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Alt 24.12.2006, 23:21
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aui82
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Abgaswarnleuchte brennt nach Auffahrunfall

Hallo zusammen...

bin neu hier...und zunächst erstmal Euch allen nachträglich ein frohes Weihnachtsfest...

Mir sind meine Feiertage gehörig versaut worden...aber lasst mich von vorne beginnen...

Ich fahre einen 4er Golf, 75PS, BJ 01 (denke ich)...hab den Wagen nun seit Okt 2002.

Hatte am vergangenen Donnerstag einen kleinen Auffahrunfall...mir ist im morgendlichen Stop&Go-Verkehr in der Innenstadt hinten ein 18jähriger draufgefahren...
Sieht nicht weiter tragisch aus...Kratzer in der Heckstoßstange, ein eingebeultes Nummernschild...

Auto funktionierte ganz normal weiter...hab mir Adresse und Versicherungsdaten geben lassen, er hat den Unfall gemeldet...
Ich war am Nachmittag in der Werkstatt, die haben was von ca. 800 Euro gesagt, HeckStSt muss getauscht werden, neues Nummernschild...
Und dann muss eben gesehen werden, ob was am Blech kaputt ist und ich mitunter noch ne Wertminderung bekomme...

Neben den RepKosten und dem Nutzenausfall (wird wohl 3 Tage dauern) erhalte ich also auch noch mitunter eine Wertminderung von der Versicherung...


So, nun zum eigentlichen PRoblem...
Bin gestern mit meinem Golf + Mini-Beule abends nochmal rumgefahren...
Urplötzlich BLINTK die Abgaswarnleuchte auf und der Motor fing das Stottern an (war auch ein eindeutiges Wackeln des Schalthebels zu spüren)...
Auf Gasgeben sprach der Wagen kaum noch an...

Blinken bedeutet laut Handbuch:
"Wenn durch Verbrennungsaussetzer der Katalysator beschädigt werden kann"

Kam mit Müh und Not zu Hause an...

Hab's heute nochmal testen wollen (Wagen stand seit gestern Nacht), nun spring er überhaupt nicht mehr an...


Meine Fragen nun:
WENN ich ihn noch zum laufen bekomme, DARF ich mit dem Auto zur Werkstatt fahren oder macht das noch mehr kaputt?
WAS liegt da genau vor?
WIE biege ich bzw. die Reparaturwerkstatt das wieder hin?
Kann dieser Vorfall von gestern mit dem Auffahrunfall von Do zu tun haben?
(Oder ist das ein dummer Zufall dass AUSGERECHNET das nun einfach so auftritt ?)
WENN mein Unfallgegner an diesem Schaden nun verantwortlich ist...kann die Werkstatt das beweisen (ich will, dass der diesen Mist bezahlt !!).
Und ich will auch, dass er mir den Ausfall meines Fahrzeuges, den ich nun über die Feiertage habe bezahlt...welche offizielle Stelle muss ich da heranziehen, die mir bestätigt/glaubt, dass der Wagen seit gestern nicht mehr fahrtüchtig ist?

Schöner Mist, dass das nun ausgerechnet über die Feiertage passiert ist...wie kann ich nun am besten vorgehen, damit ich sämtliche Ausfälle/Schäden/Tage ohne Auto ersetzt und bezahlt bekomme?
Und...siehe oben...was ist da wohl kaputt...


Danke für Eure Hilfe und das Durchlesen des langen Textes


 

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Alt 24.12.2006, 23:40      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Erstens: hast Du eine ADAC- Mitgliedschaft, dann würde ich diesen rufen um etwas detailiertes herauszubekommen wieso der Wagen jetzt nicht mehr anspringt.

Zweitens: ich glaube nie und nimmer das bei einem solchen Auffahrunfall wie Du Ihn beschrieben hast etwas zustande kommen soll, wo der Wagen nicht mehr anspringen soll.

Wenn Du einen vorne abbekommen hättest würde ich ja noch sagen ok kann vom Unfall herrühren so sieht es aber wirklich nach dummem Zufall aus.

Lass den Wagen aber auch dahin abschleppen wo Du ihn wegen dem Unfall auch reparieren lassen willst, kannste denke ich mal noch was herausschlagen und bitte halte uns doch hier auch auf dem laufenden.

Viel Glück und auch Dir noch ein frohes Weihnachtsfest

Gruss
Tuncay
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Alt 24.12.2006, 23:43      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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ach ja noch was!!!

Hatte dieses Jahr auch einen Heckunfall, bei mir hat aber der Gutachter 2200,-€ ermittelt.
Bei mir musste auch lediglich die heckstossstange mit Leisten erneuert werden.

Habe auch kein PDC (parkdistanccontrol) somit denke ich das 800,-€ doch ein bisschen arg wenig ist.

Ist glaube ich eine PRO-Versicherungs- Werkstatt.

Aber jedem das Seine,..
Tuncay ist offline  

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Alt 25.12.2006, 00:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
aui82
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Mh, ist meine OriginalVW-Werkstatt...aus dem Autohaus, aus dem ich auch den Wagen gekauft habe...
Und eigentlich versteht man sich ja ganz gut dort...


Also meinst Du, dass Heckunfall nichts mit dem (offentlichen neuen Problem, deren Ursache wohl vorne liegt) zu tun hat?
Sind im Heckbereich keine Sensoren oder Teile (KAT, Lambda-Sonde...), die von dem Aufprall hinten betroffen sein können?
(Sorry, bin kein KfZ-intern-Freak)
 

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Alt 25.12.2006, 01:35      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Piet
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Vielleicht liegt es nur am Softwarefehler. Lass erstmal eine Diagnose machen, vielleicht ist es halb so schlimm.
Aber wenn ja, kann man dies bestimmt auf den Unfall zurück führen.
Finde die 800€ auch arg wenig, lass lieber eine andere Werkstatt nochmal prüfen, vielleicht finden die ja mehr. Somit kannst du dir schon eventuell viel Ärger ersparen.

Meine Schwester hat auch mal einen leichten Auffahrunfall, dass Auto wurde begutachtet und alles war soweit safe. Leider sprang Ihr bei Tempo 80 die Motorhaube hoch, der Folgeschade wurde anstandslos anerkannt. Sie hat alles bezahlt bekommen.
 

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Alt 25.12.2006, 02:07      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
aui82
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Ok...na gut...also, dann versuche ich einfach mal, den Fehlervorfall mit auf den Unfall zu schieben...

Andere Sache...wie sorge ich dafür, dass ich RÜCKWIRKEND seit gestern einen Fahrzeug-Nutzenausfall geltend machen kann?
Ich will nicht nur das Geld für 3 Tage, die mein VW dann wegen der StoßstangenReparatur steht (+ die x Tage, die's nun wahrscheinlich länger dauert, weil ja noch das mit der Warnleuchte passiert ist), sondern auch eine Entschädigung dafür haben, dass ich nun über die kompletten Feiertage (d.h. gestern ab Nacht, heute + 25. + 26.) immobil bin...

Leider kann ich das derzeit ja keiner Werkstatt sagen/zeigen/beweisen, weil ja keine offen hat...wie gehe ich da vor, damit mir das im Nachhinein auch die Versicherung des Gegners abnimmt?
Polizei vielleicht?
 

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Alt 25.12.2006, 02:20      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Piet
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Ich weiß nicht, ob du den Ausfall gelten machen kannst. Wenn, dann geht es glaub ich nur wenn dir die Werkstatt schriftlich bestätigt, dass dein Fahrzeug nicht fahrfähig war. Aber am besten mal beim Anwalt anrufen.
Ich lasse solche Sachen nur noch über dann Anwalt laufen. Ich bin es leid ständig dem Geld hinterher zu laufen.
 

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Alt 25.12.2006, 10:43      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
aui82
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Ok...das werd ich machen...Weil Weihnachten ist, kann man ja mal die vollen Register ziehen...

Danke schon mal für Eure Hilfe...nun gehts am 27. erst mal in die Werkstatt.
Die Delle ist nebensächlich, die kann im neuen Jahr auch gemacht werden...NUR fahren muss er auf jeden Fall wieder können...Hoffentlich schaffen die das bis Silvester dann auch...

Und wenn die WS meint, der Unfall kann auch dies verursacht haben, dann klag ich das mit ein.

Werd mal sehen, ob ich die Versicherung erreiche...

Meine Nachbarn sind bei der Pozilei...vielleicht können die mir ne Bestätigung rausschreiben, um meiner Aussage Glaubwürdigkeit zu verleihen.
 

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Alt 25.12.2006, 12:01      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Mit einer kleinen Beule bezweifel ich aber das Du da was Erreichen kannst .

Es muss schon nicht mehr Fahrtüchtig sein um weitere Gelder in Anspuch zu nehmen .
Mit einer Beule wirsd das Sicher nicht hin hauen , und die Versicherung wird bestimmt auch Ihren Gutachter raus schicken wenn solche Forderungen kommen .

Nicht Fahrtüchtig ist Dein Fahrzeug erst wenn scharfe Kannten entstanden sind und Teile Lose herum Hängen .

Eine Wertminderung wird es dafür auch nicht geben da der Schaden eher zu Gering ist .

Auf Grund Deines defektes an der Abgasanlage kannst Du es nicht Umwälzen auf dem Unfall . Die Warnleuchte und das Stottern des Fahrzeuges wirst Du nicht darauf legen können , es seie dem das Deine Auspuffanlage von hinten so einen Stoß bekommen hat das die komplette Auspufffanlage nach Vorne geschoben wurde was aber auch nicht geht da es nur ein " kleiner " Auffahrunfall war .

Da der Wagen Repariert wird in der Werkstatt wirst Du nur den Nutzungsausfall bekommen wenn der Golf Tatsächlich in der Werkstatt geht . Also Max. 3 Tage was aber schon zu viel wäre .

Versicherungen lassen sich nicht mehr Lumpen und bei einer Nachforderung wird der eigene Gutachter raus kommen .

mfg Stephan
 

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Alt 25.12.2006, 15:31      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
aui82
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Naja...primär gehts mir nun erstmal drum, dass mein Fahrzeug wieder fährt...
Delle und Unfall-Angelegenheit werde ich wohl erst dann im neuen Jahr machen lassen, sofern das eine wirklich nichts mit dem anderen zu tun hat...
 

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Alt 27.12.2006, 14:54      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
aui82
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So, mein Auto [oder derzeit besser Blechhaufen, weil sich ja nix mehr tut ] wurde nun geholt...

Eine Zündspule ist kaputt + die Batterie im Eimer...
Hat mit dem Auffahrunfall wohl nichts zu tun...lag halt zeitlich nur verdammt merkwürdig, daher meine Vermutung...


Bin mit 200 Euro dabei...denke, das hätte auch was Schlimmeres sein können.

Glück im Unglück...


Danke für Eure Ratschläge und Eure Hilfe...
 

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Alt 27.12.2006, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Hast Du ein Kulanzantrag auf die Zündspule gestellt ?

Bei den 2001er Modellen zb. wurden bei den 1,8T , v5 und v6 Fehlerhafte Zündspulen verbaut und bei Defekt auf Kulanz getauscht wie bei meinen vor ein paar Monaten auch .

Ist ein Bekanntes Problem was durch fast alle Modelle geht und VW wechselt die erst bei Fehler auf Kulanz .

Grüsse Stephan
 

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Alt 27.12.2006, 19:57      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Standard RE: Abgaswarnleuchte brennt nach Auffahrunfall

ich würd mich mal nach den crashschalter erkundigen! der ist dazu da das die spritzufuhr usw unterbrochen wird wenn man einen auffahrunfall hatte.
ich kenne das von anderen marken. in der regel gibt es zwei(vorn-hinten)
abgaswarnleuchte brennt neuerdings bei vielen so wie ich es mitbekommen habe.
das hat mit der lambdasonde zu tun.
aber wo die crashschalter sind weiss ich nicht. müsstest du mal andere fragen.
micri79 ist offline  

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Alt 27.12.2006, 19:58      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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lass dich nicht abziehen
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Alt 29.12.2006, 17:44      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Nochmal zur Kulanz...würde gerne wissen, ob ich - Eurer Meinung nach - ne Chance auf Kulanz überhaupt habe...

Fahrzeugdaten:
VW Golf IV, 1.4, 75PS

Datum der Erstzulassung: 20.05.2002
Kauf durch mich am: 28.10.2002, KM-Stand: 20km

KM-Stand zum Zeitpunkt des Schadens (22.12.2006): 69.800 km
 

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Alt 29.12.2006, 17:45      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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antrag stellen kannst du auf jeden fall.
mehr als ablehnen können sie es nicht
atzenhainer ist offline  

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Alt 29.12.2006, 19:24      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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ich glaub eher nicht. nach über vier jahren und 69800km sagen sie bestimmt nein zu kolanz. versuch es einfach. ein versuch ist es wert. ich hatte nach fast 2 jahren schon ein paar probleme wegen der kolanz. hatte es dann aber durchgeboxt.
micri79 ist offline  

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Alt 29.12.2006, 19:25      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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beim kauf 20 km oder 20tkm?
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Alt 29.12.2006, 21:24      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Beim Kauf 20km.
Wagen stand n halbes Jahr beim Händler...
 

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Alt 29.12.2006, 22:12      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Meiner ist ein BJ. Mitte 2001 und hat 125 000 km runter gefahren , in meinen Besitz letzen Jahr im sommer mit 100 000km gekauft .

Also auch da habe ich Kulanz bekommen .
Kulanzantrag stellt immer erst Dein Autohaus und danach kannst Du da nochmals Anrufen und Nett darum Bitten da du ja auch im Internet erfahren hast das es ein allgemeines Problem bei den Golf 4 ist , so habe ich es auch gemacht und das Geld wieder zurück bekommen von meinen Autohaus , hätte Dich aber auch Dein Autohaus Aufklären müssen .


 

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