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Alt 21.07.2008, 20:32
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WUG-A2908
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Daumen hoch !!!WICHTIG!!! Gebrauchtwagengarantie

Hi, habe in der SUFU nichts brauchbares gefunden.

Ich würde gerne wissen welche auftretenden Mängel am Gebrauchtwagen innerhalb der 1-Jährigen Gebrauchtwagengarantie vom Fahrzeughändler kostenlos behoben werden müssen?

z.B.

Batterie leer,
Lichtmaschine defekt,
Radlager kaputt,
Bremsen verschlissen,
Stoßdämpfer/Federn kaputt,
Kupplungsschaden,
Getriebeschaden,
Auspuff weggerostet,
KAT defekt,
Uhr vom Tacho geht trotz Richtigstellung immer wieder Falsch,
uvm=was ihr noch wissen tut,

das Interessiert mich im Moment sehr, und am wichtigsten ist mir momentan das reinigen und wieder einstellen der Drosselklappe.

Also wer Ahnung davon hat bitte Posten.

Danke, MFG WUG-A2908


 

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Alt 21.07.2008, 20:36      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von maywitz: Maywitz
Standard RE: !!!WICHTIG!!! Gebrauchtwagengarantie

Wenn du die VW Gebrauchtwagengarantie hast werden generell alle Lohnkosten übernommen. Materialkosten werden gestaffelt. Je mehr Kilometer dein auto gelaufen hat desto mehr musste selber blechen. bei mir sinds über 120000km und da beträgt der Materialkostenanteil den ich selber tragen muss bei 60%.
maywitz ist offline  

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Alt 21.07.2008, 21:05      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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da gibts soch son flyer den du in jedem autohaus bekommst da steht alles genau drin.
da ich auch gebrauchtwagengarantie habe kann ich dir sagen, dass lichtmaschine, getriebe- bzw. kupplungsschaden unter gebrauchtwagengarantie fallen.
der rest sind verschleißteile die nicht drunter fallen
tdiboy ist offline  

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Alt 21.07.2008, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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da gibts soch son flyer den du in jedem autohaus bekommst da steht alles genau drin.
da ich auch gebrauchtwagengarantie habe kann ich dir sagen, dass lichtmaschine, getriebe- bzw. kupplungsschaden unter gebrauchtwagengarantie fallen.
der rest sind verschleißteile die nicht drunter fallen.
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Alt 21.07.2008, 21:14      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
WUG-A2908
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Danke für die schnellen Antworten.

son flyer hab ich noch nie gesehen.

gibts des auch als pdf oder so im web zum runterladen?
 

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Alt 21.07.2008, 21:20      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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und wie lange hast du das auto schon? wenn du es unter einem halben jahr besitzt, kommt der händler für alles auf. stichwort gewährleistung

außer für verschleissteile.Ausnahme: die verschleissteile sind nicht im sinne des verschleisses kaputtgegangen. zb bremsscheibe abgenutzt= verschleiss
bremsscheibe verzogen= kein verschleiss.
country ist offline  

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Alt 21.07.2008, 21:29      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
WUG-A2908
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Ich hab mein Auto seit dem 13.12.2007=ca. 7 1/2 Monate, also Gewährleistung is dann nicht mehr.

Ich frag ja nur weil ich heute beim war, weil mein Golf 1.4 heute beim einfahren in unseren hof einfach ausgegangen ist und erst nach 2-3 versuchen wieder normal lief. =Drosselklappe verdreckt hat der gesagt und wollte mal eben 80€ fürs saubermachen und neu einstellen. Das war mir erstmal zuviel(bin azubi), und dachte eigentlich das iwär garantiesache.
 

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Alt 21.07.2008, 21:33      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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ich sage jetzt mal so. ein guter händler macht viele sachen über die gwg.
was kaputt ist, und was auf rechnung steht, sind immernoch 2 paar schuhe.
war eigentlich schon zuviel gesagt.
wechsel deinen händler!!!!!
country ist offline  

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Alt 21.07.2008, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
WUG-A2908
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das mit dem wechsel des war auch schon mein gedanke, aber gilt die 1-jährige garantie auch bei jeder anderen VW-Vertragswerkstatt?
Aber wenn die so unfreundlich sind werd ich mich mal umsehen, und solange nichts großes kaputt geht.

Ich hab ja noch ein ASS im Handschuhfach!
 

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Alt 21.07.2008, 21:50      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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normalerweise gilt die gwg bei allen vw händlern. welche garantievers. hast du denn?
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Alt 21.07.2008, 21:52      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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die ganz normale 1-jährige gwg, die die händler verpflichtet geben müssen wenn ich mich net täusch.
 

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Alt 21.07.2008, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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nene. nix verpflichtet. vw händler geben unterschiedliche. wie heist die versicherung?
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Alt 21.07.2008, 22:26      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
WUG-A2908
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Sorry, ich finde jetzt nichts weiteres, aber auf meinem Vertrag vom Händler steht geschrieben: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft)

Ich glaube ich habe Garantie und Sachmangelhaftung verwechselt.
Das was ich wohl gemeint habe ist die Sachmangelhaftung die ich für ein Jahr bekommen habe.
HIER vom ADAC: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...rcePageID=9865

Aber dennoch, meine Drosselklappe ist verdreckt, also ein Sachmangel, den ich gerne für lau behoben hätte.

@country: Vielen Dank für deine Bemühungen
 

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Alt 21.07.2008, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Tutti
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Zitat:
Original von tdiboy
da ich auch gebrauchtwagengarantie habe kann ich dir sagen, dass lichtmaschine, getriebe- bzw. kupplungsschaden unter gebrauchtwagengarantie fallen.
IMHO ist die Kupplung nicht mit inbegriffen.
In der Perfect Car Pro steht die Kupplung mit in den Ausschlüssen.
Dann wir die normael Perfect Car doch das sicher auch nicht mit drin haben oder geht das über Getriebeinnenteile?
Vielleicht hast du da besser Daten als ich.

Sollte die Kupplung nämlich doch über die Garantie mit gehen, fahr ich morgen zu meinem und beiß ihm den Kopf ab.
Tutti ist offline  

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Alt 22.07.2008, 02:05      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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also ich mein damit schäden an der kupplung. keine abgenutzte kupplungsscheibe.
bin mir jetzt aber selber nicht mehr ganz sicher mein aber, dass das auf getriebeteile geht.
werd das aber nochmal abchecken bevor ich da jetzt völligen unsinn verzapf
tdiboy ist offline  

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Alt 22.07.2008, 07:31      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von WUG-A2908
Sorry, ich finde jetzt nichts weiteres, aber auf meinem Vertrag vom Händler steht geschrieben: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft)

Ich glaube ich habe Garantie und Sachmangelhaftung verwechselt.
Das was ich wohl gemeint habe ist die Sachmangelhaftung die ich für ein Jahr bekommen habe.
HIER vom ADAC: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...rcePageID=9865

Aber dennoch, meine Drosselklappe ist verdreckt, also ein Sachmangel, den ich gerne für lau behoben hätte.

@country: Vielen Dank für deine Bemühungen
wenn du das im kaufvertrag stehen hast, hast du eine garantie. zusätzlich zur gewährleistung bzw sachmängelhaftung(die aber nach 6 monaten eh wertlos ist).


country ist offline  

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