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Alt 03.11.2014, 15:42
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Standard TÜV: Oettinger gutachterliche Stellungnahme

Hallo zusammen,

bei mir stellt sich gerade der TÜV ein wenig quer. Ich habe eine gutachterlich Stellungnahme vom TÜV Rheinland Group mit dem Wortlaut:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 Stvzo nicht zu erwarten ist.
Die Vorlage eines Prüfzeugnisses nach $ 19 Stvzo (z.B. Teilegutachten) sowie Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sacherständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich."

"die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich"

Es handelt sich dabei um Seitenschweller und Heckschürze.


Cinisto ist offline  

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Alt 03.11.2014, 16:36      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Und was will dein Tüv jetzt konkret von dir?
mk4jan ist offline  

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Alt 03.11.2014, 16:36      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ich verstehs auch nicht!!
Ready82m ist offline  

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Alt 03.11.2014, 16:52      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn es originalteile sind die in Serie an einem z.B. R32 verbaut wurden durch den Hersteller so ist es eigentlich ok was der Tüv dort geschrieben hat. Wenn es von einem anderen Anbieter kommt müssen Papiere bei den Anbauteilen dabeiliegen bzw Prüfnummern auf den Teilen erkennbar sein. Ist das nicht der Fall handelt der Tüv grundsätzlich richtig.
sl-neo ist offline  

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Alt 03.11.2014, 16:57      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Die Herren von der DEKRA haben die Stellungnahme bemängelt > kein TÜV.
Für Frontpoiler und DKS ist je ein Teilegutachtne vorhanden, die natürlich eingetragen werden können, aber es bringt mir nichts ohne Seitenschweller und Heckansatz.

Der TÜV Rheinland in Solingen wollte ein Teilegutachten haben. Außerdem stehe nichts zur Spoilerwirkung im Gutachten, ob das irgendetwas verändere.

TÜV Rheinland Group in der Zentrale äußerte sich, es reicht so nicht aus, da es außenliegende Anbauteile sind und verwies an den Ersteller des Gutachtens, den ich noch nicht erreicht habe.

TÜV Rheinland Wuppertal fragte nach, ob das Material nachgewiesen ist und ob das auch so eingeprägt ist, dann sollte das so gehen.

Oettinger selbst, sagt sie hätten damit noch nie Probleme gehabt, und wenn ich aus der Nähe kommen würde und man es eintragen müßte, dann würden sie das übernehmen... (kommen sie nur leider nicht).

Jetzt ist die Frage, wo ich da am besten weiter anknüpfe um durch den TÜV zu kommen ohne alles abzureißen? (Die Eintragung Front- und DKS versteht sich von selbst)

Zitat:
Zitat von sl-neo Beitrag anzeigen
Wenn es originalteile sind die in Serie an einem z.B. R32 verbaut wurden durch den Hersteller so ist es eigentlich ok was der Tüv dort geschrieben hat. Wenn es von einem anderen Anbieter kommt müssen Papiere bei den Anbauteilen dabeiliegen bzw Prüfnummern auf den Teilen erkennbar sein. Ist das nicht der Fall handelt der Tüv grundsätzlich richtig.
Einprägungen sind in der Stellungnahme inkl. Ort vermerkt, müßte ich noch überprüfen. Aber bei Oettinger sollte mich das schon wundern.

Geändert von Cinisto (03.11.2014 um 16:59 Uhr)
Cinisto ist offline  

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Alt 05.11.2014, 11:16      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Cinisto Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bei mir stellt sich gerade der TÜV ein wenig quer. Ich habe eine gutachterlich Stellungnahme vom TÜV Rheinland Group mit dem Wortlaut:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 Stvzo nicht zu erwarten ist.
Die Vorlage eines Prüfzeugnisses nach $ 19 Stvzo (z.B. Teilegutachten) sowie Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sacherständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich."

"die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich"

Es handelt sich dabei um Seitenschweller und Heckschürze.
Gutachterliche Stellungnahmen sind leider nicht mehr gültig.

Gruß

Dirk
-Dirk- ist offline  

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Alt 05.11.2014, 14:02      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Frage

Also, wenn ich von Oettinger kein neueres zb. Teilegutachten bekommen, kann ich es abreißen und in die Tonne kloppen?
Cinisto ist offline  

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Alt 05.11.2014, 14:18      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Schick mir mal alle relevanten Unterlagen ( inkl Kopie FZG-Schein ) an kontakt(ät)xbm-tuning.com ggf kann ich helfen.

Gruß

Dirk
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Alt 05.11.2014, 14:31      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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War da nich was von wegen Bestandschutz? Is ja das gleiche wie alte Eintragungen die nach heutigen Richtlinien oder Gesetzen verboten wären ..
Pitty ist offline  

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Alt 05.11.2014, 15:13      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ich warte noch morgen ab, da ist der TÜV bei Oettinger *höhö* und je nach meinen Terminen rufe ich die spätestens am Freitag morgen an - wenn mir da nicht geholfen wird, komme ich gerne auf Dich zurück, Dirk

Danke schon mal an alle!


Cinisto ist offline  

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