Zitat:
Original von imallin
Zum ein und aussteigen sind sie erlaubt. Während der fahrt sind sie verboten!so ist jedenfalls mein stand der dinge |
Nunja das thema war ja schon oft genug und über all sie sind grundsätzlich verboten!
Gut nun zur austiges beleuchtung da neon röhren in der stzvo nicht zugelassen sind darf eine unterbodenbeleuchtung die aus neon röhren/led röhren besteht nicht als austigsbeleuchtung genuzt wird. also die schaltung über den tür kontoak ist also auch illegal. eine austigs beleuchtung hat spezile vorschriften z.b. muss die rot weiss sein und darf nur in der tür verbaut sein beispiel golf 4 dort ist die austigsbeleuchtung von werk aus verbaut wurden. so ungefähr müste eine austieges beleuchtung ausehen.
hier nun zur fussraum beleuchtung so gesehen ist sie auch illegal da es neon röhren sind die verbaut wurden aber dort sagt die polizei und der tüv nix zu solange nur der fussraum ausgeleuchtet wird und keinlicht bei geschlossenen türn nachausendringen kann.
es gibt aber ausnahmen
foliatec biete unterboden beleuchtung mit tüv gutachten an. die aus 4 leds pro seite besteht damit bekommt man tüv solage man sich an die schaltung hält die im gutachten vorgeschrieben ist.
dann gibt es noch leuchtende alu pedaloen von foliatec die haben auch ein gutachten dabei die sind auch legal solange man sich an den verbau nach gutachten hält.
und zum schluss noch mal wenn man es hart nimmt sind so gesehen alle neonröhren im auto verboten selbst im kofferraum bei manchen punkten wird nix gesagt wie fussraumbleuchtung oder kofferraum belechtung. aber bei ein ein leuchtenden weichtchts baum auf der strasse kann man halt schnell probs mit der polizei bekommen also jeder solte selber wissen was er macht.