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Gast
Beiträge: n/a
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soweit ich weis ist es mittlerweile erlaubt, solang die lichtdurchlässigkeit mindesten 70% beträgt!!! es ist aber eine tüv abnahme dafür notwendig. edit: http://www.tuev-nord.de/21869.asp |
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V5 Fahrer | ![]()
dies ist def. verboten seitenscheiben dürfen 30% und frontscheibe 25% haben, oder andersrum? ist auch egal. jedenfalls ist die tönung schon von werk aus fast auf dem % satz. die einzige folie , die man vorn anbringen kann, ist eine durchsichtige splitterschutzfolie. viel spass so, wenn ihr in einen unfall verwickelt werdet. fahren ohne be usw. haftpflichtversicherung will 5000 euro sb usw.kasko sei dahingestellt. |
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