hallo liebe leute,
ich war gerade mal auf der suche nach einer nachrüst alwr und bin auf eine seite gestoßen wo fogendes steht (ausschnitt stvo):
In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern-
und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht") ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden)" ...
so wie ich das sehe müssen fahrzeughersteller erst seit dem 1.7.2000 bei fahrzeugen mit xenon eine swra und eine alwr verbauen. soweit so gut. die autos , bei denen xenonlicht nachgerüstet wird müssen das ab dem 1.4.2000 haben. auch klar. meine überlegung ist : mein golf ist baujahr 99 hätte jetzt der vorbesitzer sagen wir mal anfang 2000 xenon nachgerüstet hätte der jenige noch keine alwr und swra verbauen müssen. ich hab hier ein paar original xenonscheinwerfer rumliegen sprich mit e
prüfzeichen und soweit ich weiß auch nicht eintragungspflichtig. wenn ich die jetzt einbaue und angehalten werde ohne swra und alwr können die ja eig nichts sagen weil das auch vor dem 1.4.2000 gemacht worden sein könnte. oder bin ich da in der nachweißpflicht. ich mein bei einem teil mit e
prüfzeichen kann man ja kein nachweiß erbringen weil man das ja nicht absegen lassen muss und es besteht ja auch nicht die pflicht das von einer fachwerkstatt machen zu lassen so das man jeweils eine rechnung mit datum hätte. was sagt ihr dazu ??