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Alt 26.02.2006, 21:07
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Kim298
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Beiträge: n/a

Ausrufezeichen Blaue Innenraumbeleuchtung

N'abend!

Hab da mal ne Frage.
Und zwar habe ich in der serienmäßigen Himmelbeleuchtung blaue LED's eingesetzt, und wollte die vom TÜV eintragen bzw. abgesegnen lassen.
Nach einem doch ziemlich kurzen Telefonat mit dem TÜV, meinte dieser das es nicht erlaubt ist!
Habe auch schon in der StVZO gesucht, konnte aber nichts passendes finden.

Hat schon mal jemand von Euch dies bezüglich Erfahrung gesammelt oder weiß wie ich es doch eingetragen bekomme?!

Wäre nett. Danke!


 

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Alt 26.02.2006, 21:34      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Golf IV GTR
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Beiträge: n/a

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Du willst deine Innenbeleuchtung vom TÜV "absegnen" lassen? Find ich ja lustig *g*

Also genaugenommen brauchst du das nicht. Wenn du LED´s in die Originallampen

im Innenraum einbaust ist das in Ordnung. Es darf nur kein anderer Verkehrsteilnehmer

durch nachträglich angebrachte Lichtinstallationen geblendet werden. Du selbst natürlich

eingeschlossen. Also, einfach einbauen
 

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Alt 26.02.2006, 21:51      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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@Golf IV GTR


Also du meinst solange ich wärend der Fahrt kein Licht anhabe und somit mich oder die andern Verkehrsteilnehmer nicht ablenke ist es erlaubt wenn die LED'S eingebaut sind ?

Darf mann die Beleuchtung im Stand wenn der Motor aus ist anmachen also wenn mann aussteigt geht ja im normalffall die Türbeleuchtung an !

Mfg Daniel
Dani296 ist offline  

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Alt 26.02.2006, 22:14      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Im Stand darfste ja auch Unterbodenbeleuchtung anhaben also sollten son paar winzige LEDs nicht das Problem sein.
SteFFeN- ist offline  

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Alt 26.02.2006, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Kim298
Gast
 
Beiträge: n/a

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@ Golf IV GTR


Dankschön! Das wollte ich höre!
Naja, drin ist sie ja schon!

Wollte nur wissen, auf wie dünnes Eis ich mich da mal wieder begebe!

Also Dankschön nochmal!
 

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Alt 26.02.2006, 22:49      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 2.911
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ohoh...so dünn is das esi an der stelle wohl noch nicht das kannst ganz beruhigt bringen...was sollen solche das sagen...
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Alt 26.02.2006, 23:39      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Golf IV GTR
Gast
 
Beiträge: n/a

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@Dani296:

So, erstmal nen kleiner Auszug Aus der StVO:
Bitte beachten sie die landesspezifischen Zulassungsbestimmungen. Für die BRD gilt: Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen). Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

Die Innenbeleuchtung ist also so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann.
Das heißt eine Deckenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung oder Kofferraumbeleuchtung wären ok wenn sie den oben genannten Anforderungen entsprechen...aber anders gesehen darf man z.B nicht mal die normale Innenraumbeleuchtung durchgängig bei Fahrt anschalten. Wenn nur ein leichter Schimmer sichtbar ist von außen und den Fahrer auch nicht beeinflusst(z.B Fußraumbeleuchtung natürlich nicht zu hell),ist es erlaubt..schließlich geben heutige Autoradios auch schon einen ziemlichen schimmer ab! Also nur wenn ein schimmer nach aussen dringt, dann legal, wenn die röhre von aussen direkt sichtbar ist, dann nicht Außerdem empfielt es sich bei für die Röhren der Fußraumbeleuchtung ein E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 dabei zu haben. Falls mal wieder einer ganz doof kommt.

Gruß Chris


 

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