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Alt 18.05.2020, 01:17
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BenBen
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Standard Suche EG-BE ABE für ESD Friedrich Motorsport FMVW12 039787

Moin,
Hab dieses Wochenende meinen ESD montiert und nach 2min Fahrt kommt mir die Polizei entgegen. 😅
Er hat bemängelt das ich keine ABE für den Auspuff habe, obwohl e1 Prüfzeichen.
Wenn E-Zeichen und Kennnummer vorhanden sind ist doch die ABE hinfällig oder kann mich da jemand bitte aufklären.
Hatte Glück das ich keine Mängelkarte bekommen habe, aber ich soll trotzdem die Papiere vorlegen. FMVW12 039787
Wäre top falls jemand Dokumente für den Auspuff hat und mir helfen kann.
Danke im Vorraus und bleibt gesund.



Geändert von BenBen (18.05.2020 um 03:09 Uhr)
BenBen ist offline  

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Alt 18.05.2020, 05:26      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Morgen,

Das ist nicht gerade Bauernschlau ohne ABE rummzugurken. Die ABE ist mitzuführen außer der Topf wäre eingetragen. Woher soll der Polizist sonst wissen können dass der Topf mit dieser Nummer für dein Fahrzeug geprüft wurde?

Gutachten bekommst du sonst auch bei FMS direkt.

Lg
Merill ist offline  

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Alt 18.05.2020, 05:38      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Danke, Beitrag und Thema 242 zu Thema FMS ohne Papiere.
VW-Mech ist offline  

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Alt 18.05.2020, 05:43      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
BenBen
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Moin,
Bei dem ESD sind E-Zeichen und KBA-Nr. drauf, daher muss ich keine Papiere mitführen. Wenn denen das nicht passt, können die auch vor Ort bei der Zulassungsbehörde nachfragen ob alles passt.
Finde es nicht in Ordnung das die Tuningscheinwerfer mit E-Zeichen akzeptieren obwohl es beim Auspuff das selbe ist.
Habe mir trotzdem die EG-BE gekauft, so hab ich Ruhe.

E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte E-Prüfzeichen, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.

Lg
BenBen ist offline  

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Alt 18.05.2020, 18:46      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
racy_estate
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Zitat:
Zitat von BenBen Beitrag anzeigen
Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte E-Prüfzeichen, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können.
Möchte nicht grob wirken, aber man kann es sich (und damit uns allen "Autoverrückten") auch schwer machen! Wenn man mit tieferem Auto rumkurvt und sich einen ESD drunterschraubt muss man sich nicht wundern, wenn der Polizist sich nicht unter die Karre legt und das Schildchen sucht Rechtlich gesehen darf er das Ganze sogar anzweifeln und dann wird es spätestens auf der Bühne bei einem der Blauen (Polizei, TÜV) nachgeprüft. Den Gang und die damit verloren gegangen Zeit können sich alle Beteiligten doch ersparen, oder ?

LG


racy_estate ist offline  

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