Zitat:
…Wenn man sich Restwert abzüglich des Rückkaufswerts auszahlen lässt ist die Sache geritzt! …
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Wie jetzt?
Das Fahrzeug hat vor dem Unfall einen Wert nach… Schwacke oder so.
Den krieg ich, wenn ich das Auto so wie es ist abgebe.
Der Restwert wird vom Gutachter an der Börse nach Höchstgebot ermittelt.
Wenn ich das Auto behalten will, dann krieg ich den „Schwacke”-Wert abzüglich des ermittelten Restwerts. Da fällt nirgens das Wort SCHROTT!
Bei der Restwertermittlung wirst du regelmässig übern Tisch gezogen.
Lohnen tut sich da garnichts, wenn man bei der Reparatur Teile braucht und für die Arbeitszeit Geld in die Hand nehmen muss.
Wenn es der Kumpel umsonst macht und ich ihm dafür 2 Hektar Garten umgraben muss, hab ich auch nur sportlich gewonnen.
;-)
Zitat:
Den R8 finde ich richtig gut!
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Ich auch. Hinterachslenkung hat Zukunft!