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Alt 08.01.2018, 13:47
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Standard Radlager Radnabe Golf 4 vorne

Hallo folgendes meine Werkstatt hat jetzt gesagt ich kann die Radlager und die Radnabe im Internet besorgen weil es bei Ihm teuer ist , ich finde für mein Golf 4 blos keine Radnabe es zeigt mir immer nur Radnabe hinten an , möchte eigentlich die Marke SKF oder FAG finde aber nur Febi Bilstein auf der Seite Kfzteile24 , ich weiss garnicht wie die Marke ist kann mir Bitte jemand helfen , finde nur hinten ,
Mit freundlichen Grüßen


hira38 ist offline  

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Alt 08.01.2018, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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War an 2 Werkstätten beide haben gesagt sollte man alles zusammen
hira38 ist offline  

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Alt 08.01.2018, 18:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Wahrscheinlich will die Werkstatt sich das aus und einpressen sparen oder hat nicht die Technik hierfür.
vwbastler ist offline  

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Alt 08.01.2018, 18:32      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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1,8turbo eine Nachricht über ICQ schicken
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Pressen musst du doch wenn dann eh, egal ob mit oder ohne Nabe.
1,8turbo ist offline  

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Alt 08.01.2018, 19:33      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Den Ring von der Narbe holen ist der scheiß deswegen wollen die das neu machen.
variantgt ist offline  

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Alt 08.01.2018, 19:47      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Febi Bilstein kannst für die Nabe nehmen. Die sind in Ordnung. (und ich hab ne schlechte Meinung über Febi)

Das Radlager findest du sicher auch. Schau mal bei daparto.de.

Oder über die Teilenummer auf eBay. Da gibts das öfter auch im Set.


Grüße
Feischtel ist offline  

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Alt 08.01.2018, 20:21      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Wäre mir neu das beim Golf an der VA die Radnabe einläuft ......Radlager erneuern lassen und gut. Welche Werkstatt verweist seine Kunden ans Inet zwecks Teile und dann auch noch mit Nabe ? Nicht grade seriös ........
MadDad74 ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu MadDad74 für den nützlichen Beitrag:
didgeridoo (09.01.2018)
Alt 08.01.2018, 20:24      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Geht wohl um den vergammelten ABS Ring.

Seriös nicht wirklich, aber manchmal gar nicht so verkehrt. Um Kosten zu sparen verbauen so einige Werkstätten billigteile.

So kann der Kunde entscheiden was er verbauen will.
Feischtel ist offline  

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Alt 08.01.2018, 20:30      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Nur das die Werkstatt auch bei angelieferten Teilen die volle Gewährleistung geben muss, da verbauen wir lieber Markenteile, die aus Erfahrung auch halten und man bei eventuellen Garantiefällen schnell Ersatz leisten kann.
MadDad74 ist offline  

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Alt 08.01.2018, 20:58      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 1,8turbo Beitrag anzeigen
Pressen musst du doch wenn dann eh, egal ob mit oder ohne Nabe.
Mist habe es verwechselt, war auf ein komplettes Radlagergehäuse mit allem aus.
vwbastler ist offline  

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Alt 08.01.2018, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Leider doch wenn man sich nicht explizit dagegen absichert mit extra Zusatz im Auftrag.
Den vermeintlichen Ärger, trotz Absicherung, sollte man sich als Werkstatt nicht antun.
MadDad74 ist offline  

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Alt 09.01.2018, 14:00      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo Danke für die antworten , habe mich jetzt doch nicht getraut vom internet zu bestellen nacher passt was nicht , lasse es im Werkstatt machen , denke das Geld muss einfach raus 😭 ✌🏻
hira38 ist offline  

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Alt 09.01.2018, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ich brauche keinen Zusatz um mich gegen angelieferte Teile "abzusichern".
Man kann keine Gewährleistung ausschliessen, für Sachen die man nicht ge- und verkauft hat. 0 ist 0 und nicht 1.

Das wäre eine Übernahme von quasi fremder Gewährleistung, was so nicht geht.
Bin da rechtlich kein Fachman, aber wenn ich dir was liefere und du es mir "falsch " einbaust bist du Schuld. Ich bin nur derjenige, der zwischen dem Hersteller des Teils und dir vermittelt :-)

Ging neulich bei den Autodocs auch drum. Die verbauen nichts mehr angeliefertes, weil sie Gewährleistung geben müssen.

Gruß Sebbi
variantgt ist offline  

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Alt 09.01.2018, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Der Einbau und die Gewährleistung für MEINE Arbeit hat nichts mit dem Ersatztteil zu tun.
Dessen Gewährleistung liegt bei Dir / Verkäufer.
Die kann ich nicht übernehmen, auch nicht mit dem Einbau des Teils.
In dem Moment wo man als Fachwerkstatt ein angeliefertes Ersatzteil einbaut, ohne die Haftung für das Bauteil schriftlich auszuschließen, trägt man die volle Gewährleistung. Weil die Fachwerkstatt dafür sorge tragen muss das das verwendete Ersatzteil unbeschädigt, für das Fahrzeug passend und freigegeben ist.
Bsp., ein Kunde kommt mit 100W Birnen und lässt sie bei dir einbauen. Tags darauf hält ihn die Polizei an und sagt die sind nicht zulässig laut Stvo, kostet Betrag X. Der Kunde sagt, aber die hab ich doch in einer Fachwerkstatt einbauen lassen......Polizei erwidert, hätte die Werkstatt wissen müssen.
Werkstatt haftet ....
Wenn es dann noch sicherheitsrelevante Bauteile sind wie Bremsen z.B., da gibts so viel gepresste Kamelkacke inclusive gefälschtem E Prüfzeichen .......... sowas möchte ich nicht eingebaut haben wenn derjenige sich deswegen Tot fährt.
MadDad74 ist offline  

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Alt 09.01.2018, 20:17      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Das kann keiner von "aussen" beurteilen.
Ein zb Radlager kann und darf man vor dem Einbau nicht zerlegen um zu "beurteilen" ob es heile ist.
Und selbst wenn man das machen würde, wäre so gar keine Aussage zu treffen ob es "läuft" oder nach Einbau zb Geräusche macht.
Ds selbe bei Zahnriemen oder ähnliches. Das kann kein Mensch "prüfen"
Bauteilprüfung vor Einbau ? Sollte man schon machen und nein damit ist nicht zerlegen gemeint

Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Der Fahrer + Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich.
Er hat sich vor JEDER Fahrt zu vergewissern das sein Fahrzeug im Ordnungsgemäßem Zustand befindet, alles funktoniert und der STVZO entspricht.
Nur in dem Maß den ein Halter/Fahrer selber prüfen kann.

Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Die "Aussage" die Werkstatt hätte es wissen müssen, entbindet den Fahrer / Halter nicht von seiner Pflicht das zu machen.

Die Polizei interessiert zudem mal gar nicht WER was wo / wie angebaut hat.
Richtig, aber danach Interessiert es den Fahrer/Halter warum ihm die Werkstatt das nicht gesagt bzw die nicht zulässigen Teile eingebaut hat.

Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Wäre es anders, könnte jeder behaupten:

"war beim Kauf",
"war die Werkstatt",
"waren die Aliens"

- und die Schuld (was mit Gewährleistung mal gar nichts zu tun hat in dem Fall) abwälzen.
So läuft das nicht... Die Werkstatt haftet für den Ordnungsgemäßen Einbau. Zb das die richtig rum drin sind. Oder wenn Lichteinstellen vereinbart war, das dieses eben ordnungsgemäß justiert ist.

Die Werkstatt haftet wieder nicht für die Bauteile oder deren "Zulässigkeit".
Das hat der Fahrer/Halter vorher zu machen ob die Dinger passen und eben STVZO konform sind.

Der Fachhändler sagt klipp und klar: Bei uns suchen wir die explizit passenden raus (zb nach FIN) und verbauen die passend zum Wagen. Alles andere wie angelieferte Kacke geht zu Lasten des Anlieferers/Kunden.
Verbaut er seine EIGENEN und diese sind falsch, haftet er für das Produkt und den Einbau.

Und dann erst kann / könnte der Fahrer/Halter ggf im Nachgang die Fachwerkstatt haftbar machen, da diese dann "alles" gemacht hat.

Der reine Einbau angelieferter Teile - never.

Aber, jede "normale" Werkstatt hat bei so etwas eh einen Vermerk in den AGB's usw, das eine Haftung bei angeliefertem Ramsch ausgeschlossen ist.
Meist sogar als nochmaligem Zusatz auf der Rechnung.





Nicht mal im Ansatz.


Thema war schon mal im Forum. Aussage wie damals = heute die selbe.
Eine normale Werkstatt verbaut keine angelieferten Teile. Egal welcher Art.
Aber auch da gilt - was nicht prüfbar ist, kann nicht zwangsweise als "Fälschung" erkannt werden und es gibt somit keine Haftung für fremde Ersatzteile. Aber so blöde ist eh keine Werkstatt


Hat mit dem Ursprünglichem "Problem" aber nichts zu tun.
Auch nicht das man eine Gewährleistung nicht "abtreten" kann.
Der Verkäufer haftet für sein Produkt gegenüber dem Endverbraucher, und niemand anders.
Der Verkäufer seinerseits hat dann Haftungsansprüche gegenüber SEINEM Verkäufer. (zb der eigenliche Hersteller der Sache)
Genau, keine angelieferten Teile verbauen, mein Reden.



Geändert von MadDad74 (09.01.2018 um 20:20 Uhr)
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