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Alt 02.11.2009, 10:16      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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schonmal n e zeichen auf oem spoilern gesehen? dann bitte mal n bild von machen

@luki
da der golf genauso wie der jetta/bora/vento die selbe be hat (weils ja so gesehen nur n golf mit rucksack ist) passt das. desweiteren haben beleuchtungsanlagen nur eine generelle zulassung die NICHT fahrzeuggebunden ist. sprich diese universalen runden led hella funzeln haben die selbe zulassung wie die oem funzeln. und die dürfen ohne eintragung an jedes auto verbaut werden.

bei spoilern, auspuffanlagen, felgen etc ist das komplett anders. diese haben und brauchen eine fahrzeugspezifische zulassung.


onkel-howdy ist offline  

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Alt 02.11.2009, 10:51      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Und da der R32 eine andere BE hat als die "normalen" Golfs, geht das nicht einfach mit dranschrauben und glücklich sein...

Dass die Bremsen vom R32 technisch an einem 1.4er nicht an ihre Grenzen kommen dürften sollte klar sein.. zugelassen sind'se trotzdem nicht..
Ebenso mit den Felgen.. Tragfähigkeit sollte mit Sicherheit gegeben sein, aber der Mensch vom TÜFF braucht eben ein Stück Papier, wo es draufsteht..
tobmaster1985 ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Luki Beitrag anzeigen
Auf das wollte ich hinaus. Man kann das nicht einfach so machen. Das Beispiel mit dem R32 Motor find ich sehr gut. Nach maxd Meinung darf ich mir einen R32 Motor ohne Eintragung einbauen, weil der Motor auf Golf 4 getestet und zugelassen wurde nach seiner Theorie. Tja wenn man angehalten wird möcht ich nicht wissen was da los ist


Das mit der Borafront glaub ich allerdings eher nicht, weil die wurde ja auf BORA zugelassen und nicht auf Golf. Daher muss man sie eintragen lassen.
ich red von spoilern etc..und nicht von motoren ...das ist ja was ganz andres.
maxd ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:10      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Nunja aber du hast nirgends geschrieben, dass sich das auf Spoiler bezieht. Aber die nächste Frage dann warum ist das bei Spoilern ok und bei Motoren nicht? Wo sind die Grenzen, wo sind die Gesetze.

Ich würds mir persönlich nicht so einfach machen. Weil die Polizei sieht das vermutlich anders bzw. das Gesetz und dann steht ihr blöd da.
Luki ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:14      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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maxd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von maxd: diehm2002
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na, also ein jubi frontspoiler ist ja wohl was ganz andres als ne r32 bremsanlage... , die bremsanlage trägt ja maßgeblich in den straßenverkehr zu und sollte deswegen von nem fachmann nach einbau geprüft und ggf. eingetragen werden.

also mir gings hauptsächlich in meinem thread um die spoilerpakete.
maxd ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von maxd Beitrag anzeigen
na, also ein jubi frontspoiler ist ja wohl was ganz andres als ne r32 bremsanlage... , die bremsanlage trägt ja maßgeblich in den straßenverkehr zu und sollte deswegen von nem fachmann nach einbau geprüft und ggf. eingetragen werden.

also mir gings hauptsächlich in meinem thread um die spoilerpakete.
*hüstel*
is jetzt nix persönliches....aber schonmal erlebt wie ein spoiler das fahrverhalten beeinflussen kann? schau dir nur mal die tt´s der ersten serien an ohne den schwulen heckflügle. das ding is ja wirklich kinderfasching von der grösse her. hat aber einen enormen einfluss auf die stabilität. und das selbe gilt für abrisskantenspoiler oder frontlippen. das kann man als laie nicht einfach so einschätzen. deshalb isses ja auch "relativ" schwer so n olles gfk gebimsel vorne ohne papiere eingetragen zu bekommen. mal von der bremsenbelüftung ganz abgesehen.

wiegesagt unterschäzt diese kleinen lippen und spoiler nicht. halt nur mal bei 100 die hand ausm fenster...das zieht schon oder? und deine hand hat ca nur 1/10 der fläche einer lippe.

und nur ein kleines anderes beispiel:
passat 35i. baut da mal unten ne andere lippe dran. das bringt euch risen probleme mit der kühlung da der sich die luft für den kühler unter die stosstange ansaugt. das ist zwar n dummes beispiel aber selbst da merkt man nur an der kühlung das ne andere lippe dran ist. der bekommt nämlich wesentlich weniger frischluft. das lässt dann wieder rückschlüsse auf den ab bzw auftrieb zu.

wiegesagt so einfach isses net. aber bleiben wir doch beim spoiler gebimsel...r32 stange am 1,4l is also deiner meinung nach zulässig?
onkel-howdy ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:29      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Ich darf bei howdy anschließen. Eine Stoßstange ist nicht nur da um schön auszusehen. Da geht es um Fußgängeraufprallschutz. Die Knautschzonen, die Geometrie das wird alles mitverändert und kann sich ungünstig auf Fußgänger auswirken.

Oder Luftwiderstand, vielleicht reisst es dir den Spoiler runter, weil er falsche Einflüsse von der Stoßstange bekommt, das Teil segelt dann auf der Autobahn herum, was da passieren kann, wissen wir. Auch wenn es nicht passieren MUSS, es reicht dem Gesetzgeber wenn es KANN.

Also wie howdy geschrieben hat, kann man als Laie das nicht einschätzen was da alles zusammen hängt.
Luki ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:32      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Geht hier nicht um den 35i, sondern um den 1J! Ich bin auch der Meinung das man den Jubispoiler nicht eintragen lassen muss, da er ein original VW Teil ist. Sonst müsste man ja schon den poppeligen V6 Spoiler eintragen lassen!
Redface ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:38      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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denken kann man viel

wiegesagt nach welcher "regel" sollte man den vorgehen? spoiler ja, motoren nein? wiso?
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Alt 02.11.2009, 11:40      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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sagt mal jungs, von was reden wir hier?????? wir reden hier von keinen billigen gfk nachbauschrott sonder von geprüften vw original teilen, die bestimmt auch im luftkanal und bei aufprallen etc getestet worden sind und somit ne freigabe bekommen haben.

@onkel : ne r32 stosstange ist nicht erlaubt, aber ne r-line stossi am 1,4er ist zulässig ! sind zwar beide baugleich, aber ist eben so, da kannste mal deinen ortsansäßigen vw händler fragen.
maxd ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:40      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Achso, bei dem 1J gelten andere Gesetze Der 35i sollte wohl als Beispiel dienen!
Luki ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:49      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von maxd Beitrag anzeigen
@onkel : ne r32 stosstange ist nicht erlaubt, aber ne r-line stossi am 1,4er ist zulässig ! sind zwar beide baugleich, aber ist eben so, da kannste mal deinen ortsansäßigen vw händler fragen.
So siehts aus, und wenn man mal bei Votex oder in dem Katalog schaut steht überall "nicht Eintragungspflichtig"! So auch die Jubiteile bzw. die anderen Votexteile....
Typhy ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:50      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Votex sind Firmen, keine Gesetzgeber. Ich würde mich trotzdem danach erkundigen.
Luki ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:53      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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ja, moment...wenn in nem vw zubehör katalog steht, dass die "eintragungsfrei" sind, dann geh ich davon aus, das das auch stimmt !! immerhin kauf ich das bei einem zertifizierten händler
maxd ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:55      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Eintragungsfrei in Deutschland oder in Haiti oder wo? Steht das auch dabei?
Eintragungsfrei ist nicht Eintragugnsfrei
Was steht in den AGB´s ? Der Händler sichert sich in der Regel besser ab als der Kunde.
Luki ist offline  

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Alt 02.11.2009, 11:58      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Öhm, jetzt gehts hier aber los...

In einem DEUTSCHEN Katalog, der in DEUTSCHLAND gedruckt wurde und Waren für DEUTSCHLAND anbietet, steht, dass die Dinger Eintragungsfrei sind, dann sind die auch Eintragungsfrei, ich mein, das ist doch totaler Schwachsinn jetzt davon auszugehen, dass man das doch eintragen lassen muss, dann würde das nicht in dem Katalog stehen... Wenn es für alle Modelle geeignet ist steht da "passend für alle", d.h. die wurden auch dafür getestet und kann man einfach austauschen...
Typhy ist offline  

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Alt 02.11.2009, 12:00      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Nach eurer Argumentation muss man ja selbst eine Styling Front vom Sportsline am 6N eintragen lassen, wenn man diese nicht serienmäßig hatte Von rechten großen und linken kleinen Spiegeln mal ganz zu schweigen ...
Redface ist offline  

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Alt 02.11.2009, 12:00      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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ahw-shop | Original VW & Audi Ersatzteile - www.ahw-shop.de so, geh mal drauf und such die r-line front "...wird mit ABE geliefert" also eintragungsfrei !!

was soll das mit den AGB's zu tun haben ? wenn ich bei vw ne stosstange kaufe und ne ABE dazu bekomme ist das doch alles rechtens.
maxd ist offline  

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Alt 02.11.2009, 12:00      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von maxd Beitrag anzeigen
ja, moment...wenn in nem vw zubehör katalog steht, dass die "eintragungsfrei" sind, dann geh ich davon aus, das das auch stimmt !! immerhin kauf ich das bei einem zertifizierten händler
eintragunsfrei KANN und wird in den meisten fällen auch heissen das es eine abe dafür gibt das löst natürlich alles wieder auf.

ausserdem AUFPASSEN! viele teile die "eintragunsfrei" sind müssen vom tüv "abgenommen" werden. es hat sich leider eingebürgert das man unter einer eintragung das eintragen der zulassungsstelle des tüv wischen in die fahrzeugpapiere versteht.

sprich vom tüv abnehmen lt §19 -> ja
in die fahrzeugpapiere eintragen (was früher jeder blödsinn gemacht werden musste) -> nein

das is n kleiner aber feiner unterschied

btw sind votex teile keine "original" teile. sondern zubehör die man an einen vw anbauen kann wen man will.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 02.11.2009, 12:08      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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bevor diese wilde Diskusionsrunde hier weiter geht: Ich hab damal bei meinem Dekratypen nachgefragt und der meinte. ich zitiere: "Also wenn das nen Originalteil von VW ist, dann brauchst du das nicht eintragen." zitat ENDE!


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