Es gibt mehrere Möglichkeiten, die hier auch schon angesprochen wurden. Streng genommen bzw. kann man es auch so auslegen, darfst du mit den alten Schildern und einer gültigen Doppelkarte zum Tüv und dann zur Zulassung - das sind eben Fahrten, die der Wiederzulassung dienen. So könntest du dir (je nach Eintragung) auch das 2malige ausstellen der Papiere ersparen.
Der andere Streitpunkt ist das fahren mit neuem Fahrwerk/Felgen zum Tüv, denn die meisten Polizisten werden bei Kontrollen nichts sagen, wenn es ersichtlich ist, das du wirklich auf direktem Weg dort hin fährst und die Räder z.B. keine 10cm raus stehen. Es gibt aber halt auch die andere Fraktion, nämlich die, die selbst dann das Auto stilllegt / einen Mängelschein schreibt, weil du eben so nicht unterwegs sein darfst. Dummerweise wird sowas anerkannt, denn du "kannst" (im Sinne des Gesetzes) nicht einschätzen, ob das Auto so verkehrssicher ist und dadurch könnte auf dem Weg zur Abnahme etwas passieren. Hatten genau diesen Fall schon und es wurde gesagt, das es für solche Vorhaben eben auch Hänger gibt...
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