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Alt 31.10.2011, 18:27
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Benutzerbild von Ilges
 
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Standard Aufkleber in der Windschutzscheibe erlaubt ?

Hey Community,
Ich will mir bei Sourkrauts ein paar Aufkleber bestellen und die gern in der Windschutzscheibe anbringen und zwar Oben (wo ab und zu der Sonnenschutz ist), unten (gleich überm Amaturenbrett) und evlt. kleinere Rechts (Beifahrerseite).

Ich hab mich schon durch diverse Foren gekämpft aber da sagt auch fast jeder etwas anderes. Was ich des öfteren gehört hab, ist: Keine Behinderung des Sichtfeldes (wobei ich das sehr ungenau finde, ist ja mehr oder weniger Auslegungssache) und 10% der Scheibe dürfen höchstens bedeckt sein.

Ist das jetzt erlaubt oder nicht ?

Mit freundlichen Grüßen

Ilges


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Alt 31.10.2011, 18:35      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Mini1283
 
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Ebayname von Mini1283: Boehme1283
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kommt auf den polizisten an. oben ist kein ding, da sagt keiner was.

unten hatte ich an meinem 3er, wie viele andere auch nen schriftzug über die ganze scheibenbreite. von 10 kontrollen hat einer gemeckert, aber mehr auch nicht.

kann sein dass der tüvprüfer was sagt. aber egal.

mach die schrift einfach nicht so fett, dann ist das ok
Mini1283 ist offline  

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Alt 31.10.2011, 19:47      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von EnglischGolf
 
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Darf nicht im Sichtbereich sein; was der Sichtbereich ist, steht in irgendeiner Richtlinie!
EnglischGolf ist offline  

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Alt 31.10.2011, 19:58      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von henrik89
 
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hier mal nen bild zum sichtbereich
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Alt 31.10.2011, 20:02      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Schattenreiter
 
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Hast du ja ein richtig großes genommen
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Alt 31.10.2011, 20:08      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
ÜBERFRANKE
 
Benutzerbild von drexd
 
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drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
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Zitat:
Zitat von Ilges Beitrag anzeigen
Keine Behinderung des Sichtfeldes (wobei ich das sehr ungenau finde, ist ja mehr oder weniger Auslegungssache) und 10% der Scheibe dürfen höchstens bedeckt sein.

Genau so wurde mir das vom Tüv erklärt. Hab beruflich deswegen mal nachfragen müssen.
Eine ebenso große Fläche (10%), wie bei einem nachträglich angebrachten Blendstreifen, dürfen beklebt werden unter deinen oben genannten Punkten.

Das selbe gilt übrigens auch für die Vignetten-Klebe-Fahrer!

Hab übrigens auch die Scheibe beklebt, jedoch auf der Beifahrerseite:

drexd ist offline  

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Alt 31.10.2011, 21:01      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Ilges
 
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Also vielen Dank für die schnellen Antworten
Ich werd mir jetzt mal paar Aufkleber besorgen. Aufjedenfall oben und wie Drexd an der Beifahrerseite werden Aufkleber angebracht

Mit freundlichen Grüßen

Ilges

P.S. Wegen Punkten brauch ich da ja gar keine Angst haben ? (bin noch Probezeit)


Ilges ist offline  

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