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Alt 17.07.2017, 22:36      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Liegt im Ermessen des Beamten. Mängelkarte und kleines Bußgeld wird's schon werden. Und dann wird man dir auferlegen, dein Fahrzeug im gültigen Zustand der ABE vorzuführen.


AgentBRD ist offline  

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Alt 17.07.2017, 22:49      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Aber das "Spiel" läuft so, das man was blecht und demontiert und dann nach der "Heilung" wieder rumfährt, richtig?
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Alt 17.07.2017, 23:02      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Diese Frage kannst nur du dir beantworten 😉
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Alt 17.07.2017, 23:14      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Ist nicht zu tief/ auspuff ist schon eher laut hat aber abe und felgen stehen nicht vor also denk nicht dass da wer viel herumjammert..
Was ist eigentkich wenn er dich mit chiptiuning erwischt?
Gti1999124 ist offline  

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haviii (20.07.2017)
Alt 17.07.2017, 23:20      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Nicht zu tief ist gut, muss aber trotzdem eingetragen werden.
Auspuff mit ABE, reicht ABE mitführen (zumindest hier bei mir)
Chiptuning merken sie in der Regel nicht. Da müssen sie schon wirklich gut drauf sein. Hier gucken sie selten mal irgendwie genauer nach. Wird meist nur das kontrolliert, was man auf den ersten Blick sieht/hört. Zumindest sind so meine Erfahrungen bis jetzt.
kabelaffe007 ist offline  

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Alt 17.07.2017, 23:22      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
VIL
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Und nicht vergessen das er aus Ö ist und nicht aus D
VIL ist offline  

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Alt 17.07.2017, 23:26      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Wie istn nun für DE?
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Alt 17.07.2017, 23:27      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Was soll denn sein? Die Todesstrafe ist abgeschafft.
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Geruun (18.07.2017)
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Ja aber wenn so ein junger kerl mit nem lautem Gti daher kommt vermutet doch jeder dass er gechipt ist😅
Gti1999124 ist offline  

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Alt 17.07.2017, 23:55      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Erlöschen der Betriebserlaubnis: Welche Strafe ist möglich?

Wenn beispielsweise ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wurde, handelt es sich um die Veränderung der Fahrzeugart eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Zwar bleibt die Zulassung vom Erlöschen der Betriebserlaubnis unberührt, allerdings können andere rechtliche Folgen auf den Fahrer sowie den Halter des Fahrzeugs zukommen.

§ 69 StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. Wenn Sie einen LKW oder Bus nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem im Straßenverkehr geführt haben und von der Polizei überführt wurden, müssen Sie sogar mit 180 Euro und einem Punkt rechnen.

Das ist es?!??!?
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Alt 17.07.2017, 23:58      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Naja das ist eher so gemeint wenn man das dach abschneidet weil man einen cabrio will:b
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Alt 18.07.2017, 00:24      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von G0LF Beitrag anzeigen
Wenn beispielsweise ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wurde, handelt es sich um die Veränderung der Fahrzeugart eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs.
No Shit?

Überrascht es dich, dass die Behörden "not amused" sind, wenn du aus deiner Karre einen Anhänger bastelst?

Verzeihung, aber ich verstehe nicht, wo die Frage hinführt. Was genau möchtest du wissen?
Willst du jetzt aus deinem Golf den Motor rausreißen und eine Küche einbauen? Eine Deichsel drunterschrauben, Matraze reinschieben und Campingtoilette unter den Beifahrersitz?

Wenn ich die Frage mißverstanden hätte, formuliere sie bitte noch einmal anders.

Geändert von AgentBRD (18.07.2017 um 03:39 Uhr)
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Gaghunf (18.07.2017), Geruun (18.07.2017)
Alt 18.07.2017, 12:09      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Liegt im Ermessen des Beamten. Mängelkarte und kleines Bußgeld wird's schon werden. Und dann wird man dir auferlegen, dein Fahrzeug im gültigen Zustand der ABE vorzuführen.
Damit ist doch alles gesagt.

Von einem "du du du" über Mängelkarte bis hin zur Stilllegung kann alles passieren.

"Du Du Du" = Könnte z.B. sein wenn du ein Gutachten hast machen lassen und es nicht im Fzg.Schein steht

Mängelkarte = Könnte z.B. zu tief, allerdings keine Schleifspuren, sein

Stillegung = Könnte z.B. zutief, Schleifspuren/Reifenabrieb durch schleifen sein.

Man kann es auch zuspitzen und sagen: "Alles eintragen was nicht Serie ist"

Geändert von Geruun (18.07.2017 um 12:13 Uhr)
Geruun ist offline  

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Alt 18.07.2017, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
KommimBimma
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MPU bei nicht eingetragenen Teilen ist klar

Wer das mit sich machen lässt ist selbst Schuld.
 

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Alt 18.07.2017, 16:07      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Ich verstehe diese Fragerei nicht. Ein Ladendieb macht sich ja auch nicht vorher in Foren schlau ob es die Sache wert ist oder welche Konsequenzen es hat. (zumindest denk ich das mal)

Jeder ist seines Glückes Schmied.

- einbauen, eintragen mit ruhigem gewissen fahren
- einbauen, nicht eintragen und jedes mal Panik schieben wenn ein Polizeiauto in Sicht ist.
- einbauen, informieren "was wäre wenn" schützt vor Strafe nicht. Du kannst Monate lang Glück haben und nicht angehalten werden oder 5 mal in einer Woche angehalten werden.

So etwas kann dir NIEMAND beantworten, genauso wie NIEMAND dir die blühende Strafe nennen kann.

OK in den Knast kommst du nicht dafür, aber am ende wirst du dich bestimmt ärgern oder den Schweiß von der Stirn wischen und übers blaue Auge freuen. Im Endeffekt wirst du nur Leute erleben können die aus EIGENER Erfahrung reden können.

Solltest du immer noch unsicher sein dann frag einfach bei der Polizei an. Fakt ist lasst euren kram schnellstens eintragen, aber solche Diskussionen führen nur zur Erfahrungsaustausch und nicht zu einer Lösung oder einem einheitlichem Ergebnis.

Die Schulzeit "der hat aber gesagt ich darf das, oder mir passiert nichts" läuft bei so etwas nicht. Sorry
El Kaatzo ist offline  

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Gaghunf (18.07.2017)
Alt 18.07.2017, 19:09      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von KommimBimma Beitrag anzeigen
MPU bei nicht eingetragenen Teilen ist klar

Wer das mit sich machen lässt ist selbst Schuld.
Das lässt man in der Tat nicht mit sich machen - das wird einfach mit einem gemacht. Da wirst du garnicht gefragt. Musst nur bereits Punkte wegen ähnlicher Vergehen haben. Oder dein Wagen ist so verbimmelbommelt, das von Vorsatz wider besseren Wissens ausgegangen wird. Dann bringst du mit deinem Wahnisnn das Kackfass zum platzen und darfst zur Belohnung viele Monate schön aus dem Bus winken.

Im - zugegeben - nur spärlich dargestellten Einzelfall im weiteren Familienkreis kam neben einem totgetunten Fahrzeug, das schon vor Ort bei der Kontrolle durch Streifenpolizisten als "NoGo" erkannt wurde, noch gesteigerte Renitenz zusammen: "Ihr Bullen habt doch keine Ahnung! Ich bezahle durch meine Steuern euer Gehalt! Eigentlich müsstet ihr mir die Füsse küssen, anstatt mir mit eurem Müll die Zeit zu stehlen!"
Na ja - und da hat man ihm eben gezeigt, wofür er sonst noch Steuern zahlt.
Die Beamten haben den Ermessensspielraum ausgiebig ausgeschöpft.

Die Frage "Welche Strafe erwartet mich?", ist nicht allein anhand des Bußgeldkatalog zu beantworten, sondern auch an das Länderpolizeigesetz, an Verwaltungsordnungen und noch viele weitere Rechtsnormen gebunden. Wenn die Behörden Zweifel an deiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs haben, dann - so sagt es das Straßenverkehrsgesetz - müssen sie dir die Fahrerlaubnis entziehen. Zur Feststellung der Eignung wendet man - und hier schließt sich der Kreis - die MPU an. Alles klar, KommimBimma?

Ich will dir nichts unterstellen, aber falls (falls!) in dir die Idee gereift wäre, das Strafe billiger sei, als ordnungsgemäße Eintragung - errm - Gehe zurück auf Start und würfele neu.
Die Idee "Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mit Schwung - kostet ja bloß 50,- €!" kann so richtig nach hinten losgehen.

Geändert von AgentBRD (18.07.2017 um 19:42 Uhr)
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El Kaatzo (18.07.2017)
Alt 18.07.2017, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Zu vIsle negativ Schlagzeilen sorgen für Aufruhr und härtere Strafen, mehr Kontrollen etc.

Und am Ende sitzen wir alle im selben Boot und beklagen uns über Themen wie "Tuner gleich potentielle Raser und Rebellen"
"krimielle die das Gesetz nicht achten"
El Kaatzo ist offline  

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Alt 19.07.2017, 09:20      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
KommimBimma
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Eine MPU ist nicht rechtens, bei nicht eingetragen Teilen...
Dazu kann es natürlich kommen, wenn man freiwillig einwilligt.

Wer seine Rechte kennt und in der Lage ist, diese einzuklagen - wenns sein muss auch vor dem LG, der wird sicherlich keine MPU machen müssen, falls kein Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

Im Grunde muss jeder das Risiko selbst abwägen, ob und wie lange er mit nicht eingetragen Teilen herumfährt.
 

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Alt 19.07.2017, 09:34      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von KommimBimma Beitrag anzeigen
Eine MPU ist nicht rechtens, bei nicht eingetragen Teilen...
Es liegt sicher an mir, dass du den Sachverhalt nicht durchdrungen hast. Die MPU wurde nicht wegen "nicht eingetragenen Teilen" auferlegt, sondern durch den Umstand, dass aufgrund der Häufung der Verstöße Zweifel an der Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs aufkamen. Eben "Handeln wider besseren Wissens".
Grundlage dafür ist §3 StVG. Du irrst, wenn du glaubst, die Unfähigkeit wäre allein durch das reinschütten von Alk und Drogen begründbar.
Uneinsichtigkeit gegenüber Auflagen der Verkehrssicherheitspflicht kann ebenso dazu führen. Im besagten Fall wurden schon im Vorfeld mehrere Bußgelder verhängt wegen "zu tief", "zu laut", "zuviel" etc.
Der war auch so schlau und meinte "Ach, ich zahl einfach die ppar Kröten Bußgeld, bau alles rück, stelle die Karre vor und dann baue ich alles wieder ran, Muahaha!".

Zitat:
Im Grunde muss jeder das Risiko selbst abwägen, ob und wie lange er mit nicht eingetragen Teilen herumfährt.
Schöner kann man persönliche Verpflichtungen nicht relativieren. Das ist der erste Schritt zu "mir egal".

Geändert von AgentBRD (19.07.2017 um 09:44 Uhr)
AgentBRD ist offline  

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Alt 19.07.2017, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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viel wichtiger ist doch wenn ein Unfall passiert und die Versicherung zahlt nicht ,weil das Fahrzeug nicht Verkehrssicher war .Da zahlt der Halter (z.b Omi oder der Fahrer wenn er Halter ist) ein Leben lang........Klassiker für die Versicherung wäre Chiptunning u.s.w ..die Punkte sind da das kleinste Übel



Geändert von biker1969 (19.07.2017 um 22:12 Uhr)
biker1969 ist offline  

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