Die "Gutachten-Tiefe" kann nach §19 eingetragen werden, sofern keine weiteren Änderungen an Achse oder Rad-Reifen Kombination gemacht wurden.
Trifft bei Dir aber nicht zu.
Sobald Spurplatten oder andere Felgen an dem Golf dran sind, muss eine Abnahme nach §21 durchgeführt werden.
Bei einer §21 Abnahme liegt die Tiefe "im Ermessen des
Prüfers" kann also auch tiefer als die vorgegebene "Gutachten-Tiefe" sein.
Muss aber nicht!
Ich hatte schon mehrere
Prüfer, die bei einer §21 Abnahme auf die Gutachten-Tiefe bestanden haben.
Wenn im Gutachten ein bestimmtes Gewindemaß vorgegeben ist, kann man mit Audi80 Domlagern etwas "tricksen"..