Also für den Grill gibts n Gutachten bzw. ne GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME. Ist Eintragungsfrei. "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 StVZO nicht zu erwarten ist"
Aber die gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
Hab ich übrigens als PDF, kann ich dir zukommen lassen wenn du sie Brauchst.
Geändert von Schneiderlein (04.05.2020 um 01:49 Uhr)
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