Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 20.10.2015, 16:42
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.04.2014
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 941
Abgegebene Danke: 98
Erhielt 31 Danke für 24 Beiträge

Standard Scheinwerfer Leuchtweite

Hi,

ich habe Osram Nightbreakers drin, dennoch bin ich mit dem Licht nicht zufrieden. Der Strahl geht nach gefühlten 15m schon auf den Boden runter. War beim Tüv zwecks Lichttest, und der meinte, sie wären perfekt eingestellt. Jedoch bin ich nicht dieser Meinung, wie gesagt, nach ca 15-20m ist schluss. Könnt ihr mir, wenn ihr beim Lichttest wart, sagen, wie hoch die Lichtoberkante auf 1m Entfernung bei euch ist? Damit ich was zum vergleichen habe.

Grüße


Herrmann ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2015, 16:52      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
aZej
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Also ich hab die Nightbreaker unlimited verbaut und anfangs war es mir auch nicht genug. War auch beim Lichttest wo alles eingestellt wurde.

Hab mich dann nachts auf eune unbefahrene strasse im stocckdunkeln gestellt und die Scheinwerfer ein wenig hochkorrigiert. Bisher gibts kein geblinke von entgegenkommenden, daher aollte es so ok sein. Zumal mit nem Gewinde Fahrwerk die Neigung beim Beschleunigen und bremsen geringer ist, daher kann man sich das leichte höherstellen erlauben wie ich finde.
 

Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2015, 17:42      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Omega
 
Registriert seit: 14.04.2014
Bora 1.6 16V AZD
Ort: Bayern
Verbrauch: 7 Liter ∅
Motor: 1.6 AZD 77KW/105PS 09/00 - 11/01
Beiträge: 3.774
Abgegebene Danke: 717
Erhielt 711 Danke für 601 Beiträge

Standard

Der Abblendwinkel der Lichtkegeloberkante ist beim Bora bei ganz nach oben gestelltem Scheinwerfer 1,2°. Dürfte beim Golf ebenso sein. Steht auch oben auf dem Scheinwerfer. Fahrzeug muss aber nach Einstellvorschrift etwas betankt/beladen sein.

Das heißt auf 10 m fällt die Oberkante des Lichtkegels um 12 cm.

Genaue Erklärung: http://www.golf4.de/golf4/48341-sche...tml#post594395

PS: Parkhäuser bieten sich zur Einstellung an, da der Untergrund eben ist. Nur die Wand sollte man dort nicht mit Markierungen versehen (große Pappe vorbereiten).

Es kann aber sein, dass das Einstellen der Scheinwerfer nicht so einfach ist und Geschick erfordert. Und man darf die Plastik auf MEtallgewinde des Mechanismus nicht überdrehen.

Geändert von Omega (20.10.2015 um 17:50 Uhr)
Omega ist offline  

Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Omega für den nützlichen Beitrag:
brate1 (20.10.2015)

Werbung


Alt 22.10.2015, 00:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2007
Golf 4
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 2.416
Abgegebene Danke: 1.152
Erhielt 527 Danke für 416 Beiträge

Standard

Bei den Parkhauspreisen könnten die Parkhäuser ruhig so einen Service mit anbieten und "Flipcharts" in den Parkbuchten an die Wand nageln, dann kann jeder sein Maß anzeichnen! Mit Papiermaßband und Bleistiftspender wie bei IKEA.
Das wäre doch mal ne Ansage! ;-)))


Schlupf ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Reapy0815 Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV 20 28.10.2011 09:23
Mr.Zylinder Jetzt nehme ich es selbst in die Hand 7 28.09.2010 20:59
CrazyFrog Biete 4 11.03.2010 09:03
Seite001 Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV 9 13.05.2008 23:16


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:18 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben