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Alt 09.09.2005, 07:12
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volkiB
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Standard unverschuldeter Unfall - Minimierung des Verlustes

Hallo Golf-Freunde,

leider hab ich hier im Forum keine Sparte für Versicherungen und Unfallabwicklung gefunden. Ich hoffe dass ich unter euch jemand befindet, der mir rechtlich weiterhelfen kann. Kurz zur Schilderung was mir passiert ist:


Mein Golf 4 stand am auf einem Parkplatz an der Straße verkehrsgerecht geparkt. Ein zugekiffter 18-Jähriger rauschte mit 60-70km/h um die Ecke und prallte auf meinen Golf. Das Ergebnis ist, dass mein Auto vier Meter weiter vorne am Baum hängte. Alles ist durch Polizei und so weiter rechtlich abgesicht, ich habe nun auch einen Anwalt eingeschalten. Der Gutachter gab mir vorab folgende Zahlen (das Gutachten selbst geht heute an den Anwalt):

Zitat:
Wert meines Autos vorm Unfall: ~9000€
Wert meines Autos nach Unfall: ~3700€
Reparaturkosten wären: ~7800€
Nun ist es so, dass ich nicht vorhabe meinen Golf 4 reparieren zu lassen. Vielmehr möchte ich so viel Geld wie möglich aus dem Geschehenen mitnehmen und mir ein anderes Gebrauchtes kaufen. Laut meinem Anwalt kann es mir im Grunde egal sein für wieviel Geld ich meinen VW verkaufe. Von der Versicherung bekomm ich folgenden Betrag: Wiederbeschaffungskosten minus Verkaufswert. In Zahlen heißt das 9000€ - ca.3700€. Das heißt ich bekäme von der gegnerischen Versicherung 5300€. Die 3700€ erwirtschafte ich ja durch einen Verkauf meines Unfallwagens. Würde ich meinen Golf für nur 2000€ verkaufen, bekäme ich halt entsprechend mehr von der Versicherung, also 7000€ unter Vorlage des Verkaufsvertrages.

Laut meinem Anwalt ist es Versicherungsbetrug, wenn ich den Unfallwagen für mehr als den im Gutachten aufgeführten Wert loswerde, weil ich dadurch einen Gewinn erwirtschafte der mir nicht zusteht.

Wie würdet ihr vorgehen? Es kann doch irgendwo nicht angehen dass der zugekiffte Russe mein Auto 4 meter weit gegen den Baum schleudert, erstmal Fahrerflucht begeht, nach 30 minuten indem er von seiner Mutter bearbeitet wurde doch zurückkommt, ich an einem wirtschaftlichen Totalschaden gerade so vorbeikomm und ich dadurch nichtmal Gewinn erwirtschaften darf. Gibt es noch andere LEGALE Möglichkeiten, irgendwo doch noch ein paar hundert € Gewinn zu erwirtschaften.

Entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise, aber ich seh das echt nicht ein.

Bitte helft mir!!! Danke für jede hilfreiche Antwort.


 

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Alt 09.09.2005, 08:38      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von .:RTDI
 
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Standard

Ok, ich kenne ich mich zwar nicht ganz gut mit versicherungsrecht aus.
Da ja dein Auto Schrott ist, sind dir ja wahrscheinlich Unkosten angefallen, z.B. weil du dein Auto nicht mehr benutzen konntest und du trotzdem noch von A nach B musstest. Die kannst du der Versicherung vorlegen, die sie dir erstatten müssten.
.:RTDI ist offline  

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Alt 09.09.2005, 10:00      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
ah-2
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ich hätte noch ne möglichkeit, aber das ist wirklich am rande der LEGALITÄT! du könntest deinen wagen einem freund verkaufen. für sagen wir mal 1500 - 2000 euro. dann kriegst du von der versicherung nach vorlage des kaufvertrages 7000 - 7500 €. anschließend schlachtet ihr es aus und verkauft den rest als ersatzteile von privat! hinterher könnt ihr euch den gewinn dann teilen! Könnte gehen. wies mit der legalen seite aussieht weiß ich nicht, hab mich noch nie damit beschäftigt.
 

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Alt 09.09.2005, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
volkiB
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@ R32_TDI:
Ich hab nen Ersatzwagen, A3 2.0 TDI für die Zeit bis ich nen neuen hab. Das passt schon. Trotzdem danke.

@ ah-2:
^^ :P :O
 

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Alt 09.09.2005, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
ah-2
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wie gesagt nurn vorschlag wies gehen könnte!

P.S.: ich such noch ne airbageinheit fürs sportlenkrad, wenn dir jemand einfällt der zufällig sowas über hat
 

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Alt 09.09.2005, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
DNA-Rulez
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Zitat:
Original von ah-2
ich hätte noch ne möglichkeit, aber das ist wirklich am rande der LEGALITÄT! du könntest deinen wagen einem freund verkaufen. für sagen wir mal 1500 - 2000 euro. dann kriegst du von der versicherung nach vorlage des kaufvertrages 7000 - 7500 €. anschließend schlachtet ihr es aus und verkauft den rest als ersatzteile von privat! hinterher könnt ihr euch den gewinn dann teilen! Könnte gehen. wies mit der legalen seite aussieht weiß ich nicht, hab mich noch nie damit beschäftigt.
die idee hatte ich auch
 

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Alt 09.09.2005, 14:57      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
DNA-Rulez
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und ich such auch noch eine armlehne !
wielleicht kennste ja noch einen der das auch verkauft
 

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Alt 09.09.2005, 22:19      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
die_Glatze
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und ich , xenon lichter .

aber das hatte der golf ja bestimmt nicht ,oder ?
 

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Alt 10.09.2005, 14:45      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
volkiB
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Standard

Ihr habt mir hier bisher zwar nicht wirklich weitergeholfen, den Guten Willen verlier ich aber nicht. ^^
Also nochmal ne Frage:

Wenn ich meinen Unfallwagen reparieren lasse (Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung), dann bekomme ich doch sicher von der gegnerischen Versicherung Schadensersatz dafür, dass ich danach mit einem Unfallwagen rumfahre.
Sehe ich das richtig? Im Gutachten steht davon nichts drin, aber der Chefmechaniker von dem VW Autohaus hat gemeint das sei so?
 

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Alt 10.09.2005, 17:09      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
sash
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Also sowei ich weiß kriegst du keine Geld von der Versicherung dafür dass du mit einem Unfallwagen rumfährst
Bin mir aber nicht so sicher hatte auch mal einen totalschaden und hab ebenfalls das Geld genommen und meinen zum Restwert verkauft da meiner eh ein wirtschaftlicher Totalschaden war *schnief* Ich hab aber auch guten Gewinn dabei gemacht da ich den Wagen damals sehr günstig bekommen hatte (mein Vater ist Autoverkäufer hatte den für 5.000 bekommen aber der Marktwert lag bei 7.600 € *FREU* Ein satter Gewinn von 2.600 €

Ciao Sash
 

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Alt 10.09.2005, 18:41      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
volkiB
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okay andere frage:

Der Unfallverursacher war ja zugekifft und zu schnell unterwegs. Ich kenn mich mit Versicherungsschaden und so weiter nicht aus. Deshalb die Frage: Muss ich mir Sorgen machen dass ich mein Geld nicht bekomme, weil die Versicherung dafür nicht haften will?
Oder sollte die Frage lauten: Hat der zugekiffte Depp Versicherungsbruch begangen weil er zugedröhnt war? Wenn ja erlischt sein Versicherungschutz. Oder?
 

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Alt 11.09.2005, 10:53      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
ah-2
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dein geld kriegst du sicherlich, weil er muss ja eine HaftPFLICHTversicherung haben, d.h. die versicherung haftet auch wenn er bekifft, besoffen, vorübergehende erblindet oder alles drei gleichzeitig ist. Denke ich zumindest!
 

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Alt 11.09.2005, 10:59      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Golfflieger
 
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ja normalerweise zahlt di versicherung den schaden und die holen sich dann das geld von dem versicherungsnehmer wieder.
also solltest du dein geld schon bekommen bzw die rechnung wird dir bezahlt..
mußt du aber hinterher sein. von alleine machen die versicherungen nichts. immerwieder anrufen und fragen was los ist.
Golfflieger ist offline  

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Alt 11.09.2005, 14:28      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
sash
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eben so sehe ich das auch also ordentlich dampf machen
 

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Alt 14.09.2005, 10:52      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Kossi
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Mir erscheint das Angebot der gegnerischen Versicherung etwas merkwürdig:
Du kriegst von denen die Reparaturkosten ersetzt. Die ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt (hoffe Du hast das bei VW machen lassen), also 7800,-. Das ist Dein Schaden und den kriegst Du ersetzt - auch wenn Du das selber machst oder eben überhaupt nicht. Abgezogen von dem Kostenvoranschlag normalerweise nur Verbringungskosten (zum Lackierer oder so) und die MwSt.
Da die Repkosten den Wert Deines Wagens (9000,-) nicht übersteigen, liegt auch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor (dann wäre die Sache anders).


 

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