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Alt 21.09.2013, 09:45
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Benutzerbild von Thomas MK4
 
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Standard H&R 35mm ABE

hallo Leute
Hab mir die 35mm Federn von H&R zugelegt.
In der ABE steht vollgender Text:

3.8 Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weitere Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit, ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.


Ich fahr auf meinem Golf 8x18 die bereits eingetragen wurden. Muss ich die Federn also eintragen lassen oder nicht? Laut der ABE eigentlich nicht oda?

mfg.


Thomas MK4 ist offline  

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Alt 21.09.2013, 10:05      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
R-H
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Hallo,

mir wurde damals gesagt, dass Felgen und Tieferlegung immer in Kombination eingetragen werden.
Zu deiner Frage: Ja, es muss nochmal eine Eintragung erfolgen.

Gruß

Rene
 

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Thomas MK4 (21.09.2013)
Alt 21.09.2013, 10:13      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Kein gepr. Händler
 
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Also ich kenne es auch nur dass man alles zusammen eintragen sollte..

Aber so wie ich dieses Schreiben verstehe braucht man nix abnehmen lassen wenn die Rad-/Reifenkombinationen so im Gutachten der Felgen steht.

Aber ruf doch einfach kurz beim Tüv an bzw. fahr dort vorbei
~Golf~4~ ist offline  

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Thomas MK4 (21.09.2013)

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Alt 21.09.2013, 10:16      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
The Ossinator
 
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Zitat:
Zitat von Thomas MK4 Beitrag anzeigen
hallo Leute
Hab mir die 35mm Federn von H&R zugelegt.
In der ABE steht vollgender Text:

3.8 Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weitere Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit, ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.


Ich fahr auf meinem Golf 8x18 die bereits eingetragen wurden. Muss ich die Federn also eintragen lassen oder nicht? Laut der ABE eigentlich nicht oda?

mfg.
Genau DER Punkt sagt aus, dass die ABE der Federn weiter gilt trotz anderer Rad/Reifenkombination!
Somit also mitführen und gut!
madde87 ist offline  

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Thomas MK4 (21.09.2013)
Alt 21.09.2013, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
Also ich kenne es auch nur dass man alles zusammen eintragen sollte..

Aber so wie ich dieses Schreiben verstehe braucht man nix abnehmen lassen wenn die Rad-/Reifenkombinationen so im Gutachten der Felgen steht.

Aber ruf doch einfach kurz beim Tüv an bzw. fahr dort vorbei
Ja werd ich eh nächste Woche machen thx..
Thomas MK4 ist offline  

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Alt 21.09.2013, 13:34      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn also im Gutachten der Rad/-Reifenkombination nicht drin steht dass Serienfahrwerk Pflicht ist, dann reicht es wenn beide Gutachten mitführst.
Sollten aber zu den Rädern noch Spurplatten verbaut sein dann ab zum TÜV.
Asco ist offline  

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Alt 21.09.2013, 14:22      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
hooorst
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Ich habe das 35 mm H&R Cup Kit mit Abe verbaut.
Als Felgen habe ich 8x18 er drauf. Waren auch eingetragen.
Nach telefonischer Nachfrage bei H&R habe ich sie in verbindung mit den Federn noch mal eintragen lassen müssen.
Das hatte auch die Dekra bestätigt.
Das sind halt einzelne Komponenten die sich gegenseitig beeinflussen und "in Verbindung" abgenommen werden müssen.


hooorst ist offline  

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Stichworte
35mm, federn, h&r

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