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Ich schließe mich euch da uneingeschränkt an, mit Standlicht fahren geht gar nicht. Und dann Google ich mal kurz und stoße auf sowas... Da fällt man doch vom Glauben ab. https://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html Was soll diese schwachsinnige Begründung mit der Lichtpflicht? Standlicht ist Standlicht und nichts anderes. |
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Du müsstest das Standlicht so schalten, dass die RL nicht mitleuchten.. das wär dann wie ein TFL.. ob das dann so auch ok ist, weiß ich nicht. LED-TFL am G4 passen ja mal Null an die alte Gurke.
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Man ey... wenn ich hier mitlese kann man echt schonmal den Kopf schütteln. Jeder Golf 6 fährt mit "Standlicht" welches als TFL deklariert ist, und wenn da jetzt hinten das Standlicht in den RL mitleuchtet beim Golf 4, machts lichttechnisch kein Unterschied obs jetzt wegen dem Abblendlicht oder Standlicht ist. |
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Faktisch dürfen bei TFL aber nunmal die Heckleuchten nicht mitleuchten. Da hilft Kopfschütteln auch nichts ![]() Wenn man außerorts gesehen werden will, macht man das Abblendlicht an und gut.. man kann sich natürlich auch Probleme schaffen, wo eigentlich keine sind. |
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| ![]() So, dann schauen wir mal: Zitat:
Zitat:
Jetzt habe ich mir den Paragraphen mehrfach durchgelesen und sogar noch eine zweite Tasse Kaffee darauf verwendet. Aus der Formulierung heraus kann ich den impliziten Zusammenhang nicht erkennen - die Formulierung ist nach meiner Auffassung unglücklich. Dennoch: Nur im Zusammenhang macht der Gesamtinhalt des Paragraphen Sinn. Von daher muss ich mich bei Chris-tian bedanken - er hat absolut Recht! Ich sehe keinen Grund, an meiner Einschätzung festzuhalten. Tagsüber mit Standlicht rumfahren ist also absolut rechtskonform. Geändert von AgentBRD (06.05.2015 um 07:21 Uhr) | ||
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Standlicht am Tag ist nicht erlaubt. Absatz 2 ist Ergänzung zu 1. Es ist 100 % so zu lesen: Licht muss angemacht werden, wenn es nötig ist. Standlicht darf beim fahren nicht an sein. Es gibt sogar 5€ Strafe für fahren mit Standlicht - auch am Tag. Hatte ich selbst schon mit einem Mietwagen, den ich falsch bedient hatte. |
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Ich räume ein, dass ich den gesamten Paragraphen durchlesen musste, damit mir dessen Lesart klar wurde. Wie bereits erwähnt: Die Formulierung ist wirklich unglücklich. Ich gehe sogar soweit, dass ich es sogar für nachvollziehbar halte, dass beide Ansichten (verboten oder nicht) sich aus dem Paragrafen ableiten ließen. Wenn du die Absätze jeweils nur in ihrer Singularität betrachtest, dann gebe ich dir recht. Dann müsste man das generelle "Standlicht-Verbot" wirklich annehmen. Aber dann käme seltsames heraus: Dann müsstest du - wenn du tagsüber deinen Bollerwagen über die Straße ziehst - auch eine Lampe mit dir führen (Absatz 5). Und gemäß Absatz 4 wäre dann auch am Tage beim Halten außerhalb geschlossener Ortschaften das Licht einzuschalten. Wirklich, ich kann die Haltung nachvollziehen - ging mir auch nicht anders. Aber in diesem Fall muss ich meine Ansicht ändern. Ich kann kein Verbot von Standlicht am Tage erkennen. Ich glaube, dass die Lage viel Klarer wäre, wenn man den ersten Satz des Absatz 2 wegließe. Ich könnte mir denken, dass der Rechtsgeber diese Nennung zur Heraushebung der Stellung des Abblendlichtes mit aufgenommen hat. Geändert von AgentBRD (06.05.2015 um 09:43 Uhr) |
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Ok, anders. Absatz zwei ist Ergänzung zu Absatz eins. Stattgegeben, sehe ich genauso. Absatz 1 bezieht sich auf das Fahren bei Dämmerung, Dunkelheit usw. Weiter erwähnt er die Benutzung von "vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen". Welche das genau sind, lässt der Absatz 1 gänzlich offen. Absatz 2 konkretisiert: Das Fahren mit Standlicht alleine ist nicht erlaubt. Und wie du selbst festgestellt hast: Absatz 2 ist eine Ergänzung zu Absatz 1. Und da sich Absatz 1 nur auf Dämmerung und Dunkelheit bezieht, ist die Benutzung des Standlichts im Fahrbetrieb bei Tage demnach nicht geregelt. Und was nicht verboten ist, kann straffrei betrieben werden. Zudem: Bei Tage stellt das Standlicht eine Übererfüllung des Mindeststandards [keine Beleuchtung] dar und eine Gefährdung geht davon sicher auch nicht aus. Ich sehe da keinen Widerspruch zum Absatz 2. Was denkst du? Wie würdest du argumentieren? Geändert von AgentBRD (06.05.2015 um 09:56 Uhr) |
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