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Alt 31.08.2015, 18:38      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Kann Dein Bruder ja mal eine Stellungnahme aufsetzen. Dauert 5 Minuten. Dein Wischerhebel ist ihm auch egal, vermute ich.


haviii ist offline  

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Alt 31.08.2015, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Der Heckscheibenwischer ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil.

Ist dieser ordnungsgemäß entfernt ist es unerheblich ob am Lenkstockschalter ein Wischerhebel vorhanden ist.

Sollte ein Heckwischer am Fahrzeug sein und dieser nicht funktionieren ist dies ein geringfügiger Mangel und eine Plakette wird erteilt


Heckscheibe mit Heizung ersetzt durch Hechscheibe ohne Heitzung erfordert auch keine entfernung des Schalters für die Heizung.

Genauso wie eine Sitzheizung nicht funktionieren muss wenn sie verbaut ist.

Desweitern gibt es zig Fahrzeuge die an Werk mit und ohne Heckwischer ausgeliefert werden und der Lenkstockschalter der gleiche ist.

Geändert von Halfpro (31.08.2015 um 19:16 Uhr)
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Alt 31.08.2015, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Das führt doch hier zu nix.
Ich hab auch noch nie gehört, dass man es nicht dürfen soll.
Was bei der Frage aber auch nicht relevant ist.
Jedefalls finde ich, dass ein entfernter Wischer das Heck verschönert und es die Klappe nicht spürbar leichter macht, um auf die wesentliche Frage zurück zu kommen.
Kannst also den Motor einfach ausbauen und das Loch stopfen!
MarcoSchizzle ist offline  

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Halfpro (31.08.2015)
Alt 01.09.2015, 00:17      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bin heute mal zum Tüv gefahren und hab nachgefragt: Wischer kann ab da nur Zubehör (nicht das ichs nicht vorher schon gewusst hätte )!

Ich hab also nochmal ein bisschen rumprobiert...Klappe auf,Klappe zu,wieder auf und bin zum Schluß gekommen, daß es doch so bleiben kann.
Verhält sich etwas anders als ich es vom Polo kannte.
Stopfen hab ich schon lackiert und wenn mir das Wetter keinen Strich durch die Rechnung macht, wird morgen zusammengebaut.

Freu mich auf die neue Rückansicht und danke für die Hilfe
 

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Alt 01.09.2015, 08:50      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Dann kann ja auch der Rückspiegel weg. Ist auch nur Zubehör. Transporter haben auch keinen.
Genauso wie das Dach. Cabrios haben auch keins.

Oder überhaupt die Wischerblätter vorne. Ein X-Bow hat auch keine. Alles Zubehör, dass nicht im Schein steht.

Nun gut, ist hier vielleicht auch Haarspalterei. Ich bin schon vor 15 Jahren wegen solcher Sachen durch den TÜV gefallen. Ist bestimmt alles besser geworden.
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Alt 01.09.2015, 18:49      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Ich finde es immer cool das in einer Diskussion einer der Kontrahenten einen verwandten beim TÜV hat und der andere studiert Jura und ist Rechtsanwalt.

Wen ein Teil verbaut war muss es auch funktionieren dann kann ich es nicht einfach ausbauen. Wen eine Birne bei mir ausfällt bau ich das nächste mal den Scheinwerfer aus -> ist ja dann keiner mehr verbaut deswegen kein defekt.

Mein letzter Satz ist: Wen 1000 Leute Lügen, wird die Lüge auch nicht wahr

Geändert von GolfFive (01.09.2015 um 18:52 Uhr)
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haviii (01.09.2015)
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Zitat:
Zitat von G420L Beitrag anzeigen
Wen eine Birne bei mir ausfällt bau ich das nächste mal den Scheinwerfer aus -> ist ja dann keiner mehr verbaut deswegen kein defekt.
Sorry, völlig sinnfreier Vergleich...

Scheinwerfer -> Pflicht!
Heckwischer -> keine Pflicht, gibt ja auch genug Autos wo technisch überhaupt nicht möglich


Meine Meingung zu dem Thema: Ja, es ist nicht 100% legal den Heckwischer zu entfernen, der Golf 4 hat seine ABE/BE nun mal mit Heckwischer bekommen. Dieser wird darin auch ziemlich sicher vermerkt sein (wissen tue ich es allerdings nicht!), die Entfernung dieses Bauteils, auch wenn von der StVZO nicht explizit vorgeschrieben, bedarf deshalb einer nachträglichen Abnahme.

Die Praxis zeigt allerdings, dass es für gewöhnlich weder TÜV noch Polizei interessiert, mir is auch kein Fall bekannt. Unmöglich ist es aber eben wie Haviii schon geschrieben hat nicht.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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haviii (02.09.2015)
Alt 01.09.2015, 22:57      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Sorry, völlig sinnfreier Vergleich...

Scheinwerfer -> Pflicht!
Heckwischer -> keine Pflicht, gibt ja auch genug Autos wo technisch überhaupt nicht möglich
Sorry dass man die Ironie nicht raus lesen kann

Aber gut... Bei dem anderen Teil was du geschrieben hast, hast du 100% Recht! Es ist ein Mängel der niemand interessiert. Und das wollte ich nur klar stellen. Und das sollte normal ein Ingenieur in der Dekra wissen. Wobei ich meine Eintragungen dort auch immer mache. Die scheinen glaub ich eh nicht zu wissen was geht und was nicht.
GolfFive ist offline  

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Alt 14.09.2015, 14:28      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Wischer hinten ausbauen - Leitung zumachen - prüft keine Sau!
2 mal hintereinander TÜV und keine Mängel ok.. ausser dass das Fahrwerk nicht eingetragen war
Aber da gabs doch ne Lösund in bezug auf Blinker bzw Wischerhebel ohne Funktion.
Sprich dass der nach hinten keine Funktion hat.
War glaub US/UK Broa Hebel?!
Sodass du da nix austragen musst bzw. nix geprüft wird, da ja nix vorhanden ist zum Prüfen ausser die Wischwasserleitung
Und wenn die porös is.. mein lieber Scholli! Direkte Stillegung und ab in die Presse mit dem Gefährt!


baboV2.1 ist offline  

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