27.06.2009, 16:04
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Erfahrener Benutzer
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Bei den Kosten beim TÜV/Dekra usw. kann man keine festen Gebühren nennen, da diese je nach Organisation und Bundesland unterschiedlich sind, sich jedoch in den Margen der GebOSt bewegen.
Zu beachten ist auch, dass Die Gebühren bei Durchführung der HU in Werkstätten manchmal höher sind, da diese berechtigt sind, sogenannte Gestellungskosten zu berechnen( quasi Unkostenbeitrag fürs Bereitstellen von Prüfmitteln wie Bremsenprüfstand, Hebebühne,etc.).
Die Gebühren sind jeweils immer auf den Untersuchungsberichten ausgewiesen.
Hauptuntersuchung: ca 50-60 €
Abgasuntersuchung: ca 35-45 €
Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.
weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de
Für den Fall, dass ihr die Untersuchungsfristen der HU überzogen habt, müsst ihr mit folgendem Bußgeld rechnen( gilt nur für Fahrzeuge, die nicht der SP-Pflicht unterliegen):
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
mehr als vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Modedit: könnte momenan etwas "teuerer sein", wenn nicht, teurer werden!
Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung bei zugelassenen Fahrzeugen rückdatiert auf die letzte Fälligkeit. Eine Ausnahme bilden die sogenannten OBD-Fahrzeuge, bei denen seit 1.4.2006 die AU Bestandteil der HU ist und somit auch die Plakette auf das Monat der HU geklebt wird. Die AU-Plakette soll ab 1.1.2010 wegfallen, wenn bei allen AU-Pflichtigen Fahrzeugen die AU Bestandteil der HU wird.
Für den Fall, dass ihr die Untersuchungsfristen der AU überzogen habt, müsst ihr mit folgendem Bußgeld rechnen:
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Modedit: könnte momenan etwas "teuerer sein", wenn nicht, teurer werden!
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
| Quelle: TÜV Kosten HU/AU/Eintragungen/Einzelabnahme/HU-Checkliste | TÜV-Fragen
Bei mir hat zb. eine Einzelabnahme (Felgen, Reifen, Distanzen, Fahrwerkstiefe)
98,50€ gekostet (Raum Ingolstadt)
mfg
Geändert von mAIK_ (27.06.2009 um 16:06 Uhr)
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