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Alt 08.11.2017, 19:58
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mich_TDI
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Frage BBS RC 336

Hallo,

habe die Suche schon durchforstet, bin leider nicht fündig geworden.

Zu aller erst ein paar Daten zu meinem Auto.

Es ist ein Golf4 mit 90 PS, Baujahr 2001.

Ich hab mir BBS RC 336 gekauft mit Reifen in der Dimension 205/35/18.
Sollten vom Verkäufer in Deutschland auf einem Golf 3 Cabrio montiert werden. Dieser verkaufte das Cabrio und verkaufte daher auch die Felgen.

Ein Gutachten habe ich aber in diesem Gutachten steht leider nur die Reifendimension 225/40/18. Eine Freigabe vom Reifenhersteller würde ich mir auch noch besorgen.

Eine Freigabe von VW bekomme ich leider nicht.

Jetzt zu meiner Frage wie es mit der Typisierung in Österreich aussieht.

Bekomm ich dies so eingetragen?

Vielleicht ist hier jemand aus Österreich und hat schon Erfahrungen damit gemacht.

Wäre für jede Antwort dankbar.

LG aus dem Burgenland.

Michelle


mich_TDI ist offline  

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Alt 08.11.2017, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Der Abrollumfang ist doch viel zu klein!

Evtl. über eine Sonderabnahme, mit Reifenfreigabe und Tachoangleichung.

Aber von der technischen Seite hat das schon Gründe warum ab Werk die Reifen auf den Felgen waren (also die aus dem Gutachten), rein optisch wird es auch sehr ulkig aussehen

Ich kenne mich aber in Ö leider nicht aus, das war nur allgemein gehalten!
Debo ist offline  

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mich_TDI (29.09.2018)
Alt 09.11.2017, 07:33      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Frag mal bei der Turboelite... die machen Tachoangleichungen bei solchen Reifendimensionen und auch die Eintragung...

oder bei LowCarScene

LG aus Linz
djskapz ist offline  

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Alt 29.09.2018, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
mich_TDI
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Cool

Hallo Leute,

ich lasse dieses Thema wieder mal aufleben.

Da ich vor ca. 2 Wochen den Termin bei unserem TÜV in Österreich nicht bestanden habe kann ich euch jetzt sagen dass die Reifendimension wie im ersten Beitrag genannt an sich kein Problem gewesen wäre.

Leider komme ich mit der Bodenfreiheit nicht ganz hin. Vorgegeben ist in Österreich laut TÜV Prüfer eine Bodenfreiheit von 9,5 cm. Und auch die Abweichung bezüglich Tacho ist ohne Angleichung nicht zulässig (das weiß ich jetzt auch).

Ich hatte leider nur eine Bodenfreiheit von 9,0 cm. Verbaut ist ein KW V1 Gewindefahrwerk. Weiters wurde mir mitgeteilt das der jetzt eingestellt Bereich am Fahrwerk nicht mit dem im Gutachten übereinstimmt. Bin aus dem Verstell Bereich draußen.

Letztendlich muss ich jetzt doch die Reifendimension 225/40/18 auf meinen Felgen fahren.
Noch dazu habe ich von KW eine Bestätigung erhalten dass ich aus dem angegeben Verstell Bereich der im Gutachten angegeben ist raus darf.

Am Mittwoch, den 10.10 starte ich einen neuen Versuch und hoffe das dann alles gut geht.

Danach werde ich berichten wie es ausgegangen ist.

LG mich_TDI
mich_TDI ist offline  

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Alt 30.09.2018, 12:40      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Hy, wo warst du denn beim Tüv? Also in welcher Stadt? Das mit den 9,5cm ist komisch, da es ja keinen neuen Erlass gibt, der letzte ist von 2013, und auch auf der tüv homepage selbst 11cm vorgeschrieben sind.

In Vorarlberg beispielsweise gilt nach wie vor 11cm.

Komischerweise wurde mein zweiter Golf 4 2014 auf 9,5cm typisiert.

Und da soll sich noch jemand auskennen?
Merill ist offline  

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Alt 30.09.2018, 20:04      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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zwar kein 4er Golf, aber mein Audi A4 wurde auch heuer im Juli auf 9,5cm typisiert...
KW Street Comfort Fahrwerk mit 20er OZ Felgen... ^^

War bei einem Ziviltechniker nähe Vöcklabruck (OÖ)
djskapz ist offline  

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Alt 30.09.2018, 20:49      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Hy, dann ist es tatsächlich noch so wie vor zig Jahren dass jedes Bundesland eigene Bestimmungen hat, und es im Endeffekt auf den Prüfer ankommt. Wie es dann in einer Kontrolle ausschaut will ich mir nicht ausmalen, da es ja gesetzlich geregelt ist. Werde die Woche aber nochmals hier in Voralberg nachfragen ob sich da was geándert hat, würde mich einfach nur interessieren.

Lg
Merill ist offline  

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Alt 01.10.2018, 07:50      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Mein Zivilgutachter teilte mir mit, dass es auch bei einer Kontrolle bei diesem eingetragenen Maß keine Probleme geben wird...

Es kommt immer auf den Polizist an, der kontrolliert, da er immer etwas anzweifeln kann..

du kannst den Ziviltechniker aber sicher anrufen und fragen,
ob er weiß, wie es in deinem Bundesland aussieht bzw. was generell in Österreich gilt..

Ziviltechniker Dipl.-Ing. Thomas Bertsch
djskapz ist offline  

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Alt 01.10.2018, 10:07      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Alsooo die dummen Schnepfen bei unserem Tüv konnte mir meine Frage bezüglich Bodenfreiheit am Telefon nicht beantworten, vermutlich war sie nebenbei grad anderweit beschäftigt (Nägel lackieren, Instagram selfies hochladen, was weiß ich).

Sie meinte nur der Prüfer entscheidet das, bei Ihnen würde aber 11cm gelten, was aber nach meiner Recherche nicht rechtens ist, da seid 2008 nach dem neuen Österreichweit geltenden Erlass geprüft werden KANN!

Habe diesbezüglich was interessantes gefunden, würde auch erklären bzw bestátigen dass mein zweiter ARL danach geprüft wurde, da ich 95mm eingetragen habe.

ZITAT :

seit Mitte letzten Jahres wird in allen Bundesländern nach dem neuen Gesetz typisiert, also bei einer Eintragung eines Gewindefahrwerks müssen keine feststellringe montiert werden, und auch die 11cm sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. man muss aber hier etwas ins Detail gehen:
neben der Möglichkeit weiterhin nach dem alten Gesetz eintragen zu lassen, gibt es mit dem neuen Gesetz die Chance das Fahrzeug tiefer zu typisieren, jedoch unter folgenden Auflagen:
• das Fahrzeug wird auf seine tatsächlichen achslasten ohne Passagiere gewogen (Beispiel 800kg an der Vorderachse)
• danach wird achsweise so beladen dass die höchstzulässige achslast erreicht ist (Beispiel +230kg beim Scirocco)
• in diesem (beladenem) Zustand darf die Bodenfreiheit von 8cm nicht unterschritten werden
• UND dabei muss ein restfederweg von 2,5cm vorhanden sein

auf Verschränkung und freigängigkeit wird ja ohnehin wie auch bei der "alten" Typisierung geachtet.

effektiv heißt das 9,5cm Bodenfreiheit (bei einem A3 8l oder Audi A1)

wenn einer vom Land was anderes behauptet dann kennt er sich nicht aus und sollte meiner Meinung nach darauf hingewiesen werden da diese Regelung Gesetz ist und sich die Herren von der Prüfstelle österreichweit daran halten müssen.


Das heißt im Klartext, 8cm sind möglich, vielmehr werden die 9,5cm gängig sein.

Im Erlass den ich im Netz gefunden habe, ist auch angeführt dass in Òsterreich Luftfahrwerke eintragungsfähig sind.

So, jetzt bin ich befriedigt
Merill ist offline  

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Alt 01.10.2018, 13:44      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, Luftfahrwerke sind seit ca. 3 Jahren eintragungsfähig... aber richtig schweineteuer, da hier alle nötigen "Auflagen" eingehalten werden müssen.... die du teilweise nichtmal bei allen Herstellern mitgeliefert bekommst...
djskapz ist offline  

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Alt 06.10.2018, 17:34      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
mich_TDI
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So ich löse das Rätsel mal.

Ich war beim TÜV in Wien und dort wurde mir mitgeteilt das der tiefste Punkt nicht unter 9,5 cm sein darf. Der tiefste Punkt beim Golf 4 ist nun mehr der Motorblock (also die Abdeckung). Die Abdeckung muss auch am Auto drauf sein. Ohne ist nicht.

Muss ich eigentlich bei einem Gesamtgutachten die gleichen Abstände haben. Also ab Radmitte bis Kotflügelkante? Auf der vorderen Achse die gleichen Abstände und auf der Hinterachse die gleichen Abstände?

Danke.
mich_TDI ist offline  

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Alt 06.10.2018, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Unglaublich was die MA46 dir für einen schmarrn da erzählt. Der tiefste Punkt wird als tiefster fester Punkt gemossen, sprich Achse, öl wanne etc. Diese Abdeckung (ich nehme an Motorabdeckung) ist nicht pflicht, hatte schon mehrmals meinen Golf aber auch viele andere Autos vorgeführt, nie wurde das bemängelt, auch nicht als ich zum eintragen gefahren bin. Kann gut sein dass es in Wien aber andere Vorschriften gibt, trotzdem ist die Abdeckung kein festes Teil!

Habe meinen zweiten ARL auch auf 9,5cm, vorne hat er 9,5, hinten ist er etwas höher (leichte Keil Form). Wie dir das ganze eingetragen wird, musst du mit dem Prüfer klärren was er diesbezüglich verlangt.

Lg
Merill ist offline  

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Alt 07.10.2018, 10:20      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
mich_TDI
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Oh, sehe gerade dass das falsch interpretiert wurde. Ich war beim TÜV Austria in Wien. Das mit der Motorabdeckung war ein Fehler von meiner Seite. Ich meinte die Ölwanne.

Lg


mich_TDI ist offline  

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