Moin,
Bei dem ESD sind E-Zeichen und KBA-Nr. drauf, daher muss ich keine Papiere mitführen. Wenn denen das nicht passt, können die auch vor Ort bei der Zulassungsbehörde nachfragen ob alles passt.
Finde es nicht in Ordnung das die Tuningscheinwerfer mit E-Zeichen akzeptieren obwohl es beim Auspuff das selbe ist.
Habe mir trotzdem die EG-BE gekauft, so hab ich Ruhe.
E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte E-
Prüfzeichen, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Lg