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Alt 01.11.2012, 21:04      Direktlink zum Beitrag - 61 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn nichts streift/reibt, der Reifen genug abgedeckt wird und passende Gutachten vorhanden sind, bekommt man eigendlich alles eingetragen.


Tüdy ist offline  

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Alt 01.11.2012, 21:19      Direktlink zum Beitrag - 62 Zum Anfang der Seite springen
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Kannst du auch etwas genauer werden?
In wie fern muss der reifen abgedeckt werden wie viel platz muss vorhanden sein und wo bekomme ich di passenden gutachten her?
Oder ich sags mal so ich will mir jetz demnächst wenn das Geld stimmt ein Gewindefahrwerk zulegen was für flegen und reifen bekommt man da so eingetragen?

Geändert von Affe006 (01.11.2012 um 21:24 Uhr)
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Alt 02.11.2012, 03:01      Direktlink zum Beitrag - 63 Zum Anfang der Seite springen
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Deine Frage ist zu allgemein, da bekommst du keine genauere Antwort.
Gutachten etc. bekommst du bei den Herstellern der jeweiligen Teile und was du alles eingetragen bekommst, hängt von deiner Tiefe, Spurplatten, Felgen, Reifen usw. ab.
Wie schon gesagt: Generell ist mit Gutachten so gut wie alles möglich, solange es nicht schleift und die Lauffläche ausreichend abgedeckt ist.
schlafanzyk ist offline  

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Alt 02.11.2012, 05:50      Direktlink zum Beitrag - 64 Zum Anfang der Seite springen
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Okee gut danke!
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Alt 11.02.2013, 11:27      Direktlink zum Beitrag - 65 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von isabo Beitrag anzeigen
Interessant
Wenn Du nix geistreiches Beitragen kannst, lass es einfach!
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Alt 28.03.2013, 00:53      Direktlink zum Beitrag - 66 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo Golf IV Gemeinde,

habe mir nun auch einen IV 1.4 Generation Golf in Technoblau-Perleffekt zugelegt.

Frage:
An dem Fahrzeug sind Originale 16" VW Felgen mit der Reifengöße 205/55/16 montiert.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist diese Kombination nicht aufgeführt.
Darf ich diese Räder trotzdem fahren?
Schliesslich waren diese ja Bestandteil der Generation Golf Serie.

Gruß der R-Force

Geändert von R-Force (28.03.2013 um 01:04 Uhr) Grund: Korrektur der Rechtschreibung
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Alt 28.03.2013, 01:34      Direktlink zum Beitrag - 67 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir ist diese eingetragen, möglicherweise ist das ein Gegenargument zu deiner These.
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Alt 28.03.2013, 01:57      Direktlink zum Beitrag - 68 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von PuKY Beitrag anzeigen
Bei mir ist diese eingetragen, möglicherweise ist das ein Gegenargument zu deiner These.
Ich habe keine These in dieses Forum genagelt, noch hilft mir Dein "Gegenargument" weiter.


Trotzdem Danke für Deine answer.
R-Force ist offline  

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Alt 28.03.2013, 07:01      Direktlink zum Beitrag - 69 Zum Anfang der Seite springen
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Die stehen doch bestimmt in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder?

Es ist ja nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Die 16" Stehen bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch nicht drin, sind aber die originalen Räder für meinen GTI.

Ich sag einfach mal, mach dir keine Sorgen. Darfste fahren.

Im Notfall fahr zu VW und lass dir das bestätigen
Weissbrot ist offline  

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Alt 28.03.2013, 09:21      Direktlink zum Beitrag - 70 Zum Anfang der Seite springen
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Auch hier lautet das Stichwort wieder: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papiere.

Hier ein Link zu VW, dort kann man sich das ausstellen lassen:

https://coc.volkswagen-logistics.de/...OCWeb/start.do
derby ist offline  

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Alt 01.04.2013, 12:54      Direktlink zum Beitrag - 71 Zum Anfang der Seite springen
BlackHornet
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sagt mal ich würde ja gerne auf meinem 1,4er auch 17 zoll fahren. habe ganz vorne im eingang gelesen:

"Die 17" Bereifungen dürfen nur verwendet/verbaut werden, wenn das werkseitige 17" Sportfahrwerk und ein 17" Lenkgetriebe mit verkürztem Lenkhub verbaut ist."

hab bei mir bisher nur 30er h & r feder verbaut. darf ich dann also keine 17 Zoll räder fahren? oder müsste ich dafür die o. g. voraussetzugen haben (die ich natürlich nicht habe)?

ferner hab ich bedenken, dass ich mit 17 zöllern nicht mehr von der stelle komme (
ja ich weiss 75 ps sind eh schon lahm ).
 

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Alt 03.04.2013, 18:38      Direktlink zum Beitrag - 72 Zum Anfang der Seite springen
BlackHornet
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könnte ich hier bitte auch mal zu meiner frage oben ne antwort kriegen? danke
 

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Alt 03.04.2013, 19:39      Direktlink zum Beitrag - 73 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
"Die 17" Bereifungen dürfen nur verwendet/verbaut werden, wenn das werkseitige 17" Sportfahrwerk und ein 17" Lenkgetriebe mit verkürztem Lenkhub verbaut ist."
Die genannten Sachen sind nur bei den Sport-Edition oder GT-Sport Modellen verbaut, evtl. auch noch beim Jubi-GTI und R32.

Wenn du so ein Golf-Modell hast, müsstest du die im 1. Post genannten 17" Rad-/Reifenkombinationen nicht extra eintragen lassen.
Sehr wahrscheinlich gilt das aber auch nur für die originalen VW 17" Räder wie z.B. Santa-Monica oder Evolo-STP.

Da du aber anscheinend nur einen normalen 1.4er fährst, nützen dir die 30er Federn auch nix.

Trotzdem ist es auch für dich möglich 17-Zöller zu fahren.
Du musst die 17-Zöller nur ganz normal beim TÜV/Dekra abnehmen und eintragen lassen.

Und ja, du wirst das Mehrgewicht und die breiteren Reifen bei 17" merken, von der Stelle kommst du aber trotzdem.

Gibt ja genug Leute, die sogar 19-Zöller auf einem 1.4er fahren.
derby ist offline  

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Alt 03.04.2013, 20:23      Direktlink zum Beitrag - 74 Zum Anfang der Seite springen
BlackHornet
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hey danke. ich suche ja noch nach originalen felgen für meinen 1,4er am liebsten die montreal 2 felgen mit 205er bereifung. finde nix in meiner nähe. 17 zoll kommt geil aber extra zum tüv und das kostet bestimmt nicht wenig muss ich nicht haben. original bereifung mit den federn geht aber oder?
 

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Alt 05.04.2013, 14:20      Direktlink zum Beitrag - 75 Zum Anfang der Seite springen
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wenn die H&R Federn eine ABE haben, darfst du die mit 15" und 16" Serienfelgen eintragungsfrei fahren!
EnglischGolf ist offline  

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Alt 05.04.2013, 15:24      Direktlink zum Beitrag - 76 Zum Anfang der Seite springen
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jepp haben abe - super jetzt fehlen mir nur noch die 16 zoll original felgen . danke für die info ��
 

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Alt 11.04.2013, 09:52      Direktlink zum Beitrag - 77 Zum Anfang der Seite springen
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Montreal II sind auch eine sehr gute Wahl; mit den Route 66 die schönsten 16" OEM Felgen.

Zitat:
Zitat von EnglischGolf Beitrag anzeigen
wenn die H&R Federn eine ABE haben, darfst du die mit 15" und 16" Serienfelgen eintragungsfrei fahren!
Zumindest sofern die Serienbereifung auch 16 Zoll umfasst, was leider bei einigen Ur-1.4ern nicht unbedingt der Fall ist.
schlafanzyk ist offline  

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Alt 16.04.2013, 12:58      Direktlink zum Beitrag - 78 Zum Anfang der Seite springen
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Ich benötige mal einen Tipp welche Distanzscheiben ich am besten fahren kann mit meinen Santa Monicas in 7x17 ET 38. Fahrwerk ist ein FK Highsport.
Abstand sollte mindestens so Richtung 32,5cm gehen, wenn möglich ruhig auch tiefer.

1. Welche Distanzen kann ich fahren an VA / HA? 20/30 sollte locker passen habe ich hier rausgelesen. Passen denn auch noch 30/40?
2. Müssen zwingend bei den Winterreifen (15" Stahl mit 195/65) oder Sommerreifen 225/45/17 Distanzen gefahren werden? Oder Schleift der Verstellring. Ich frage weil, ich bis zum Fahrwerkseinbau evtl. nicht die Distanzscheiben vorliegen habe.

Danke und Gruß
Else ist offline  

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Alt 17.04.2013, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 79 Zum Anfang der Seite springen
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niemand?
Else ist offline  

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Alt 17.04.2013, 12:10      Direktlink zum Beitrag - 80 Zum Anfang der Seite springen
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10er pro Seite mit Stahl musst machen, kannst bei den Santa gleich mit benutzen..


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