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15.06.2017, 20:39 | - 23 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2014 Golf IV Variant Ort: LB Verbrauch: Error:That_does_not_compute Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Mit den Teilen, die du anzubieten hast, gibt es keine Lösung, welche du durch die HU bringst. Aber da wohl einfach nicht sein kann, was nicht sein darf - Hey, ich hab's versucht. Aber wenn ich es nicht einmal schaffe, dich von deiner Momentanentscheidung abzubringen oder dir wenigstens klarmachen kann, dass du dich in eine Umsetzung verrennst, bei der nicht einmal die Anfangsbeschaffenheit stimmig ist, dann kann ich es mir auch klemmen einem ersthaften und sicheren Vorschlag zu machen. Ist mir auch zu blöd geworden - bin schon stilvoller beleidigt worden. Richte deine Karre eben zugrunde. Du wirst es nicht glauben: Aber man hat es wirklich gut gemeint. |
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15.06.2017, 22:11 | - 24 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.09.2007 Golf 4 Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
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Lassen wir mal die Geschichte mit der Zulassung weg und gehen mal wieder zurück zur Schaltung: Ich habe schon einmal geschrieben, dass die Sache so nicht geht, weil der Ausfall des reinen Leuchtmittels (Abblendlicht) im Scheinwerfer noch nicht zum Abfallen des Relais führt. Es ist immer noch die geschaltete Plus-Spannung auf dem Abblendlicht-Pfad und die Masse liegt auf der anderen Seite des kaputten Leuchtmittels an. Man kann nicht einfach mal davon reden, davor oder danach etwas einzuklemmen/anzuschließen. Dies geht so nicht! Die einzige Sache, die gehen würde, wäre ein stromflussüberwachende Schaltung, die dann das Standlicht ein oder ausschaltet, wenn das Abblendlicht ausfällt. Die Geschichte muß dann aber wirklich vorn am Scheinwerfer eingeklemmt werden und jede Seite für sich, da am Lichtschalter das Standlicht nach vorn und nach hinten abgeht und der Knotenpunkt innerhalb des Kabelbaum liegt, so wie es schon gesagt wurde. Ich beschränke mich aber in meiner Ausführung nur auf die normal Beleuchtung und nicht auf den Betrieb mit Xenon-Licht und dessen Vorschaltgeräten, da es dort noch einmal anders zugeht, da das Lichtmittel nur über sein Vorschaltgerät angesteuert wird. Da müßte man auch vor das Steuergerät gehen, wobei dann auch kein Ausfall des Leuchtmittels zu einen Spannungsabfall führt, sondern höchstens zu einen Abfall in der Stromaufnahme im Vorschaltgerät. |
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15.06.2017, 22:55 | - 25 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.11.2010 VW Golf 4 GTI TDI Exklusiv Ort: NRW Verbrauch: 5,5 bis 7,5 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Der Ausfall des Abblendlichts braucht nicht dazu zu führen, dass das Standlicht auf der Seite angeht. Ich habe das Fahrzeug nun schon Jahre, und musste bisher noch kein Brenner erneuern. Und wenn einer den Geist aufgibt habe ich immer im Handschuhfach ersatz dabei. Zudem soll das Standlicht nur deaktiviert sein, wenn der Lichtsachalter auf Abblendlichtstellung steht. Foglich würde das Standlicht in Standlichtstellung und im Parklichtmodus immer noch ganz normal Strom bekommen. Es geht nur darum, dass wenn der Lichtschalter von der Standlichtstellung auf Abblendlichtstellung also von Schaltstufe 1 zu 2 durchgeschaltet wird, die Standlichtbirnen kein Strom mehr bekommen. |
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16.06.2017, 00:17 | - 26 | |||||
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| Zitat:
Ach - genau! Da ist ja das vollwertige "Positionslicht" [*hüstel*]. Das wird schon reichen. Reiß' doch einfach die Leuchtmittel der Begrenzungsleuchte raus und hämmer sie auf den Müll. Ich habe keine Ahnung, wie du deine Xenons ansteuerst und gehe von einem Adapter aus. Wenn das stimmt, dann nimm den 10-poligen Stecker, pinne die Klemme 10 (gr/sw) aus und verbinde sie mit Klemme 86 deines Tagfahr - äääähhhh - Positionslichtrelais. Ordentlich Isolierband um alles rum - fertig! Schneller, billiger und schlampiger kann man es nicht machen. Professor Pfuschmurks und Dr. Frankenstein wären entzückt. Entspricht vollauf dem, was du erwartest. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mehr Text -> Geändert von AgentBRD (16.06.2017 um 00:24 Uhr) | |||||
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16.06.2017, 00:36 | - 27 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.11.2010 VW Golf 4 GTI TDI Exklusiv Ort: NRW Verbrauch: 5,5 bis 7,5 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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AgentBRD, merkst Du eigentlich überhaupt noch was ??? Wohl eher nicht. Du kannst mit deinem Gelaber einen wirklich langweilen. Hast wohl niemanden der Dir sonst zuhört, dass Du die Beiträge anderer mit deinem Müll vollspämmen musst. An dieser Stelle kann ich wirklich nur noch Mitleid für Dich empfinden. Please help ADMINs..... muss man sich hier sowas wirklich tun ? Gibt es denn keine Möglichkeit solche Spämverbreiter für seine Beiträge zu sperren ? Geändert von TdiOnly (16.06.2017 um 00:42 Uhr) |
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16.06.2017, 00:55 | - 28 |
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Ok, ich habe es mehrfach versucht, immer wieder anklingen lassen, dass die Vorstellung des Fragestellers nur schwer (aber dennoch möglich) umsetzbar ist. Jede Handreichung wird brüsk zurückgeschlagen - was soll ich denn noch machen? Jetzt habe ich dir - sogar mit Klemmenbezeichnung - aufgezeigt, was du machen musst. Aber das hast du dir nicht einmal angesehen. Schau doch mal in einen Schaltplan für deine Bude rein! Was erwartest du eigentlich? Jeden Vorschlag haust du ungeprüft in die Tonne. Willst du, dass man dir hilft, oder nicht? Besorg' es dir einfach selbst - Ich hirne mir doch keinen ab, um dafür von dir mit Scheiße beworfen zu werden... Wie sieht denn eine Antwort aus, die du für gut befindest? Was möchtest du denn hören? Wie kann man dir denn helfen? Geändert von AgentBRD (16.06.2017 um 01:13 Uhr) |
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16.06.2017, 01:06 | - 29 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.04.2013 Passat Variant 3BG V6 Ort: Sachsen Verbrauch: 9,5 Motor: 2.8 BDE 150KW/204PS 05/01 -
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Ich würde es auch über einen Shunt machten und bei Xenon gibt es beim golf ein steuergerät in jedem scheinwerfer. Weil einen Brenner täuscht man nur mit Stosstangen Abbau. Und zur Zulassung ist nur eins zusagen im golf schaft man die Höhe von 300mm vom Boden zum standlicht nicht. Das wäre mitten in der Stosstange. Hab das leider beim TÜV schon durch. Geändert von Schattenwelt (16.06.2017 um 01:20 Uhr) |
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16.06.2017, 02:04 | - 30 |
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Da muss ich Dir leider widersprechen. Beim Golf sitzt nicht an jedem Scheinwerfer ein Steuergerät, sondern nur an einem Scheinwerfer. Erst bei der überarbeiteten zweiten Version, sitzt an jedem Scheinwerfer ein Steuergerät. Bei denen entfallen dann aber auch die Steuergeräte die sich in den Kotflügeln befinden. Zum Wechsel der Brenner braucht man ganz sicher nicht die Stoßstange abbauen. Man kommt da recht gut dran, wenn auch nur mit ein wenig gefummel. |
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16.06.2017, 02:16 | - 31 |
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Die Kappe der Brenner ist doch geschraubt? Zumindest in der zweiten Version meiner war MJ 2003 und da muss man die scheinwerfer ausbauen egal was kaputt ist.
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16.06.2017, 02:21 | - 32 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.11.2010 VW Golf 4 GTI TDI Exklusiv Ort: NRW Verbrauch: 5,5 bis 7,5 Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
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Bei meinem sind sie Kappen nicht geschraubt. Man kommt überall ohne ausbau dran. |
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16.06.2017, 02:59 | - 33 |
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Schauen wir uns die Problemstellung im Detail durch: Gehen wir erstmal die Begrifflichkeiten durch. Geplant ist ein Eingriff in die Beleuchtung, speziell Abblendlicht, Tagfahrlicht, Begrenzungsleuchten und Parkleuchten. Der Begriff "Positionsleuchte" ist indifferent und ohne Aussagekraft - er gehört daher in die Tonne. Die Bezeichnung ist verwirrend und - selbst wenn der Fragesteller noch so darauf pocht - inkorrekt. Der Begriff findet keine Entsprechung weder in der StVZO noch in der ECE R48. Tagfahrlicht: Mindesteinbauhöhe 250 mm, Maximal 400 mm Abstand zum äußersten Punkt der Fahrzeugbreite, Mindestabstand 600 mm zwischen den Tagfahrleuchten. Tagfahrleuchten sind zwingend paarweise anzubringen. Mehr als zwei Leuchten sind nicht statthaft. Tagfahrleuchten müssen mit Einschalten des Motors aufleuchten und bei Einschalten des Abblendlichtes automatisch erlöschen. Quellen: ECE R48, 2.4.25 und 6.19ff, sowie KBA Info-Nr 16-01 Begrenzungsleuchten: Mindesteinbauhöhe 350 mm, Maximal 400 mm Abstand zum äußersten Punkt der Fahrzeugbreite, Mindestabstand 600 mm zwischen den Begrenzungsleuchten. Begrenzungsleuchten sind zwingend paarweise anzubringen. Zulässig sind zwei weitere Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Unter Einhaltung der Einbaumaße dürfen auch Begrenzungsleuchten verwendet werden, die ausschließlich im Scheinwerfer sitzen. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Quelle: StVZO §51, ECE R48 6.9ff Ich mache mir schwere Sorgen, ob das mit den Maßen alles so hinhaut und ob man das Schaltungstechnisch sauber hinbekommt, damit der Bub bei der HU keine Probleme bekommt. Aber der Wille zur Hilfe ist ja wirklich da. Elefanten isst man scheibschenweise, weshalb ich dankbar für positives Feedback wäre. Fragen/Bitten an den Fragesteller:
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16.06.2017, 11:14 | - 34 |
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Deine StVZO Quellen etc. waren weder gefragt noch von Interesse für mich. Hör endlich auf mein Beitrag vollzuspämmen und such Dir sinnvollere Hobbies. |
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16.06.2017, 11:24 | - 35 |
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Ist OK - mach deinen Scheiß alleine. Du kannst einfach nicht verstehen, dass man dir mit Sinn und Verstand helfen will. Manche kann man einfach nicht retten - nicht einmal vor sich selbst. |
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16.06.2017, 11:53 | - 37 |
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@tdionly Hast Du denn schon mal mit nem TÜV-Prüfer darüber gesprochen, wenn Du es regelkonform haben willst? Der kann auch gleich schauen, ob Dein Tagfahrlicht als Begrenzungslicht zugelassen ist AgentBRD hat zwar eine "ziemlich penetrante" Art, versucht Dich aber auch wie wir anderen nur davon zu überzeugen, dass Du da gewaltig in eine Falle laufen kannst. Aber Du hast ja schon mehrfach geschrieben, dass Dich das momentan nicht interessiert. Also Schwamm drüber Wenn Du keine Schaltfunktion bei ausgefallenen Abblendlicht haben möchtest , und so lese ich das im Post 25, dann mach es doch einfach, wie hier mehrfach geschrieben mit der Relaisschaltung. Da ist es ja dann auch nicht so wichtig, dass es bei einem defekten Brenner oder anderen Defekten nicht mehr funktioniert. Oder wie hier schon angeschrieben, kannst Du Dich auch über eine Schaltung mit MosFET mal einlesen. Darüber geht es auch. Mehr ist datu glaube ich nicht mehr zu sagen. schöne Grüße Ingo |
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16.06.2017, 12:08 | - 38 |
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Schau mal knipseringo, ich bin ja wirklich froh, dass es dieses Forum gibt und das man sich hier die eine oder andere Meinung oder Hilfe einholen kann. Mit einer derart penetranten Art wie AgentBRD an den Tag legt, kann und will ich nicht umgehen können. Mir geht es bei meiner Fragestellung einzig und allein um die Möglichkeit das Standlicht bei eingeschaltetem Standlicht aus zu haben. Luft- und Wasserfahrzeuge, oder StVZO und Tüv und und und waren weder in meinem Threadbeginn eine Frage, noch in meinen weiteren kommentaren. Ich finde es ehrlich gesagt einfach ätzend wenn die Foren mit themenentferntem Müll zugepostet werden. Vor allem, wenn man eine Person auch noch mehrfach darauf hinweist, diese Person aber dennoch immer wieder einen draufsetzt. Jetzt mal ernsthaft knipseringo, das ist doch wohl nicht normal. Ich nehme schon seit über 20 Jahren Veränderungen an Fahrzeugen vor und hatte bisher nie ein Problem mit dem TÜV und werde es sicherlich auch in Zukunkft nicht haben. Wie bereits erwähnt, lässt sich so ziemlich alle eingtragen, wenn es anständig gemacht ist. Ich suche hier nicht nach einem "NEIN das darfst du nicht", sondern nach einer Möglichkeit, wie es am sinnvollsten umgesetzt werden kann. Schliesslich habe ich ja nicht "Darf ich das" gefragt, sondern "Wie kann ich das machen" Dir auch schöne Grüße knipseringo Geändert von TdiOnly (16.06.2017 um 12:10 Uhr) |
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