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Alt 19.08.2018, 13:26
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Jonah2712
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Standard Sportsitze mit ABE?

Moin.

Ich suche seit langem Sport/Schalensitze mit ABE für meinen Golf 4 1.9 TDI.

Leider finde ich wirklich nicht einen Hersteller der bezahlbare Sitze mit einer ABE anbietet. (200-300€)

Würde mich freuen ein paar Empfehlungen zu bekommen.

MfG Jonah


Jonah2712 ist offline  

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Alt 19.08.2018, 15:04      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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200-300 Euro ???? Das ist Wohl ein Witz oder meinst du gebraucht.
ratbaron ist offline  

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Alt 19.08.2018, 15:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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FK sollte was in der Preisklasse haben.
Preisklasse und Optik sind natürlich entsprechend.

Würde eher gebrauchte Recaros Stoff kaufen.
für passenden Kurs hätte ich welche abzugeben.

Greetz
VW-Mech ist offline  

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Alt 19.08.2018, 15:21      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Moin,

Wiechers 301 mit Verstellung sollten in dem Bereich liegen. Dazu gibt es so zwar nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Führerhausrichtlinie, aber damit ist eine Eintragung durchaus möglich. Verwendbar nur mit H-Gurten. Dadurch ist aber auch hinten kein Sitzen mehr möglich (H-Gurte)
Stephan L. ist offline  

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Alt 20.08.2018, 18:22      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Serie, Golf 4 Recaro in Stoff. Gibt die in Schwarz,Blau,Rot, Gibt auch welche die Wurden gesattelt in Teilleder und Alcantara.

Oder meinst du Rennsportsitze ? Von Sparco,Momo, Sadtler. usw.

Rennsportsitze benötigen Konsolen. Diese Konsolen kannst du nur über Einzelabnahme eintragen lassen.
Rennsportsitze haben keine ABE und müssen halt Als Einzelabnahme eingetragen werden. Das wird Teuer sag ich dir gleich.

FK Sitze sind für Show & Shine gedacht. Warum weil es keine Unterlagen dazu gibt. Nicht mal bei FK Selber bekommst du eine Antwort Dazu.

TA Technix bietet auch welche an. Auch ohne Zulassung.

Hand aufs Herz. Für dein Budget gibt es nichts, was mit Zulassung.

1.Entweder Kaufst du dir die Originale Golf 4 Recaro Ausstattung

2.Oder du musst mehre 1.000€ hinblättern um dir die Pole Position Schalensitze zu Kaufen diese haben eine ABE.

3.Wenn du nur welche haben willst um Auf Treffen oder so Style im Wettbewerb zuhaben Kauf dir Günstige bei Ebay. Ohne Zulassung
ChuckyE ist offline  

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ratbaron (20.08.2018)
Alt 20.08.2018, 21:16      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Gibt auch bezahlbare mit Gutachten. Wir reden aber trotzdem über Einzelabnahme. Bezahlbare mit ABE ist utopisch.

Grüße
Feischtel ist offline  

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Alt 19.11.2018, 19:00      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Mal ne dove Frage:

Seit WANN brauchen Sitze eine ABE? Ne Rücksitzbank, Kopfstütze oder nen Handschuhfach braucht doch auch keine ABE.

Also früher war es so, dass man eine passende Konsole brauchte um den Sitz überhaupt mit dem Autoboden zu verschrauben, allerdings brauchte man auch dafür keine ABE.

Kann mich da Mal jemand aufklären, warum ein SITZ ne ABE oder eine Einzelabnahme braucht?
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 20.11.2018, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von der_7te_zwerg Beitrag anzeigen
Mal ne dove Frage:

Seit WANN brauchen Sitze eine ABE? Ne Rücksitzbank, Kopfstütze oder nen Handschuhfach braucht doch auch keine ABE.

Also früher war es so, dass man eine passende Konsole brauchte um den Sitz überhaupt mit dem Autoboden zu verschrauben, allerdings brauchte man auch dafür keine ABE.

Kann mich da Mal jemand aufklären, warum ein SITZ ne ABE oder eine Einzelabnahme braucht?
Ein Handschuhfach mit einem Sitz zu vergleichen, der im Falle eines Unfalles dein Leben kosten kann, ist wirklich DOV.

Würde dir sicherlich auch keinen Spaß machen, wenn son Sitz einfach mal bei nem Unfall zerbricht.. Deshalb muss sowas natürlich geprüft und zugelassen sein
x_plain ist offline  

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Alt 20.11.2018, 15:23      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen
Würde dir sicherlich auch keinen Spaß machen, wenn son Sitz einfach mal bei nem Unfall zerbricht.. Deshalb muss sowas natürlich geprüft und zugelassen sein
Und wie ist es bei einer Rücksitzbank?

Was soll denn das für eine Zulassung sein und wo soll denn da ein Prüfzeichen angebracht sein. Ich kann mich dunkel erinnern, dass die Sitzkonsolen teilweise KBA Nummern hatten, aber sowas habe ich bei einem Sitz noch nie gesehen.

Und das ein Sitz zerbricht halte ich für weit hergeholt. Eher wird wohl die Verbindung zur Sitzkonsole ausreissen.

Genauso sind ja auch Mittelkonsole, Handschuhfach, Innenverkleidungen ohne Prüfzeichen und auch nicht eingetragen. Diese können bei einem Unfall ja ebenfalls zerbrechen (was sie sogar auch machen) und die Insassen verletzen.

Es würde mich Mal interessieren, ob hier jemand einen Sitz eingetragen hat in den Papieren, oder ein Gutachten, KBA-Nummer oder sonstwas hat.
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 20.11.2018, 16:09      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Wüsste auch nicht, warum man sich eine Rücksitzbank aus dem Zubehör einbauen sollte?!

Das Auto als gesamtes ist doch getestet und geprüft worden. Deshalb hat es eine Betriebserlaubnis.
Wenn man da jetzt was anderes reinwirft, muss das halt eingetragen werden bzw. ne ABE haben. Was genau verstehst du daran nicht?

Ich hatte schon in mehreren Autos Sitze mit Konsolen eingetragen. Wo ist das Problem?
x_plain ist offline  

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Alt 20.11.2018, 16:28      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen
Wüsste auch nicht, warum man sich eine Rücksitzbank aus dem Zubehör einbauen sollte?!
Vielleicht baut sich auch jemand einfach eine selber, weil ihm das Ursprungsdesign nicht gefällt.

Auf was ich hinaus will:

Du schreibst, dass man für die Sitze unbedingt eine Zulassung, ABE , KBA whatever braucht.

Ich bringe das Beispiel mit der Rücksitzbank und bekomme als Antwort: WARUM sollte jmd die Rücksitzbank tauschen.

Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen
Wenn man da jetzt was anderes reinwirft, muss das halt eingetragen werden bzw. ne ABE haben. Was genau verstehst du daran nicht?
So ist es eben meiner Meinung nach NICHT, sondern gilt nur für bestimmte Teile wie z.B. anderes Lenkrad. Wenn ich mir da nen Getränkehalter, oder ne andere Mittelkonsole oder Halter für Zusatzinstrumente einbaue, dann brauche ich dafür KEINE Zulassung. Und genauso ist es meiner Meinung nach auch bei SITZEN und RÜCKBÄNKEN, weil diese eben keine Auswirkung auf die VERKEHRSSICHERHEIT des Fahrzeuges haben.


Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen
Ich hatte schon in mehreren Autos Sitze mit Konsolen eingetragen. Wo ist das Problem?
Könntest du mir schreiben welche Sitze das waren (Typ, Hersteller) und WIE diese in die Papiere eingetragen wurden?

Ohne Quatsch jetzt, mich interessiert das Thema wirklich.
Habe aber bisher noch nie was davon gehört, dass man Sitze eintragen lassen muss und hatte selber schon Autos mit Sportsitzen die nicht serienmässig waren. Das ist aber auch schon Jahre/Jahrzehnte her und vielleicht wurde ja da was an den Gesetzen geändert.

Deshalb frag ich so DOV.

Geändert von der_7te_zwerg (20.11.2018 um 16:32 Uhr)
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 22.11.2018, 00:46      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Da hast du es Schwarz auf Weiß.

Warum müssen Sitze abgenommen werden.

Weil die Originalen Sitze Für Fahrer/Beifahrer ohne Einschränkungen genutzt werden können.

1. Der Anschnallgurt is für die Sicherheit zuständig, dieser würde nur mit den Originalen Sitzen Abgenommen. (wird nun ein anderer Sitz Verbaut muss das Gewährleistet werden)

2. Die Beinfreiheit/ Abstand zum Airbag muss gestattet sein. (Falscher Winkel kann da zum Tode führen)

3. Die Fluchtmöglichkeit muss gegeben sein, für alle Passagiere. (Das is das Problem bei sehr vielen Sportsitzen)

4. Wenn keine Umklappbare Funktion gegeben ist, Muss der 5 Sitzer zu einem 2 Sitzer umgebaut werden, hinten dürfen dann in diesem KFZ Keine Passagiere mehr mit fahren.(er wird als 2 Sitzer Zugelassen)

Das sind halt die Auflagen für Schalen Sitze.
ChuckyE ist offline  

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Alt 22.11.2018, 15:36      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ChuckyE Beitrag anzeigen



Da hast du es Schwarz auf Weiß.
Danke

Allerdings sehe ich auf der Eintragung auch keine KBA Nummer o.ä. für die Sitze.
Kann die Eintragung evtl damit zusammenhängen, dass auch Hosenträgergurte verbaut wurden und somit die Anzahl der Sitzplätze im Auto geändert werden musste

Zitat:
Zitat von ChuckyE Beitrag anzeigen
Warum müssen Sitze abgenommen werden.


1. Der Anschnallgurt is für die Sicherheit zuständig, dieser würde nur mit den Originalen Sitzen Abgenommen. (wird nun ein anderer Sitz Verbaut muss das Gewährleistet werden)
Gurte haben meiner Meinung nach eigene Prüfzeichen, ebenso wie Lampen und müssen daher nicht eingetragen werden.

Zitat:
Zitat von ChuckyE Beitrag anzeigen
2. Die Beinfreiheit/ Abstand zum Airbag muss gestattet sein. (Falscher Winkel kann da zum Tode führen)
Na dann muss man sich auch Highheels an den Füssen eintragen lassen.
Immerhin verkürzen sie ja die Beinfreiheit extrem. Sitze dürften dann ja auch nur für Personen mit einer bestimmten Größe zugelassen werden.

Zitat:
Zitat von ChuckyE Beitrag anzeigen
3. Die Fluchtmöglichkeit muss gegeben sein, für alle Passagiere. (Das is das Problem bei sehr vielen Sportsitzen)
Ein Auto ist kein Jumbo-Jet oder ne A380. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Auflagen gibt wie lange es maximal dauern darf ein Auto zu "räumen". Mal ganz davon abgesehen sind die "Passagiere" ja auch irgendwie eingestiegen, also sollten sie auch irgendwie aussteigen können.

Zitat:
Zitat von ChuckyE Beitrag anzeigen
4. Wenn keine Umklappbare Funktion gegeben ist, Muss der 5 Sitzer zu einem 2 Sitzer umgebaut werden, hinten dürfen dann in diesem KFZ Keine Passagiere mehr mit fahren.(er wird als 2 Sitzer Zugelassen)
DAS ist ein Argument, allerdings hat das ja mit einer Zulassung des Sitzes nichts zu tun, sondern mit einer Eintragung der zulässigen Personenzahl. Der Sitz braucht dafür eigentlich KEINE ABE oder was auch immer.

In dem Zusammenhang fällt mir noch etwas ein. Angenommen, ich baue mir einen Ford/Mercedes, Ferrari oder sonstwas Sitz in meinem VW Golf4 ein. Dann brauch ich doch keine ABE für den Sitz..wo soll ich die überhaupt herbekommen. Ein Stino Golf4 Sitz hat doch auch keine EXTRA-ABE.

Hier in diversen Tuning/Umbau Threads werden ständig Spiegel, Instrumente und was nicht alles von anderen Herstellern verbaut, da spricht auch niemand über ne ABE...eben weil man sie nicht braucht.
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 22.11.2018, 17:42      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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VER-??? ??
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Hi zusammen,

in einem anderem Forum gefunden. Wer zeit hat kann es sich auch antun.

Zitat:


ZitatTach!

Ich will zwar keine riesige Abhandlung über Sitze schreiben, jedoch einige Punkte anführen. Vorbemerkung: Diese Ausführung stellt meine Sicht der Dinge dar und ist weder als allgemeinverbindlich richtig noch rechtlich bindend anzusehen!

Es wird des öfteren hier gesagt, dass ein E-Zeichen für Sitze Pflicht ist. Das stammt nicht von mir.

Was ist ein "E-Zeichen": Eine Bauartgenehmigung (BG) oder eine Betriebserlaubnis (BE). Je nach dem, um was es sich handelt.

Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:


ZitatZitat:
Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:


ZitatZitat:
Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG
Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:


ZitatZitat:
Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.

Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM.
In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert :
Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.
Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung
(...)

Anhang III ist für Busse und
AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind.
Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :


ZitatZitat:
§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,
Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden
1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von

a.Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b. abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommenden

c. Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
d. abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.

Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.
Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.

Diese Fassung lautet wie folgt:


ZitatZitat:
§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:
Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).
Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.
Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...

Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":


ZitatZitat:
Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
VkBl S 303:
Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann.
Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.

Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:


ZitatZitat:
Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebene
nach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen.
Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.

Für Korrekturen bin ich offen!

Abschließen noch ein Wort zum Sicherheitsgurt, der extra betrachtet werden muss: Wenn dieser an der Konsole befestigt ist, gelten für Diese ab Stichtag Erstzulassung Fz 1.1.1992 auch die EG-Vorschriften.

gby
jl


Mein Fazit:

Ich verstehe das so, wie ein anderes Lenkrad, ist es nicht Original braucht man eine ABE oder macht eine Einzelabnahme.

mit freundlicher Lichthupe
reactive
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der_7te_zwerg (22.11.2018)
Alt 22.11.2018, 19:01      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von reactive Beitrag anzeigen
Mein Fazit:

Ich verstehe das so, wie ein anderes Lenkrad, ist es nicht Original braucht man eine ABE oder macht eine Einzelabnahme.
Hi,

ich verstehe das so, dass Sitze eine E-Nummer brauchen:

Zitat:
Anhang I, Abschnitt 6: Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.
Ohne diese E-Nummer braucht man dann wohl eine Einzelabnahme.

Dieses E-Zeichen ist meiner Meinung nach auch auf z.b. Anschnallgurten drauf, die man ja auch nicht unbedingt eintragen lassen muss. Wenn ich mir nen Gurt von nem Ford einbaue und der hat nen E-Zeichen, dann brauch ich da keine ABE für oder sonstiges.

Zitat:
Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen :
.
.
.
a.Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
Es wurde also was an den Gesetzen geändert (was ich vermutet habe).

So richtig schlau bin ich allerdings immer noch nicht draus geworden.

Muss ich nun einen Ferrari-Sitz oder eine Rolls-Royce Rücksitzbank in meinen ollen Golf4 eintragen lassen, oder nicht?
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 22.11.2018, 20:11      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Ist das hier euer Ernst??

Oder ist das Spass und Spam?
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Mähks (23.11.2018)
Alt 22.11.2018, 20:49      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Ist das hier euer Ernst??

Oder ist das Spass und Spam?
Also ich meine das ernst, wie ich ja bereits auch geschrieben hatte.

Das ganze Thema mit den Sitzen und Eintragung etc ist scheinbar doch nicht so einfach.
Und zumindest mich interessiert das einfach, weil ich FRÜHER auch Mal Sportsitze drin hatte, die definitv nicht eingetragen waren und ich auch Mal angehalten wurde und dabei das Auto von der Polizei total durchgecheckt wurde.

Gegen die Sitze hatten sie nichts, dafür gabs nen Bußgeld wegen dem Lenkrad. Und das obwohl es sogar ein SERIENlenkrad von der Sportversion meines damaligen Fahrzeuges war (kein VW, war nen Ford Escort RS?).
der_7te_zwerg ist offline  

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Alt 23.11.2018, 07:57      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von der_7te_zwerg Beitrag anzeigen

Muss ich nun einen Ferrari-Sitz oder eine Rolls-Royce Rücksitzbank in meinen ollen Golf4 eintragen lassen, oder nicht?
Wird wohl kaum einer machen... Aber grundsätzlich JA!
Wie man den bisherigen Antworten ja auch super entnehmen kann.

Aber du bist ja scheinbar unbelehrbar. Ich denke deshalb kann man das Thema hier dann auch abschließen...
x_plain ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu x_plain für den nützlichen Beitrag:
J'unstoppable (23.11.2018)
Alt 23.11.2018, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen

Aber du bist ja scheinbar unbelehrbar. Ich denke deshalb kann man das Thema hier dann auch abschließen...
Ausser hohlen Sprüchen kommt hier ziemlich wenig von Dir mit Substanz.

Zitat:
Zitat von x_plain Beitrag anzeigen

Ich hatte schon in mehreren Autos Sitze mit Konsolen eingetragen. Wo ist das Problem?
Ich hatte dich übrigens gefragt, welche das waren und WIE diese eingetragen wurden...schon vergessen?

Mir isses eigentlich auch egal, da ich nicht vorhabe mir Sportsitze einzubauen. Das Thema hatte mich nur interessiert, weil ich es ganz einfach anders in Erinnerung habe.

Die Entscheidung ob man das Thema schliessen sollte, sollte man evtl dem Thread-Ersteller überlassen, oder meinste nicht?


der_7te_zwerg ist offline  

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