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Alt 27.08.2007, 22:53
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immer am putzen...
 
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Ebayname von The Knight: theknight83
Ausrufezeichen Kennzeichenbeleuchtung und Chromstandlichter

2 Fragen. Ist bunte oder glasklare Kennzeichenbeleuchtung in der StVO erlaubt?

Und sind chrome Standlichter, also 5W Glassockel in den Scheinwerfern erlaubt? Weil ab Werk habe ich chrome Blinker an den Seiten.


The Knight ist offline  

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Alt 28.08.2007, 00:21      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Matsarna eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Matsarna: Matsarna
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Nummernschild muss mit Glühlämpchen beleuchtet sein weil es noch keine LEDs o.Ä. gibt was dafür ein E prüfzeuchen aufweißt ...... und es muss weiss sein .. bzw. glühlampen gelb...

die chrom blinker haben ja ne orangene Birne drinn ...
und als Standlicht darfst du dalles nehmen was dafür vorgesehen ist ... (no LEDs, kein blau, grün ...... nur weiss wie es die StVzO beschreibt.


Mit lichtern kannst du am auto wenig machen ....

gruß Matthias
Matsarna ist offline  

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Alt 28.08.2007, 00:42      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von The Knight: theknight83
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Also darf ich für die Kennzeichen klarweißes Licht nehmen!? Weil ich sehe manche damit rumfahrn. Ich greife mal etwas vor, welche Lampe gehört in die Fassung? Wie im Innenraum ein 38-44 mm Sofitte?
The Knight ist offline  

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