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Alt 12.11.2014, 18:00
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Standard Gewindefahrwerk raus, Serienfahrwerk rein. Eintragung?

Servus Leute,

ich habe aktuell ein Gewindefahrwerk im Variant verbaut.

Das Gewindefahrwerk ist selbstverständlich eingetragen und auch die Sommerbereifung dazu (Evolo STP).

Nach dem Fahrwerk folgte noch ein Motorumbau (inkl. Bremsen etc) auf Jubi Technik.

Nun soll das, entschuldigt die Wortwahl, dämliche Gewinde endlich wieder raus und das Serienfahrwerk wieder rein.

Ich habe ein (passendes bzgl. neuer Motorisierung) Komplettfahrwerk aus dem Variant hier liegen.

A) ich habe be zwei umliegenden TÜV's (ist das die Mehrzahl? Tüvve? ) angerufen. Der eine sagte mir, klar ist Serie muss man nicht eintragen ist ja bereits ab Werk so gewesen.
Der andere sagt: das Gewinde muss wieder ausgetragen werden. (Im Netz liest man selbiges)

B) Anruf bei der Polizei ergab einen Verweis auf den TÜV.

Was tun sprach Zeus?

PS: Weiterfahren mit Gewinde ist keine Option.

Grüße Marc



Geändert von Pampersrocker89 (12.11.2014 um 18:03 Uhr)
Pampersrocker89 ist offline  

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Alt 12.11.2014, 20:37      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Meine persönliche Erfahrung ist, dass das Fahrwerk wieder ausgetragen werden muss. Ansonsten für den TÜV ein leichter Mangel da die Daten in deinem Schein nicht mit den tatsächlich Verbauten Teilen in deinem Auto übereinstimmen.

Einfach das Gewinde raus, Serie rein und bei Gelegenheit vom Tüv kurz "abnehmen" lassen.
backpacker38 ist offline  

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Alt 12.11.2014, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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ist das GW in Verbindung mit der Bereifung eingetragen oder jeweils seperat? Falls es seperat ist, sollte es eigentlich niemanden jucken das da sachen drinstehen die ned verbaut sind ... falls sich die Rennleitung ned auskennt was verbaut ist, sollns doch einfach nachschaun am Auto ..
Brennan Heart ist offline  

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Alt 12.11.2014, 23:43      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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ich hab 3 rad reifen kombis eingetragen mit verschiedensten platten. nur weil ich nen felgensatz verkaufe lass ich den doch nicht austragen? ihr macht euch zu viele gedanken
rabbitiv ist offline  

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Alt 12.11.2014, 23:44      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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das FW muß ausgetragen werden.
golfiv19 ist offline  

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Alt 12.11.2014, 23:47      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Den Bullen will ich mal sehen der ein Serienfahrwerk bei einer Kontrolle bemängelt
don tomasso ist offline  

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Alt 13.11.2014, 09:40      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Gewindefahrwerk raus, Serienfahrwerk rein. Eintragung?

Erstmal danke für die Antworten.

Danke auch für den Erfahrungsbericht.

Bitte die Antworten irgendwie belegen. Mit "muss ausgetragen werden" kann ich nicht viel anfangen.

Die Evolos sind eingetragen aber auch nur weil in der ABE steht dass diese nur i.V. unverändertem Fahrwerk gilt.

Ansonsten steht beim Fahrwerk nur Hersteller, Dämpfer und Federnummern und Höhe Radmitte bis Kotflügel VA & HA.

Gesamtfahrzeughöhe wurde beim Eintragen nicht korrigiert.

Daher würde ich sagen, Fahrwerk und Räder sind unabhängig eingetragen.

Wobei mit dem Serienfahrwerk ja wieder die ABE greift und ich garnicht eintragen müsste weil Standardbereifung.

Oder sehe ich das falsch?
Pampersrocker89 ist offline  

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Alt 13.11.2014, 19:04      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pampersrocker89 Beitrag anzeigen
Wobei mit dem Serienfahrwerk ja wieder die ABE greift und ich garnicht eintragen müsste weil Standardbereifung.
lass einfach alles so drin stehen, und da in diesem Falle die ABE greift, brauchst du dir kein Kopfzerbrechen bereiten. Falls einer rummeckert, soll er doch unters auto kraxeln und nachschaun.
Brennan Heart ist offline  

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Alt 14.11.2014, 09:10      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Das neue Fahrwerk muß eingetragen werden, auch wenn es sich um ein Serienfahrwerk handelt. Es erfolgt eine Änderung der Fahrzeughöhe und in diesem Fall sind auch ein anderer Motor, Rad/Reifen, Bremsen verbaut - das braucht eine gesonderte Begutachtung. Im gleichen Zug wird das alte FW gestrichen, da nur eins eintragen sein darf. Hier zu erwähnen, das Rad/Reifen-Kombinationen nicht ausgetragen werden müssen, wenn man diese verkauft, mag natürlich stimmen, ist aber etwas ganz anderes.
XM-Syncro ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu XM-Syncro für den nützlichen Beitrag:
golfiv19 (16.11.2014)
Alt 14.11.2014, 10:21      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn die Fahrzeughöhe nicht geändert wurde, sehe ich keinen Grund das Fahrwerk austragen zu lassen.

In dem Fall würde ich es auf die Mängelkarte ankommen lassen, dann kannst du immernoch handeln.

Vorausgesetzt du fährst auch wieder OEM Bereifung, wenn das nicht so ist, müssen die Felgen nochmal mit dem Serienfahrwerk abgenommen werden, da sich die Fahrwerksgeometrie durch das FW ändert, und evt. eine Abdeckung der Laufflächen nichtmehr gewährleistet ist.
BennY- ist offline  

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Alt 14.11.2014, 14:34      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Felgen haben ABE. Also mit Serienfahrwerk eintragungsfrei.
don tomasso ist offline  

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Alt 16.11.2014, 00:14      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Felgen sind einfach demontier und wechselbar. Ein Fahrwerk jedoch nicht. Wenn man ein statisches sportfahrwerk gegen ein Gewinde tausch wird bei der Eintragung in den Fzg schein das statische entfernt. Genauso muß es abgenommen werden wenn zurück gerüstet wird. Ein umbau auf Serien Fahrwerk ohne umtragung ist ein fahren OHNE Betriebserlaubnis
golfiv19 ist offline  

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Alt 16.11.2014, 01:14      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Also jetzt mal die Rechtslage außen vor gelassen. Findet ihr nicht das es total schwachsinnig ist? Man versetzt doch das Auto in den Originalzustand, so dass es genau so technisch aufgebaut ist wie es original die Fabrik verlassen hat. Und trotzdem kann es ein dummer Bulle bemängel, weil es sich kein TÜV Fuzzi für 70€ angeguckt hat? Gibt es sowas außer Deutschland und Österreich sonst irgendwo auf der Welt?
don tomasso ist offline  

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Alt 16.11.2014, 01:16      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Ja ist schon richtig aber was verbaut ist muß auch eingetragen sein.
Is genau das gleiche wenn du zum tüv fährst und Nebelscheinwerfer verbaut aber nicht angeschlossen hast. Bekommste kein tüv, da was verbaut ist muß auch funktionieren...
golfiv19 ist offline  

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Alt 16.11.2014, 01:20      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Radreifen kombinationen können 10 drinne stehen. Fahrwerk immer das was verbaut ist
golfiv19 ist offline  

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Alt 16.11.2014, 01:23      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Alt 16.11.2014, 10:15      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pampersrocker89 Beitrag anzeigen
Gesamtfahrzeughöhe wurde beim Eintragen nicht korrigiert.
Damit wäre die Eintragung eh ungültig und gehört allein schon deshalb gestrichen.

Ansonsten is alles gesagt.
Mehrfacheintragung is nur bei Rädern zulässig, is ja meist ab Werk schon so, dass mehrere zulässig sind, bzw. in den alten briefen standen mehrere drin.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 16.11.2014, 12:37      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Damit wäre die Eintragung eh ungültig und gehört allein schon deshalb gestrichen.

Ansonsten is alles gesagt.
Mehrfacheintragung is nur bei Rädern zulässig, is ja meist ab Werk schon so, dass mehrere zulässig sind, bzw. in den alten briefen standen mehrere drin.


Gut die Frage ob ich dann der gelackmeierte bin oder der Prüfer der in seinem Namen die Überprüfung nach sämtlichen harmoniserten Normen und den geltenen Richtlinien gemacht hat, bleibt offen

(Zudem, wer die StVZO mal (oder wie ich, auch mehrmals) gelesen hat, hat Verständnis für das ganze Halbwissen das hier und auch beim TÜV kursiert.)

Naja...ich werde einfach so wie der Wagen momentan ist, also mit Fahrwerk etc (so wie er beim Umbau abgenommen ist) zur HU fahren.

Und dann mal vor Ort nachfragen und dann umbauen.

Zusammengefasst:
Mal wieder danke an euch!
Zwar war keine Antwort dabei die sich irgendwo sachlich auf Fakten beruft, aber da ich das selber auch nicht explizit kann, bin ich ganz zufrieden, dass es hier auch nicht aufkam

Geändert von Pampersrocker89 (16.11.2014 um 12:41 Uhr)
Pampersrocker89 ist offline  

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Alt 01.02.2017, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Habe genau aus dem hier genannten Grund, grad eben keinen Sticker auf mein Kennzeichen bekommen. Der Herr hat mich tatsächlich nur aus diesem Grund durch die HU fallen lassen. Das lustige ist, bei der letzten HU vor 2 Jahren, gleicher Laden, gleicher Typ und gleiche Situation, sprich ori. Fahrwerk verbaut aber AP Gewinde + Kombi Rad/Reifen 18 Zoll eingetragen, war alles kein Problem.
Also morgen zum Straßenverkehrsamt und dann wieder Vorführen bei dem guten Herrn.
CrAzYToMmY ist offline  

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Alt 02.02.2017, 15:49      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir hat damals ein KÜS Prüfer beim TÜV Termin das GW-Fahrwerk direkt mit ausgetragen als ich mit Serienfahrwerk da war... Plus Korrektur des Fzg-Scheines im Anschluss..


Keve ist offline  

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