Möchte mir die H&R Federn 35mm verbauen.Diese sollen ja eine ABE besitzen,aber wenn ich mir die ABE durchlese weiss ich nicht ob ich die Eintragen lassen muss oder nicht.ps originale Felgen und Reifengrösse
wäre echt nett wenn ihr mich aufklären könntet
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02.05.2010, 20:43
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Mainfram
Gast
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EGB`s und ABE`s muss man nicht eintragen lassen, müssen aber mitgeführt werden.
noch nee andere frage gleich dazu
hab zu meinen neuen felgen auch ne abe dazu größe 205/40/R18 also paar leute von mir meinten ich muss die trotzdem eintragen lassen was meint ihr
Habe von mehreren Tüv prüfern gesagt bekommen das ich die eintragen lassen muß trotz ABE. Habe bei den Federn auch ne ABE dazu bekommen und dachte das ich es nicht eintragen lassen brauche weil ja drauf steht Allgemeine Betriebserlaubnis. Naja musste sowieso Spurplatten eintragen lassen und habe die jetzt auch im Fahrzeugschein stehen.
So bin ich auf der sicheren Seite und für die paar Euro nen Aufstand machen ohne mich.
Das ist ja wieder was anderes. Du hast zusätzlich Distanzscheiben. Die müssen eingetragen werden und dazu dann auch die Federn. Die ABE gilt lediglich für die Federn ohne Spurplatten und Serienbereifung. Sobald eines der beiden Sachen geändert wird, müssen die Federn eingetragen werden.