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Alt 13.02.2007, 19:42
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Benutzerbild von chro-nos
 
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Standard Tacho umlöten legal? Tipps zum Auseinanderbau...

Moin.

Ich habe vor im Sommer meinen kompletten Innenraum auf weiß-rot zu pimpen. Und zwar alles. Also muss auch die Tachobeleuchtung dran glauben. Aber ist das denn erlaubt? Ich wollte mämlich nur die blaue Bbeleuchtung und die Blinker weiß machen und den Rest, also auch Fernlicht rot... ist das erlaubt und gibt es da Richtlinien, das die z.B. blau sein müssen?
Ferne würde ich mich über eine Ausbauanleitung des Lichtschalters (zum Wechseln der grünen NSW Beleuchtung) und der manuellen Klima (orange Beleuchtung von Umluft und AC) und von den mittleren Knöpfen in der Lüftung (Heckscheibenheizung) freuen, weil ja auch da die LEDs gewechselt werden müssen.

Noch wichtiger: Ich möchte vom Dachhimmel ein Kabel zum Radio legen... wofür bleibt erstmal geheim Aber wie bekomme ich die Verkleidung der A-Säule ab? Hab schon mehrfach gelesen einfach abziehen, aber ich hab da schon ein paar mal drunter gehebelt und gezogen und gedrückt, hat nur laut gekracht und nix tut sich... Ich will das Ding nich kaputt machen... gibts da einen Trick??

Viele Fragen, ich weiß ich hpffe ihr könnt mir helfen.


chro-nos ist offline  

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Alt 13.02.2007, 20:11      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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lichtschalter ausbauen: reindrücken und dabei auf 12uhr drehen, dann ziehen und draußen ist er...um vernünftig an den stecker zu kommen evtl. die verkleidung vom sicherungskasten entfernen...
wazzup-V6 4motion ist offline  

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Alt 13.02.2007, 20:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Golffreak
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also den lichtschalter bei 0 stellung reindrücken und denn bei standlichtstellung entriegelt und kannst herausziehen

ansonsten guckste mal bei www.becha.de in die Gallery..da gibts 2 Golf 4 in blau
Mal sehen wann mal einer in weiss kommt
erlaubt ist das nicht aber nun..
 

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Alt 13.02.2007, 20:21      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von chro-nos
 
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wirklich net erlaubt... is doch wurscht ob mein blinker weiß oder grün bzw. das fernlicht blau oder rot ist oder???

Ich brauch Fakten... bitte
chro-nos ist offline  

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Alt 13.02.2007, 20:23      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Der Blinker muss immer Gelb oder Grün sein genauso wie fernlicht blau sein muss darfst du vom Tüv asu nicht verändern!
Wahrnblinklicht sachalter muss auch immer Rot leuchten!
Nismo20002000 ist offline  

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Alt 13.02.2007, 20:26      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Golffreak
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wie gesagt guckste bei


www.becha.de

da sind 2 Golf 4 mit unterschiedlichen Tacho etc..da kannste dir das anschauen..wenn du denn fragen hast wendest dich an den b46 der hier auch angemeldet ist
 

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Alt 13.02.2007, 20:37      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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auch ok... muss ich net so viele leds holen
chro-nos ist offline  

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Alt 14.02.2007, 16:02      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
b46
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Kontolleuchten und Warnbereiche, haben eine vom TÜV vorgeschriebene Farbe, diese darf in keinster Weise anders sein.

Warnbereiche


der Drehzahlmesserbereich muss Rot oder Orange sein und auchdementsprechend leuchten. (sofern original vorhanden)

Tankwarnbereich-Leer und Temparatur-Warm müssen Rot sein und auch Rot leuchten

der Temparaturwarnbereich-Kalt muss Blau sein und auch Blau leuchten. (sofern original vorhanden)

Es kann sein das verschiedene Fahrzeuge original etwas anders sind von den Farben,sprich rot ist orange oder blau ist weiß. Dann müssen diese Warnbereichsfarbe übernommen werden.



Aber ansonsten dürfen diese Warnbereiche in keinster Weise eine andere Farbe besitzen oder anderweitig gekennzeichnet sein..!!!!!!!!!

ontrolleuchten


Kontrolleuchten müssen weiterhin Tags und Nachts gleichermaßen gut erkennbar sein.

Diese haben auch vorgeschriebene Farben, wie z.B:

Fernlicht Blau , Batterie/Handbremse Rot , Blinker Grün,

Dieselvorglühleuchte/ABS Orange etc.



Diese Kontrolleuchten dürfen in keinster Weise beeinträchtigt sein und auch keine andere Farbe besitzen.

Sollte dies nicht der Fall sein sind die Tachoscheiben/Tachofolien nicht TÜV-Zulässig


Zitat aus www.k-t-e-c.de


 

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