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Alt 14.07.2017, 18:47
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Standard Autokauf in der Schweiz

Hi,
ich würde gerne wissen ob jemand Erfahrung mit Gebrauchtwagenkauf im Ausland hat? Speziell geht es um die Schweiz aus der ich gerne einen Golf importieren würde. Die Seite des ADAC hat mir schon gut weitergeholfen allerdings verstehe ich die Regularien nicht in Gänze. Vor allem die Verzollung an der Grenze von 19%...Muss ich diese in jedem Falle bezahlen oder kann ich die Prozente mit einem EUR.1 Präferenznachweis umgehen? Da in der Schweiz selbst ja keine VW´s produziert werden müsste es sich ja quasi um ein deutsches Fahrzeug handeln?!

Über euer Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Gwydion


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Alt 14.07.2017, 21:41      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Die sog. Occasion in der Schweiz (EU-Ausland) ist sehr begehrt, da die Gebrauchtwagen dort sehr gepflegt, umfassend ausgestattet und meistens mit geringeren KM-Laufleistungen versehen sind.
Grund dafür: Die Schweizer haben ein höheres Grundeinkommen und müssen im gewissen Fahrzeugalter jährlich zur "HU". Deshalb sind dort ältere Fahrzeuge nicht sehr gesucht bei Gebrauchtwageninteressenten.

Ein Schnäppchen also? Dank dem Umrechnungskurs vom Euro vermag man das meinen. Jedoch gibt es verschiedene Hürden.

1. Kosten für die Steuer. Dafür muss der Vertrag mit Kaufsumme vorgezeigt werden. Im Falle eines zu niedrigen Gebrauchtwagenpreis oder etwa einer Schenkung innerhalb der Familie wird ein Schätzpreis angenommen (der unter Umständen gar höher liegt, als der wahre Kaufpreis )

2. Erfolgt ein Gewichtszoll. Das ist noch ein Relikt aus alten Tagen, liegt häufig zwischen 50 und 100€.

3. Benötigt man einen sog. Transitschein. Den stellen nur Speditionen aus. Also durchaus auch nicht umsonst zu haben. Im schlimmsten Fall bekommt man den Wagen also nur per Anhänger über die Grenze. (Zulassen und auf Achse holen ist nicht möglich - siehe Punkt 4; Rote Nummer für Händler ist natürlich eine andere Nummer, ich gehe in diesem Fall von einer Privatperson aus!)

4. Ohne Transitschein und ohne Nachweis für Zoll und Versteuerung keine Zulassung. Das muss man bei der Anmeldung des Fahrzeuges (Abgestempelt!) vorzeigen. (Zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 5).

Denn last but not least:

5. Eine Vollabnahme muss erfolgen, um das Auto zulassen zu können. Das ist aber eine Hürde, die zu nehmen ist. Wir erinnern uns: Die Autos sind häufig in sehr gutem Zustand. Bei Fahrzeugen ab einem gewissen Baujahr (Ich meine Anfang der 90er, Korrekte EZ bitte ergoogeln) kann aufgrund irgendwelcher EU Papiere bei jeder Prüfstelle gemacht werden. Bei Oldies ist leider eine Vollabnahme nach §21 bei einer TÜV-Prüfstelle (Bzw. Dekra in den neuen Bundesländern) von nöten!



Unterm Strich leider ein aufwendiges Verfahren, da EU Ausland. Für die Staaten gibt es ja viele Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben (Da man für das Verschiffen eh jemanden benötigt erledigen die meistens gleich alles für einen).

Ob sich das lohnt muss jeder für sich entscheiden
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Alt 14.07.2017, 23:23      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Hey Debo,
Danke für deine ausführliche Antwort! Das hilft mir schon ein großes Stück weiter. Aber um die 19% an der Grenze komme ich nicht drumherum oder? Meinst du man sollte eine Spedition für die Überführung beauftragen oder den Wagen einfach auf einen Hänger packen um dem zu entgehen?
Vielen Dank und viele Grüße
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Alt 17.07.2017, 11:02      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Gerne, gerne.

Den Transitschein bekommst du nur bei Speditionen. Ob dir eine Spedition einen Schein ausstellt, ohne den Transport auch zu übernehmen halte ich eher für unwahrscheinlich, jedoch nicht für ausgeschlossen. Das kann ich dir aber nicht beantworten, da musst du dich etwas schlau machen.

Zoll und Mehrwertsteuer wird aber dennoch an der Grenze fällig. Der Nachweis darüber ist auch beim Zulassen vorzulegen, da kommst du definitiv nicht drumherum
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Gwydion (17.07.2017)
Alt 11.08.2017, 20:18      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Gerne, gerne.

Den Transitschein bekommst du nur bei Speditionen. Ob dir eine Spedition einen Schein ausstellt, ohne den Transport auch zu übernehmen halte ich eher für unwahrscheinlich, jedoch nicht für ausgeschlossen. Das kann ich dir aber nicht beantworten, da musst du dich etwas schlau machen.

Zoll und Mehrwertsteuer wird aber dennoch an der Grenze fällig. Der Nachweis darüber ist auch beim Zulassen vorzulegen, da kommst du definitiv nicht drumherum
Habe den Wagen heute geholt. Es hat alles super geklappt mit Ex- und Import sowie Transport!! Bilder findest du im Vorstellungsforum wenn es dich interessiert
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Alt 12.08.2017, 20:54      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Interessant, danke für das Feedback!
Da schaue ich mal sofort nach.

Hat meine gesamte Ausführung gestimmt?
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Alt 16.08.2017, 22:38      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Die sog. Occasion in der Schweiz (EU-Ausland) ist sehr begehrt, da die Gebrauchtwagen dort sehr gepflegt, umfassend ausgestattet und meistens mit geringeren KM-Laufleistungen versehen sind.
Grund dafür: Die Schweizer haben ein höheres Grundeinkommen und müssen im gewissen Fahrzeugalter jährlich zur "HU". Deshalb sind dort ältere Fahrzeuge nicht sehr gesucht bei Gebrauchtwageninteressenten.

Ein Schnäppchen also? Dank dem Umrechnungskurs vom Euro vermag man das meinen. Jedoch gibt es verschiedene Hürden.

1. Kosten für die Steuer. Dafür muss der Vertrag mit Kaufsumme vorgezeigt werden. Im Falle eines zu niedrigen Gebrauchtwagenpreis oder etwa einer Schenkung innerhalb der Familie wird ein Schätzpreis angenommen (der unter Umständen gar höher liegt, als der wahre Kaufpreis )

2. Erfolgt ein Gewichtszoll. Das ist noch ein Relikt aus alten Tagen, liegt häufig zwischen 50 und 100€.

3. Benötigt man einen sog. Transitschein. Den stellen nur Speditionen aus. Also durchaus auch nicht umsonst zu haben. Im schlimmsten Fall bekommt man den Wagen also nur per Anhänger über die Grenze. (Zulassen und auf Achse holen ist nicht möglich - siehe Punkt 4; Rote Nummer für Händler ist natürlich eine andere Nummer, ich gehe in diesem Fall von einer Privatperson aus!)

4. Ohne Transitschein und ohne Nachweis für Zoll und Versteuerung keine Zulassung. Das muss man bei der Anmeldung des Fahrzeuges (Abgestempelt!) vorzeigen. (Zusammen mit den Unterlagen aus Punkt 5).

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Stimmt in weiten Teilen! Das Prozedere sieht folgendermaßen aus.

Zuerst muss natürlich ein Kaufvertrag geschlossen werden. Wie du richtig sagtest wird bei einem "scheinbar" zu niedrigen Preis, ein Preis vom Zoll definiert.

Die Papiere für den Zoll lässt man sich am besten von einer Spedition anfertigen. Ich habe die Papiere von Frederick & Stähli zusammenstellen lassen, die sowohl den privaten als auch gewerblichen Import/Export Kram abwickeln.

Wenn es sich um ein in der EU produziertes Fahrzeug handelt, muss man keine Zollgebühren bezahlen. Das findet man anhand der Fahrgestellnummer heraus. Somit fallen beim Import "lediglich" 19% Einfuhrumsatzsteuer beim deutschen Zoll an. Einen Gewichtszoll gibt es nicht. Wichtig ist, dass man vom dt. Zoll eine Unbedenklichkeitserklärung für das Fahrzeug und den Nachweis über die Entrichtung der Steuer erhält (Man muss sowieso direkt vor Ort bezahlen).

Die Überführung auf eigener Achse funktioniert nur mit einem schweizer Ausfuhrkennzeichen da man leider kein Kurzzeitkennzeichen bekommt, weil der Wagen keinen deutschen TÜV hat.

Nach dem Import muss dann nach §21 eine Vollabnahme beim TÜV erfolgen. Wenn auch das geschehen ist geht man mit dem ganzen angesammelten Papierkram zum Straßenverkehrsamt und kann den Wagen zulassen.

Insgesamt wirklich aufwendig und aufregend. Das hat mich mit Sicherheit einige graue Haare gekostet aber es hat sich in meinen Augen gelohnt!
Gwydion ist offline  

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-Z-e-n-s- (17.08.2017)
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Dogopit ist offline  

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