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Alt 15.06.2017, 15:52
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Standard Standlicht bei eingeschaltetem Abblendlicht aus

Hallo zusammen,

ich würde die Beleuchtung bei meinem Golf gerne so umbauen, dass das Standlicht aus geht sobald man das Abblendlicht einschaltet.

Ist das irgendwie möglich und wenn ja wie ?
Hat zufällig jemand den Schaltplan vom Lichtschalter da
oder hat so ein Umbau schonmal gemacht ?


TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 16:03      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

dafür empfehle ich Dir die beiden Artikel:

http://www.golf4.de/elektronik-tacho...lendlicht.html

und mit Schaltung: http://www.golf4.de/werkstatt/167504...ptimieren.html

Gruß Ingo
knipseringo ist offline  

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Alt 15.06.2017, 16:29      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Danke für die Links knipseringo

So richtig schlau werde ich von dem gekritzelten Schaltplan jedoch nicht
Gibt es sowas auch etwas ausführlicher ?
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 16:37      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Das Standlicht hat sicherheitstechnische Aufgaben zu erfüllen und darf nicht ohne Funktion sein, solange man im öffentlichen Verkehr fährt.
Wenn das Abblendlicht ausfällt, dann ist immer noch das Standlicht da, um wenigstens die Ausmaße des Fahrzeugs zu kennzeichnen.
Außerdem hat die Schaltung einen kleinen Schönheitfehler, denn bei einem einfachen Auffall des Leuchtmittels (Abblendlicht), geht eben nicht das Standlicht automatisch wieder an und bleibt aus, bis keine Spannung mehr auf dem Abblendlichtpfad ist.

Oder ich habe die ganze Geschichte jetzt falsch gelesen und verkehrt verstanden!
Schlupf ist offline  

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Alt 15.06.2017, 16:49      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Es gibt auch lastabhängige Relais, hierfür muss man halt ein bisschen rechnen.
chro-nos ist offline  

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Alt 15.06.2017, 17:11      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Sehr elegant lässt sich dies auch über ein Shunt und ein MOSFET lösen. Das ist billig, verbrät keine Spulenspannung, lässt sich in Harz eingießen (=> IP 68 ) und arbeitet sehr zuverlässig. Ähnlich wird es auch bei den Fahrtrichtungsanzeigern gemacht, um den Ausfall eines Leuchtmittels anzuzeigen.

Allerdings: In der BRD darf man am Fahrzeug wirklich viel machen (Wer anderer Ansicht ist, soll sich mal mit einem Österreicher austauschen). Aber Beleuchtung ist ein ganz, ganz heikles Thema. Mit so einer Änderung am Fahrzeug ist man im Entdeckungsfall der Angearschte. Kann man sich auch gleich "Hasch mich, ich bin der Räuber!" auf's Heck malen. Da gewinnt man schnell viele, hartnäckige Freunde, die dann gleich alles sehen wollen.

Der Nutzwert geht mir schlicht ab - verstehe nicht, was der Benefit der Aktion sein soll. Zudem ist es schlicht nicht erlaubt, vgl. §51 StVZO, Absatz 1, Satz 1f. Die Standlichtbirnen agieren im Golfi zusätzlich als Begrenzungsleuchten und damit ist die Chose eigentlich schon rum.
So interessant das auf elektrotechnischer Seite sein mag: "Nicht erlaubt" bedeutet "nicht erlaubt". Im Sinne von "nicht erlaubt".
AgentBRD ist offline  

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Schlupf (15.06.2017)
Alt 15.06.2017, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ob das Standlicht sicherheitstechnische Aufgaben hat oder nicht, war nicht meine Frage.
Ich habe Tagfahrlichter an meinem Fahrzeug die beim einschalten des Abblendlichtes herunterdimmen aber nicht ganz ausgehen. Sie dienen auch zusätzlich als Positionslicht.

Die Frage ob es nun legal oder illegal ist die Standlicht bei eingeschlateten Abblendlichter auszuschalten erübrigt sich somit an meinem Fahrzeug.

Es wäre daher echt nett, wenn man einfach mal beim Thema bleiben würde
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 18:11      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

um in das Horn der anderen zu blasen, halte ich es auch nicht für erlaubt.


kurzzeitig hatte ich mich auch mal mit dem Gedanken getragen, das umzusetzen, aber da wie AgentBRD schon schrieb damit auch die Bergrenzungslichtfunktion weg ist, hab ich es schnell fallen gelassen.
Da habe ich mir lieber passende Standlichtlampen zum Xenon besorgt. Zwar streng genommen auch nicht ganz legal, aber ok.

Zitat:
Zitat von Schlupf Beitrag anzeigen
, denn bei einem einfachen Auffall des Leuchtmittels (Abblendlicht), geht eben nicht das Standlicht automatisch wieder an und bleibt aus, bis keine Spannung mehr auf dem Abblendlichtpfad ist.
Wie jaganot aber in dem anderen Threat später erläuterte, sollte das aber funktionieren, wenn man das Relais hinter die Glühlampe des Abblendlichtes packt. Denn dann fällt am Relais bei defekter Lampe auch keine Spannung mehr ab.
Elektrotechnisch bin ich da nicht so versiert, wie es bei Xenon aussieht. Denn dort kann man es ja nur hinter das Steuergerät legen. Ob da die Spannung auch auf null geht, wenn der Brenner defekt ist, müsste man direkt mal nachmessen. Mach ich vielleicht mal, wenn meine Werkstatt mal wieder aufgeräumt ist Kann aber noch ein paar Wochen dauern

gruß Ingo
knipseringo ist offline  

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Alt 15.06.2017, 18:29      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Die Begrenzungslichtfunkzion übernehmen meine Tagfahrlichter
Somit sollte es betriebserlaubnistechnisch keine bedenken geben, wenn ich die Standlichter anschlate bei einschalten des Abblendlichtes.
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 18:38      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TdiOnly Beitrag anzeigen
Ob das Standlicht sicherheitstechnische Aufgaben hat oder nicht, war nicht meine Frage.
Da kannst du mal sehen, wie weit die Boardmitglieder mitdenken. Hoffentlich ist dir klar geworden, dass man dich vor Schaden bewahren möchte.

Zitat:
Ich habe Tagfahrlichter an meinem Fahrzeug die beim einschalten des Abblendlichtes herunterdimmen aber nicht ganz ausgehen. Sie dienen auch zusätzlich als Positionslicht.
Ein Positionslicht mit weißer Leuchtfarbe hat nach hinten abzustrahlen. So zu finden an Luft- und Wasserfahrzeugen. An landgebundenen Kraftfahrzeugen sind Positionslichter nicht statthaft. Bitte verbindliche Begriffe nutzen.

Zitat:
Die Frage ob es nun legal oder illegal ist die Standlicht bei eingeschlateten Abblendlichter auszuschalten erübrigt sich somit an meinem Fahrzeug.
Nein. Haben deine Tagfahrlichter ein Prüfzeichen? Dann gib das mal an. Und den Hersteller bitte auch. Dann sehen wir mal nach ob dein Tagfahrlicht überhaupt für die Eignung als Begrenzungsleuchte spezifiziert ist. Deren korrekte Anbringung mal dahingestellt.

Zitat:
Es wäre daher echt nett, wenn man einfach mal beim Thema bleiben würde.
Jetzt stell dir mal vor: Wir sind immer noch beim Thema. Aber du möchtest doch ganz sicher, dass deine Fragestellung GANZHEITLICH betrachtet wird, oder? Oder soll's nur eine hingekritzelte Schaltung sein, damit du dir das zusammenprockeln kannst?
In letzterem Fall möchte ich es deutlich von dir hören: "Meine ABE ist mir kackegal, Hauptsache geht!". Hast du den Mumm oder blitzt da doch der Verstand auf?
AgentBRD ist offline  

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Alt 15.06.2017, 19:05      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Ein Positionslicht mit weißer Leuchtfarbe hat nach hinten abzustrahlen. So zu finden an Luft- und Wasserfahrzeugen. An landgebundenen Kraftfahrzeugen sind Positionslichter nicht statthaft. Bitte verbindliche Begriffe nutzen.


Sorry AgentBRD, aber erspar mir bitte Deine Kommentare.
Ich habe mich hier an das Forum gewandt, weil ich gehofft habe, dass sich evtl. einige Leute melden die sich besser auskennen als ich.

In deinem Fall, muss ich aber leider davon ausgehen, dass Du noch nichteinmal weisst wovon du da redest. Luft- und Wasserfahrzeuge..... hehehehe ---> ich geh kaputt......
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Der Begriff "Positionslicht" findet sich vielleicht auf ebay oder facebook. Oder in schlecht recherchierten Katalogen. Es ist aber keine definierte Bezeichnung für Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen.
Ich vermute einen Übersetzungsfehler - im US-englisch gibt es "Position Lights". Wir unterhalten uns aber über eine Änderung an deinem KFZ, welches sich im bundesdeutschen Rechtsraum
bewegt.

Ich würde mich sogar dazu hinreißen lassen, zu behaupten, dass ich mich damit - wie gefordert - besser auskenne, als du (No offense). Völlig verblüffen mag dich, dass ich sogar eine sehr ernste Vorstellung davon habe, wovon ich da rede.

Ich überlasse es daher dir, ob du damit zufrieden bist, mich als ahnungslosen Schwätzer zu veunglimpfen, lieber kaputt gehen willst oder ob du doch eine ganzheitliche Hilfestellung möchtest. Was soll es denn sein?

Geändert von AgentBRD (15.06.2017 um 19:25 Uhr)
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Alt 15.06.2017, 19:32      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Simpelste Lösung wäre ein Öffner/Wechsler Relais in die Versorgungsleitung vom Standlicht und die Spule ans Abblendlicht.

Bedenke auch, wie auch immer du es realisierst, du musst es entweder direkt am SW machen, oder dein Kabelbaum im Innenraum zerpflücken. Vom Lichtschalter geht nämlich jeweils nur eine Leitung für rechts und links weg, die Aufteilung/Knotenpunkte für vorne/hinten sind irgendwo im Hauptkabelbaum eingewickelt.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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TdiOnly (15.06.2017)
Alt 15.06.2017, 19:39      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Sagmal AgentBRD, kapierst Du eigentlich nicht, dass ich nicht nach einer Rechtsberatung gefragt habe, sondern einfach eine simple Frage zum ändern der Lichtschaltung gestellt habe.

Die Tagfahrlichter sind von Hella und werden hier in Deutschland in sämtlichen KFZ Geschäften angeboten. Der Begriff "Positionslicht" ist ganz sicher ekin Übersetzungsfehler sondern Tatsache und haben ichts mit Flug- oder Wasserfahrzeugen zu tun.

Schliesslich produziert Hella seit jahrzehnten Fahrzeugbeleuchtungen.

Was soll diese ständige besserwisserkorintenkackerei Mensch.
Mach Du doch an Deinem Fahrzeug was Du möchtest und lass die Leute in Ruhe mit Deinem halbwissen.

Es NERVT
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Alt 15.06.2017, 19:42      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zäumen wir die Sache einmal anders auf - man will dir ja eigentlich nur helfen.

Kannman sich darauf verlassen, dass dein Tagfahrlicht streng nach Montageanleitung eingebaut ist und damit die Auflagen des Herstellers erfüllt sind?
AgentBRD ist offline  

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Alt 15.06.2017, 19:43      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Danke für die hilfreiche Antwort @TDI-GTI-4-Motion.

Ist es nicht möglich des Zustrom für das Standlicht in der Position des Abblendlichtes beim Lichtschalter oder nach dem Lichtschalter zu kappen ?
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 19:45      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Zäumen wir die Sache einmal anders auf - man will dir ja eigentlich nur helfen.

Kannman sich darauf verlassen, dass dein Tagfahrlicht streng nach Montageanleitung eingebaut ist und damit die Auflagen des Herstellers erfüllt sind?
Ich sagmal so........ bla bla bla
TdiOnly ist offline  

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Alt 15.06.2017, 19:51      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TdiOnly Beitrag anzeigen
Ist es nicht möglich des Zustrom für das Standlicht in der Position des Abblendlichtes beim Lichtschalter oder nach dem Lichtschalter zu kappen ?
Wie gesagt: Am Schalter gibt es nur Standlicht rechts und Standlicht links, die Verteilung vorne/hinten ist im Kabelbaum versteckt.
Du kannst es schon innen machen, aber dann musst die Knotenpunkte suchen.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 15.06.2017, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TdiOnly Beitrag anzeigen
Ich sagmal so........ bla bla bla
Hmm, das hast du aber schön gesagt. Hat man dich schon einmal fälschlicherweise als diplomatische, ausgleichende Persönlichkeit bezeichnet?

Die Idee "Relais in die Versorgung Standlicht und die Spule ans Abblendlicht." ist einfach. Sehr einfach. Leider zu einfach. Nur zur Verdeutlichung hier eine kleine Skizze (zugegeben: Sie ist sehr grob, verdeutlicht aber die Idee).



Die Sache ist aber viel komplexer:
Das angepriesene Tagfahrlicht ist - ich habe mir eben das Datenblatt besorgt - lediglich als Tagfahrlicht typgenehmigt. Die Funktion als alleinige Begrenzungsleuchte ist daher nicht statthaft. Die vom Hersteller vorgesehene Beschaltung - hier ein Bild:

Mehr Text ->


sieht auch vor, dass die Leuchten nur bei eingeschalteter Zündung funktionieren. Eine Seitengebundene Funktion gibt es schon mal garnicht.
Kurzum: Die in der StVZO geforderte Funktion "Parklicht" macht man damit platt.
Man könnte noch eine Unterscheidung danach einbauen, ob Zündplus gegeben ist und eine Ansteuerung der originalen Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer adaptieren, aber das wird sehr komplex. Wer sich mit boolscher Algebra auskennt, wird schnell verstehen, dass man viele Kästchen malen muss.

Da die Tagfahrleuchten aber grundsätzlich nicht als Begrenzungsleuchte gültig sind und die Behauptung von TdiOnly in diesem Punkt einfach nicht zutrifft, ist das ganze SO sowieso hinfällig.

Geändert von AgentBRD (15.06.2017 um 20:16 Uhr)
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Alt 15.06.2017, 20:16      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Vorne den kabelbaum zu öffnen und umzulöten ist denke ich die einfachste Lösung. Kannst ja Dann trotzdem die Kabel in de Innenraum ziehen und da deine Schaltung einbinden. Aber man sollte schon wissen was man macht. Du solltest dir aber eine Lösung für den TÜV überlegen und dir im Klaren sein das dein Auto auch stillgelegt werden kann.

Klar hat man an neuen Autos auch keine Standlichter mehr und kombinierte LED/Standlichter aber die sind halt im Gegensatz zu deiner Lösung geprüft.


Blablub ist offline  

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