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Alt 08.11.2016, 20:59
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Standard Regeln Eintragung Fahrwerk+Serien Rad/Reifen Kombi

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu o.g. Thema.

Kurz der Sachverhalt. Ich habe in meinen Alltags 3BG letzten Winter ein KW V1 eingebaut. Da ja Winter war, stand er bei der Eintragung auf Zubehör-Alufelgen mit den Standarddimensionen der Reifen 205/55/16.
Dort wurde mir das Fahrwerk in Kombinationen mit dieser Winter Rad/Reifen Kombi eingetragen.

Jetzt habe ich vor knapp 10 Jahren in meinen Golf auch ein Fahrwerk eingebaut. Der stand damals auf den Serien Route 66 Felgen mit 205/55/16er Reifen. Als ich dieses Fahrwerk damals eintragen ließ, wurde nur das Fahrwerk mit dem Vermerk "in Verbindung mit Serien Rad/Reifen Kombi" eingetragen.

Worauf ich raus will. Die Alus für den Winter von meinem 3BG sind nicht mehr die schönsten. Muss ich jetzt jede andere Felge, die unterschiedlich von den eingetragenen ist, eintragen lassen. Oder darf ich Passat Serien Rad/Reifen Kombi mit den Dimensionen 205/55/16 einfach draufschnallen?

Die ET meiner Zubehör Felgen habe ich gerade nicht im Kopf.

Ich habe schon viel zu dem Thema gelesen. Aber die Meinungen gehen immer von "nur Zubehörfelgen müssn eingetragen werden" bis "alle Felgen müssen bei einer Tieferlegung eingetragen werden".

Vielen Dank für Eure Hilfe


oli87 ist offline  

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Alt 09.11.2016, 06:50      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Musst du eintragen lassen.
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Alt 09.11.2016, 15:03      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo,

also alles was Serie ist=war geht, und alles aus dem Zubehör muss eingetragen werden?

mit freundlicher Lichthupe
reactive
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Alt 09.11.2016, 16:35      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Genau, die beiden Meinungen hab ich schon so oft gelesen. Die einen sagen, dass alles was original war kein Problem ist, die anderen sagen, dass alles eingetragen werden muss. Also für meine Route 66 damals hatte ich nichts dabei und es hat auch keinen interessiert. In soweit kann ich reactive bestätigen
oli87 ist offline  

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Alt 09.11.2016, 18:51      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir sind Fahrwerk, Route 66, Spurplatten und Reifen eingetragen worden.
Agent007 ist offline  

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Alt 09.11.2016, 21:10      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Ich glaube, ich fahr demnächst einfach mal zum Prüfer meines Vertrauens und schilder Ihm die Situation. Mir scheint, dass diese Sache unterschiedlich gehandhabt wird. Mal so mal so.
Was aber noch interessant wäre. Wenn ich nun im Winter 16 Zoll Stahlfelgen aufziehen würde, bräuchte ich für die Teile dann auch ein Gutachten und müsste sie mir in Kombi mitm Fahrwerk eintragen lassen
Das war früher glaube ich einfach einfacher. Hinfahren, Nummern auf Fahrwerk anschauen, verschränken und fertig. Sahen die Felgen nach Serie aus, und hatten Serien Dimensionen, haben sie keinen interessiert.
oli87 ist offline  

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Alt 09.11.2016, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Meines Erachtens, wenn dein Fahrwerk im sog. TÜV Bereich eingetragen (und dies auch praktisch ist) können die Serienräder montiert werden. Obendrein wurden sozusagend auch noch die Zubehörräder mit abgenommen.

Ausserhalb des sog. "TÜV Bereichs", müßte man alles eintragen lassen.

Im Zweifelsfall kommt es wahrscheinlich auch noch auf den genauen Wortlaut deiner Abnahme an.

Und auch nicht jeder Prüfer wird das genau wissen und sich lieber warm anziehen und paar Euros verdienen. Kommt also auch drauf an, wie du deine Frage formulierst.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 10.11.2016, 12:47      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Serienfelgen mit Serienbereifung des Fahrzeuges sind immer zugelassen, es sei denn das diese explizit "Ausgetragen" wurden. Das wäre dann im Schein vermerkt.....z.B. : " in Verbindung mit blablabla nicht zulässig...." oder " bei Verwendung von blablabla......."

Ich hatte dieses Thema ebenfalls vor kurzem und mit einigen TÜV-Ing. und Co. diskutiert.
fastaeddie ist offline  

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Alt 10.11.2016, 13:36      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Das stimmt nicht. Vor allem was ist Serie - das steht in den COC Papieren. Da weiß die Hälfte der TÜVer nicht mal was das ist.
haviii ist offline  

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Alt 10.11.2016, 13:40      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Okay, und Serienfelgen + Serienbereifung heißt alles, mit dem das Fahrzeug, ohne zusätzliche Auflagen, einst vom Werk ausgeliefert wurde. Weil im Fahrzeugschein steht heute ja meist nur eine Reifen und Felgen Größe. Mit Auflagen meine ich, dass es vereinzelt auch Serien Rad Reifen Kombis gibt, die Lenkungaanschläge o.ä. Von Werk aus benötigen.
oli87 ist offline  

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Alt 10.11.2016, 13:46      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Vergiss das, das stimmt nicht. Es gibt bei Mercedes 16 bis 21" auf dem gleichen Auto ... das ist nicht automatisch mit
Ner tieferlegung alles ok.
haviii ist offline  

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Alt 10.11.2016, 14:29      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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les dir einfach mal dein gutachten des fahrwerks durch.. zu 95% steht drin, "das dieses fahrwerk mit sämtlichen serien-rad-reifen Kombinationen des fahrzeugtyps geprüft wurde.. bei Verwendung anderer rad-reifen-Kombi muss eine gesonderte abnahme erfolgen"..
ergo, jede andere Felge aus dem Zubehör muss nochmal neu eingetragen werden, wird dann wieder eine §21 kombinationseintragung sein (weil fahrwerk verbaut)...
willst du allerdings jetzt serienfelgen mit Serienbereifung von diesem fahrzeugtyp (egal ob alu oder stahl) fahren, draufpacken und glücklich sein.. denn Serien rad-reifen Kombi ist automatisch eingetragen, aufgrund des fahrwerksgutachten...

dein prüfer musste nur damals deine zubehör-teile mit eintragen, weil sie zum Zeitpunkt der fahrwerkseintragung drauf waren und von Serie (egal ob gleiche größe) abgewichen sind...

wie schon erwähnt, am besten dein fahrwerksgutachten mal ordentlich durchlesen..
.:R.GTI ist offline  

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fastaeddie (11.11.2016)
Alt 10.11.2016, 18:45      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist mal eine Antwort, danke. Die beantwortet dann auch gleich meine nächste Frage, Die wäre nämlich gewesen, wie es dann mit Stahlfelgen und Tieferlegung gewesen wäre. Weil da muss man ja auch nichts eintragen, zumindest kenn ich niemeanden, der Stahlfelgen eingetragen hat. Werde mir mal morgen in Ruhe das Gutachten zu Gemüte führen. Ist ja auch schon ne Weile her, als ich das zum letzten Mal in den Händen hielt.
oli87 ist offline  

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Alt 11.11.2016, 10:39      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
.. zu 95% steht drin, "das dieses fahrwerk mit sämtlichen serien-rad-reifen Kombinationen des fahrzeugtyps geprüft wurde.. bei Verwendung anderer rad-reifen-Kombi muss eine gesonderte abnahme erfolgen"..
Zitat:
wenn dein Fahrwerk im sog. TÜV Bereich eingetragen (und dies auch praktisch ist) können die Serienräder montiert werden.
Die Aussage von mir oben beinhaltet dies und ergänzt es auch gleich noch um den Ausnahmefall, bei welchem auch Serienräder mit abgenommen werden müssen. Schade das nur wenige richtig lesen mögen.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 11.11.2016, 10:57      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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@Golf4_Projekt: Natürlich habe ich auch deine Info von oben gelesen. Bis ich dann zum Antworten am Abend kam, ging es hier schon weiter.
Dir natürlich auch ein großes Dankeschön dafür :-)
oli87 ist offline  

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Alt 11.11.2016, 11:04      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Mit diesem Auszug aus dem Gutachten sollte die Frage auch geklärt sein:

III. 1 Rad/Reifenkombinationen /
Wheel/tyre combinations
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/
Reifenkombinationen.
There are no technical objections against the
use of all O. E. wheel/tyre combinations.

Bei der Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung nach
§ 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen an einer Technischen Prüfstel-
le erforderlich.
oli87 ist offline  

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Alt 11.11.2016, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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@Golf4_Projekt?
Zitat:
Die Aussage von mir oben beinhaltet dies und ergänzt es auch gleich noch um den Ausnahmefall, bei welchem auch Serienräder mit abgenommen werden müssen. Schade das nur wenige richtig lesen mögen.
ich hab deins schon gelesen, aber ich habs nochmal erwähnt und deine aussage damit unterstützen wollen, da ja die Diskussion weiter ging.. war nicht böse gemeint...


.:R.GTI ist offline  

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