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Alt 22.01.2011, 14:49      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Laut StvZo darf das Nebellicht nicht in Verbindung mit dem Fernlicht zusammen funktionieren!!! Gibt dann eigentlich auch Probleme mit dem TÜV -wenn er richtig guckt!

Hat also nix mit Hitze zu tun das da ein Relais dabei liegt -auch bei Zubehör-Nebellampen!

Wers besser weiss -bitte berichtigen! Bin mir aber zu 98% sicher!

Das ist mir neu?

Wo hast Du die Aussage her? Mich würde das mal interessieren!


Steffen ist offline  

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Alt 22.01.2011, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
WRC
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§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


...dürfen also auch zusammen mit dem Fernlicht leuchten -nur nie alleine!
Wieder was gelernt!

Geändert von WRC (22.01.2011 um 14:59 Uhr)
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Alt 22.01.2011, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von WRC Beitrag anzeigen
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


...dürfen also auch zusammen mit dem Fernlicht leuchten -nur nie alleine!
Wieder was gelernt!
da siehste mal, is ja nicht schlimm
Steffen ist offline  

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Alt 30.01.2011, 15:32      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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so ich habe mir jetzt mal nen Kab****tz bestellt... gehe da mal auf Nummer sicher, die Nebler haben doch H3 oder?
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Alt 03.02.2011, 20:50      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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so mein Kab****tz ist angekommen, werde mich denke ich mal am Wochenende damit beschäftigen ^^
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Alt 04.02.2011, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab auch vor demnächst meinen Golf 4 Variant mit Nebelscheinwerfern nachzurüsten, ich persönlich halte nicht viel von Nebelschwinwerfern in den Originallampen. Mein Dad hat die integrierten Nebelscheinwerfer und im Vergleich zu Nebelscheinwerfern die unten bei den Kühlergittern befestigt sind machen die echt nur ne noch dickere weiße Wand vor einem.

Zu der Sache mit den Relais, das ist ganz einfach zu erklären, kommt immer darauf an in Verbindung zu welchem Schalter NSW eingebaut werden. Angenommen der Schalter hat ne Belastbarkeit von 16 A ist es kein Problem bei ausreichendem Leitungsquerschnitt die Last, also den gesamten Strom, über einen Schalter fließen zu lassen. Hat man jedoch irgend einen popeligen Schalter den man nur gering belasten darf ist zu empfehlen diese nur als Signalschalter zum einschalten der Relais zu benutzen, da diese eine größere Strombelastbarkeit haben.

Sicherung würde ich in beiden Fällen davor setzen, man schützt damit ja nicht seine Lampen oder sonstiges sondern die Leitungen vor Überlast damits im Fehlerfall nicht zum Brand etc. kommt.
VE 666 ist offline  

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Alt 04.02.2011, 19:35      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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habe mich eben mal kurz damit beschäftigt, schonmal die ganzen Verkleidungsteile unterm Lenkrad wegzumachen, dann hatte ich mal das Kabel vom Motorraum in den Innenraum gezogen...

Dann musste ich feststellen, das ich alle Pin's am Stecker von meinen Lampen belegt habe, aber drinne an meinem Lichtschalter kein Kabel für die Nebler vorhanden ist!!!!!!! Hatte meinen Sicherungskasten abgeschraubt und habe mein Kabel gesucht, was aus dem Motorraum kommen müsste, habe aber keins gefunden!! Werde morgen nochmal danach schauen, weil dann die dunkelheit eingebrochen war....

Wie kann das sein?? Hat jemand eine Ahnung??

Habe vor, die Klemme vom Lampenstecker mit dem Pin 2 rauszumachen und meine anzuschließen....
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Alt 06.02.2011, 22:10      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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also.... bei mir siehts jetzt aus wie folgt...

ich habe den Kab****tz am Lichtschalter, Sicherungskasten und Relais angeklemmt. Im Motorraum kommt auch Spannung an.

Außerdem habe ich versucht, das Kabel aus dem Pin 2 des Lampensteckers via Büroklammer, Sicherheitsnadel und kleinem spitzem Schraubendreher raus zu bekommen, aber ohne Erfolg!

Hat jemand nen Tipp für mich, wie ich diesen am einfachsten rausbekomme? Wenn ich diese Woche Zeit habe, fahr ich vielleicht mal beim Freundlichen vorbei und frag mal, ob die mir das mal schnell machen können...
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Alt 19.02.2011, 20:41      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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das Thema Nebler ist jetzt für mich abgeschlossen!! Gab Probleme mit der Lieferung der Birnen, hab mir dann andere bestellt. Diese kamen heute endlich mal, jetzt bin ich stolzer Nebler-Besitzer


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