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Alt 20.07.2009, 01:36
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Standard xenon rechtliche frage zur alwr und swra

hallo liebe leute,
ich war gerade mal auf der suche nach einer nachrüst alwr und bin auf eine seite gestoßen wo fogendes steht (ausschnitt stvo):

In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern-
und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht") ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden)" ...


so wie ich das sehe müssen fahrzeughersteller erst seit dem 1.7.2000 bei fahrzeugen mit xenon eine swra und eine alwr verbauen. soweit so gut. die autos , bei denen xenonlicht nachgerüstet wird müssen das ab dem 1.4.2000 haben. auch klar. meine überlegung ist : mein golf ist baujahr 99 hätte jetzt der vorbesitzer sagen wir mal anfang 2000 xenon nachgerüstet hätte der jenige noch keine alwr und swra verbauen müssen. ich hab hier ein paar original xenonscheinwerfer rumliegen sprich mit e prüfzeichen und soweit ich weiß auch nicht eintragungspflichtig. wenn ich die jetzt einbaue und angehalten werde ohne swra und alwr können die ja eig nichts sagen weil das auch vor dem 1.4.2000 gemacht worden sein könnte. oder bin ich da in der nachweißpflicht. ich mein bei einem teil mit e prüfzeichen kann man ja kein nachweiß erbringen weil man das ja nicht absegen lassen muss und es besteht ja auch nicht die pflicht das von einer fachwerkstatt machen zu lassen so das man jeweils eine rechnung mit datum hätte. was sagt ihr dazu ??


muko ist offline  

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Alt 20.07.2009, 01:37      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Schwachsinn, wurde hier oft genug diskutiert.
LarZ ist offline  

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Alt 20.07.2009, 01:41      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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was jetzt genau ich meine wenn ich das jetzt so machen würde wie ich das vor hatte original swra und alwr von hella mit abe und natürlich die original scheinwerfer, denn müsste ich das doch nicht eintragen oder lieg ich da falsch? ich meine wenn es so währe , denn erübrigt sich die frage natürlich
muko ist offline  

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Alt 20.07.2009, 03:25      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ja wenn Du die SWRA und ALWR nachrüstest ist alles legal...
Alles andere ist Schwachsinn.

Wenn der Golf mit Xenon ausgeliefert wurde, dann war auch automatisch die SWRA und ALWR vorhanden... Das weiß auch die Polizei

Also vergiss das mit dem Bj vor 2000
Pascal2311 ist offline  

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Alt 20.07.2009, 12:27      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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ok schade wäre ja ne echte kostenersparniss gewesen aber da muss ich wohl in den sauren apfel beißen weil auf 3 punkte hab ich auch keine lust.
muko ist offline  

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Alt 20.07.2009, 12:39      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
OliverCJ
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Hi Muko,

mich würde mal interessieren, welchen Stand der Paragraphenauszug hat, den Du dort zitierst (übrigens der § 50 der STVZO... nicht STVO!).

Ich habe hier was gefunden, wo nicht nach dem Datum der ersten in Verkehrbringung unterscheiden wird (bzw. dem Zeitpunkt des Umbaus).

Sollte der von Dir aufgeführte Auszug aktuell sein, so ist Deine Idee gar nicht sooo schwachsinnig! Zumindest auf den ersten Blick. Könnte mir vorstellen, dass bei Umbau der Beleuchtungseinrichtung trotz E-Püfzeichen eine Eintragungspflicht besteht und somit das Datum des Umbaus nachgewiesen ist. Kannst also nicht einfach der Polizei erzählen, dass hab ich schon im Januar 2000 gemacht!

Greetz,
Olli
 

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Alt 20.07.2009, 13:39      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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naja was sollen die denn eintragen sind ja original teile die es so am golf gab bzw. die hella alwr hat eine abe. zwar gabs xenon beim golf 4 auch vor 2000 nur mit alwr und swra aber das gesetz hat es zu dem zeitpunkt ja nicht vorgeschrieben. ich meine es gibt ja die die ein oder andere gesetzeslücke(grauzone) in deutschland . desshalb frag ich ja. ich weiß ja nicht ob das produktionsdatum auf den scheinis steht oder so aber das sollte man den auch beachten
muko ist offline  

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Alt 20.07.2009, 13:41      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Nochmal:
Dein Auszug da oben ist Schwachsinn, benutz mal bitte die Forensuche, das hatten wir hier wirklich schon öfter.
Da der Golf ab Werk SRA & ALWR bei Xenon verbaut hat, wäre der "Gesetzesauszug" sowieso falsch.
LarZ ist offline  

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Alt 20.07.2009, 13:43      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist illegal ohne ALWR und SWRA... Da kann dein Golf auch von 1900 sein, dass spielt keine Rolle...
Weil es den Golf in Verbingung mit Xenon nur MIT SWRA und ALWR gab .
Pascal2311 ist offline  

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Alt 20.07.2009, 14:22      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Im Zweifelsfall ist man doch der gearschte, auch wenns eigentlich nicht so sein sollte! Nehmen wir mal an, er hätte Xenon wirklich 99 nachgerüstet, dann wärs doch legal weil 99 gabs die Auflage noch nich, dass man SRA und ALWR braucht. Egal ob der Golf mit SRA und ALWR ab Werk kam, wär ja dann bei ner Nachrüstung nicht nötig gewesen! Aber das muss man dann erstmal so nem Polizeibeamten erklären und wenn dann noch auf den Scheinwerfern 2005 oder ähnliches eingeprägt ist, dann wirds total unglaubwürdig... Davon abgesehen ist doch die ALWR ne gute Sache, weiß gar nich warum sich da alle so gegen sträuben ^^ So viel Geld frissts dann auch nich mehr... Xenons sind ja eh schon teuer, da fällt der Rest kaum auf :P
lennyk87 ist offline  

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Alt 20.07.2009, 14:43      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Man muss aber wenn dann das ganze System nachrüsten und nicht nur einen Teil.. und das war auch schon vor dem im Gesetztestest genannten Stichtag so...

Wie bereits geschrieben, gehören Xenon-Scheinwerfer ALWR und SRA zusammen, zu originalem Xenon gehören immer ALWR und SRA..

Rüstet man nur die Scheinwerfer nach isses nicht zugelassen, weil der Rest fehlt..
fertig aus


tobmaster1985 ist offline  

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