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Alt 19.02.2011, 20:32
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stormraider
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Standard Komplette Scheibentönung + Abnahme möglich?

Hallo,

wie sieht das eigtl. aus wenn man seine kompletten Scheiben zusätzlich zu einem gewissen Prozentsatz tönen lässt.?

Kann man dies dann mit einer Einzelabnahme eingetragen bekommen?

Die Scheiben sind ja schon vom werk aus etwas getönt, darf man doch noch ?% nachtönen.?


 

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Alt 19.02.2011, 20:50      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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du willst über ne Werkstönung nochmal ne Folie drüberhaun? ...ich vermute mal, das wird nicht erlaubt sein...
BennyCB ist offline  

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Alt 19.02.2011, 20:53      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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nein darf man nicht und das ist nicht getönt sondern eine colourverglasung gegen uv-strahlen und so
PfeiLe ist offline  

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Alt 19.02.2011, 20:58      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ich sag mal nicht, dass du es nicht eingetragen bekommst, aber legal ist es nicht. Aber es gibt leider genug TüVer, die das entweder nicht so eng sehen, oder keine Ahnung haben.

Um endlich mal Fakten zu bringen: Das ist alles in der ECE-Regelung R43 beschrieben.

Seitenscheiben müssen eine Lichtdurchlässigkeit von 70% haben. Scheiben ohne Werkstönung haben i.d.R. ca. 89 -90% und mit Werkstönung ca. 73-78% Lichtdurchlässigkeit.

Wenn man eine Folie aufbringt, ist man dann locker drunter.

Einzig eine Splitterschutzfolie darf man auftragen und die muß dann auch abgenommen werden. Die darf man aber auch nur bei den Scheiben ohne werksseitige Tönung verbauen, weil man sonst auch unter 70% kommt.
Atomfred ist offline  

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Alt 19.02.2011, 23:26      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
stormraider
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Also ich wollte wenn überhaupt eine ganze leichte Tönung drinnen haben so wie die meisten Kombis, ich frag mich nur ob es überhaupt Tönungsfolien gibt die nur 5% tönen.?

Und ob man dann einen leichten dunkleren Stich überhaupt bemerkt wenn nicht dann lass ich es einfach
 

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Alt 20.02.2011, 14:10      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Also 5% siehst du nicht. Wenn das überhaupt möglich ist. Es gibt eine Folie, die nur als Splitterschutz dient und die hat schon 11%. Und die ist ja klar und ohne gewollte Tönung.
Atomfred ist offline  

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Alt 20.02.2011, 14:41      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Das Minimum bei Scheiben Tönung ist 20% habe mir so eine Folie bei meinem Bmw Touring machen lassen und muss sagen das diese schon sehr dunkel ist also denke ich mal das du Legal damit keine Großen Chancen haben wirst!
Danijel ist offline  

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Alt 20.02.2011, 19:09      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Man darf an den vorderen scheiben(fahrer,beifahrer und front) gar nichts verändern...keine folie,kein fluten oder ähnliches,ich hab das thema durch

gruß
philipp86 ist offline  

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Alt 20.02.2011, 19:53      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von philipp86 Beitrag anzeigen
Man darf an den vorderen scheiben(fahrer,beifahrer und front) gar nichts verändern...keine folie,kein fluten oder ähnliches,ich hab das thema durch

gruß
Wenn man jetzt penibel ist, ist das so nicht korrekt!
Atomfred ist offline  

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Alt 20.02.2011, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Atomfred Beitrag anzeigen
Wenn man jetzt penibel ist, ist das so nicht korrekt!
Ich habe das Thema auch durch, mit dem Ergebnis dass es weder ein Gutachen noch eine Positive Stellungnahme des KBA zu diesem Thema gibt.

Es ist schlichtweg nicht erlaubt, die Scheiben, welche für den Fahrer erforderlich sind zu tönen, unabhängig ob Folie, fluten oder was auch immer.

Einzig und Alleine der allseitsbekannte Tönungstreifen/Blendstreifen ist erlaubt.

Ich habe mich damals sehr mit dem Thema beschäftigt, habe auch diverse Foren gesehen wo immer wieder von Erfolgen berichtet wurde, leider ist so ein Gutachten/Eintrag nichts Wert, die Rechnung haben die Leute auch bekommen, da man hier von Fahren ohne Betriebserlaubnis, fahren ohne Versicherungsschutz spricht...

Das KBA sagt zum Thema Folie, es gibt keinen Hersteller der eine Genehmigung für die vorderen Seitenscheiben hat, ERGO ist auch das Gutachten welches Foliatec, auf ihre Securefolie dazu legt nicht standhaft.

Begründung: Ein nachträgliches Aufbringen von Folie kann zu reflexionen führen, dies ist nicht erlaubt. Desweiteren wird vom KBA das Splitterverhalten angesprochen, da dieses sich negativ verändert- ist für mich nicht nachvollziehbar, diese Folie könnte ein Splitterschutz darstellen, und somit die Insassen schützen. Nachteilig ausgelegt wird dieser Splitterschutz aus dem Grunde, da Rettungsteams nicht an die Insassen rankommen, wenn die Scheibe nicht Splittert.

Fall irgendjemand eine Lösung und ein Eintrag hat (bitte mindestens 2 Jahre) kann er mir gerne eine PN oder so schreiben, ich bin nämlich nach wie vor an dem Thema dran und habe bisher noch keinen Erfolg gehabt.
Ironiemeiden ist offline  

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Alt 20.02.2011, 20:24      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
stormraider
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Also würde theoretisch eine erfolgreiche Abnahme nichts aussagen ?

An wem müsste man sich denn wenden?
Problem wird dann wahrscheinlich der Preis sein, wie so oft ^^

Ich bin kein Fan von halb getönten Autos das sieht mir dann wieder zu billig aus, meiner Meinung nach, daher entweder ganz falls es iwie legal möglich ist/wäre oder garnicht.
 

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Alt 20.02.2011, 20:43      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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genau eine Erfolgreiche Abnahme beim TÜV hat rechtlich leider keinen Bestand, da sich auch der TÜV an KBA Richtlinien Halten muss, das widerum heisst, es wird keine rechtlich einwandfreie Eintragung geben.

was willst du den erreichen? es gibt genug Fadenscheinige Firmen die dir alles machen und Eintragen, probiers doch damit. aber ich würde mir schonmal Geld beiseite legen, wird nämlich teuer, wenn es rauskommt.

einfachste iss eine leichte Tönung, die geht vllt auch noch durch aber dadurch dass es eine Folie ist, sehe ich da auch ein Problem drin....
Ironiemeiden ist offline  

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Alt 20.02.2011, 22:01      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
stormraider
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Schade schade, das ist Deutschland
 

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Alt 20.02.2011, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das ist Deutschland. Leider....
Ironiemeiden ist offline  

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Alt 21.02.2011, 09:43      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hab zu meinem Polizisten gesagt:und die Motorradfahrer haben doch auch n schwarzes Visier...!?!? Da fragte er mich ob ich frech werden will,er könne mir auch den Stempel abkratzten...sobald man auf die für den Fahrer wichtigen Scheiben Folie etc aufbringt erlischt die Betriebserlaubnis...
philipp86 ist offline  

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Alt 22.02.2011, 10:41      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Bei den Visieren von Motorradhelmen steht dann auch "only for competition" oder sowas drauf.

Selbst bei Sonnenbrillen gibt es verschiedene Stufen, die zum Autofahren nicht mehr getragen werden dürfen.

Bezüglich der Folie: Guck mal hier:

http://www.fodig.de/pdf/llumar_kfz.pdf

Seite 45.
Ich hab mich damit auch mal beschäftigt.

Ich hab mir auch vom KBA die originale ABG besorgt.

Die Folie darf eben nur bei Scheiben ohne werksseitige Tönung verbaut werden und der Einbau muß vom TÜV abgenommen werden.
Atomfred ist offline  

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Alt 22.02.2011, 11:04      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Atomfred Beitrag anzeigen
Bei den Visieren von Motorradhelmen steht dann auch "only for competition" oder sowas drauf.
Ne getönte sind in der Regel zugelassen.
Es gibt gespiegelte die sind nicht zugelassen.
Aber schwarz getönte kann man legal fahren
GreekStyler ist offline  

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Alt 22.02.2011, 11:18      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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Desweiteren wird vom KBA das Splitterverhalten angesprochen, da dieses sich negativ verändert- ist für mich nicht nachvollziehbar, diese Folie könnte ein Splitterschutz darstellen, und somit die Insassen schützen. Nachteilig ausgelegt wird dieser Splitterschutz aus dem Grunde, da Rettungsteams nicht an die Insassen rankommen, wenn die Scheibe nicht Splittert.
Zudem kannst du in Extremsituationen, die Scheibe selbst nicht von innen einschlagen um raus zu kommen...
Ich habs bei mir trotzdem gemacht
BelijKarp ist offline  

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Alt 24.02.2011, 00:57      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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was ist mit dieser (völlig indiskutablen, weils einfach nur kacke aussieht) folie, die oben und unten über die vorderen seitenscheiben zuläuft und erst auf der hinteren zusammenläuft??? (sieht wie ein oval aus)

find zwar grad kein bild und weiß auch ne ob die besitzer sich die evtl nur selber zugeschnitten haben, aber ich habs schon an 2 autos gesehn bei uns

Geändert von discostue84 (24.02.2011 um 00:59 Uhr)
discostue84 ist offline  

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Alt 24.02.2011, 01:18      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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meinst du sowas?
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