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Alt 23.12.2005, 18:46      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
DNA-Rulez
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

die ich habe sind die neue generation wo man die nicht mehr einzel austauschen kann und mit e-Zeichen.
Hab sogar noch bei FK nachgefragt. Wenn man sich die billigen bei Ebay kauft oder sowelche die 99€ kosten da musste mal fragen ob man die Led's einzeln austauschen kann da bekommste immer die gleiche antwort und zwar "ja".

und FK hat mir folgendes geschrieben:
.........................
Hallo,

die Rückleuchten haben ein E-Prüfzeichen und sind zugelassen. Bei den nicht zulassungsfähigen konnten die LED's einzeln getauscht werden, was laut Gesetz nicht zulässig ist. deshalb sind diese Leuchten für den Export.

mfg
O.Binder

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: .............................
Gesendet: Sonntag, 25. September 2005 14:52
An: OBinder
Betreff: FK-Website: Kontakt
Wichtigkeit: Hoch




Angaben zur Person

Name, Vorname: ..............
Firma: Firma
Position: Position
Strasse: ...................
Plz, Ort: ................
Website: http://www.
E-Mail: .......................
Telefon: Telefon

Nachricht

Hallo
ich hätte mal ein paar Fragen und zwar interessiere ich mich für die folgenden Rückleuchten:

Art: LED-Rückleuchten
Ausführung: chrom
Bestellnummer: FKRLXLVW001

oder

Art: LED-Rückleuchten
Ausführung: schwarz
Bestellnummer: FKRLXLVW003

Ich habe aber schon oft gehört, das die Rückleuchten in Deutschland nicht zugelassen sind sprich man bekommt die nicht zugelassen und jetzt wollte ich mal fragen ob das stimmt?

Wenn das stimmt warum ist das so?


 

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Alt 23.12.2005, 20:16      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
G1-Golf
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

das was er schreibt kannst du ganz einfach kontrollieren , du musst nru gucken ob die Rückleuchten eine E1 -Prägung drauf haben ....

Weil E1 für Deutschland steht ...
 

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Alt 23.12.2005, 20:20      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
DNA-Rulez
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Zitat:
Original von G1-Golf
das was er schreibt kannst du ganz einfach kontrollieren , du musst nru gucken ob die Rückleuchten eine E1 -Prägung drauf haben ....

Weil E1 für Deutschland steht ...
das stimmt so nicht weil die E Nummer die da drauf steht zeigt nur wo es kontrolliert wurde, da alle E-Nummern für ganz Europa gelten

siehe
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.php
 

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Alt 23.12.2005, 20:48      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Master
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

und wenn sie ne E-Nummer haben (egal ob E1 oder E11) sind sie eintragungsfrei und laut STVO zulässig.


 

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