Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 05.11.2012, 19:29
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Firestorm199
Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2010
Golf 4 1,6 / 105 PS
Ort: Kreis Paderborn
PB - UD -982
Verbrauch: 7 - 9 Liter
Motor: 1.6 AUS 77KW/105PS 05/00 - 10/00
Beiträge: 36
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard Kennzeichen Frontstoßstange

Guten Abend werte Kollegen ,

Wollte mal fragen ob es erlaubt ist das Kennzeichen bei
einer Sportstoßstange nach links oder rechts zu versetzen ist.
Mittig sieht irgendwie scheiße aus und muss neuer Style her.

Und was sagen die Ordnungshüter ?
Gibts das ne Strafe falls nicht erlaubt ?


Firestorm199 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2012, 19:37      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Herr .:R
 
Benutzerbild von DavyT
 
Registriert seit: 10.09.2008
Golf IV Variant
Ort: Leipzig
L-****
Verbrauch: eine Tankfüllung pro Woche ;)
Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
Beiträge: 4.787
Abgegebene Danke: 65
Erhielt 349 Danke für 254 Beiträge

DavyT eine Nachricht über ICQ schicken DavyT eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Gem. §10; Abs. 6 und 7 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) gilt:

(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
  1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,
  2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
  3. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
DavyT ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2012, 19:47      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Firestorm199
Benutzer
 
Registriert seit: 24.12.2010
Golf 4 1,6 / 105 PS
Ort: Kreis Paderborn
PB - UD -982
Verbrauch: 7 - 9 Liter
Motor: 1.6 AUS 77KW/105PS 05/00 - 10/00
Beiträge: 36
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

Wow , danke für die schnelle Antwort , jedoch für das vordere
Kennzeichen habe ich diesen Gesetzestext nicht ganz verstanden.
Firestorm199 ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 05.11.2012, 19:59      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Herr .:R
 
Benutzerbild von DavyT
 
Registriert seit: 10.09.2008
Golf IV Variant
Ort: Leipzig
L-****
Verbrauch: eine Tankfüllung pro Woche ;)
Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
Beiträge: 4.787
Abgegebene Danke: 65
Erhielt 349 Danke für 254 Beiträge

DavyT eine Nachricht über ICQ schicken DavyT eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Wenn man von vorn aus einem Winkel von 30° auf dein Auto schaut muss man das Kennzeichen lesen können und das von beiden Seiten


DavyT ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
JubiGTI Biete 1 09.06.2010 12:16


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:37 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben