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Alt 14.03.2010, 21:40
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Standard Innen beleuchtung verboten!?

hab mir im innenraum die beleuchtung auf weiss umgebaut,sieht ganz lecker aus.... hab mir diese leds bei ebay gekauft und da stand das es laut STvZo verboten is die teile einzubauen.... meine frage is jetz: warum solln die dinger verboten sein?? die blenden doch niemanden und sind eh nur an wenn man die tür öffnet!!!

kann da n polizist was sagen wenn man abends aufm parkplatz in das auto einsteigt oder wie?


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Alt 14.03.2010, 21:41      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Kommt drauf an wo die hin sollen, wenn die die Standartbirnen oder LEDs ersetzen wird das sicher keinen interessieren, wenn du eine Einstiegs- oder Fußraumbeleuchtung daraus bastelst schon.
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Alt 14.03.2010, 21:45      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ja dem kann ich mich anschließen. Wenn du nur die Originalen gegen farbige tauschst isses legal solange sie während der Fahrt aus sind. Kann also niemand etwas sagen. Haben auch ganz viele hier im Forum schon so gemacht. Bedingung ist eben, dass sie auf keinen Fall jemanden blenden. Baust du einen anderen Stromkreis ein kann das gleich ganz anders aussehen.
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Alt 14.03.2010, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Vermutlich,weil die Lampen keine E-Zulassung haben und somit die gesammte ABE des Fahrzeuges erlischt...
Weil es eine Bauartänderung ist
Frag doch mal nen Tüver^^
Scheiß §§§
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Alt 14.03.2010, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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ja hab nur die standard birnen gegen weisse leds getauscht...also leseleuchte usw halt...nix mit fußraum.... hmm naja eigentl scheiss egal,sieht ja eh keiner weil es während der fahrt aus ist....
gti88 ist offline  

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Alt 14.03.2010, 22:04      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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würd ich mir auch nicht so Gedanken drum machen Hauptsache beim Fahren machstes nicht an.
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Alt 14.03.2010, 23:44      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von gti88 Beitrag anzeigen
ja hab nur die standard birnen gegen weisse leds getauscht...also leseleuchte usw halt...nix mit fußraum.... hmm naja eigentl scheiss egal,sieht ja eh keiner weil es während der fahrt aus ist....
Selbst wenn es die Kontrolle sieht ... ich bezweifel das die Rennleitung jedes Auto mit der dazugehörigen Farbe der Innenbeleuchtung kennt.
Hentschler ist offline  

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Alt 15.03.2010, 00:10      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Golf_Danny
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ich lös mal auf
innenbeleuchtung kannste bauen was du willst.
es darf aber nicht nach außen scheinen, bzw. von außen sichtbar sein.

also fußraumbeleuchtung kannste auf jeden fall ohne probleme einbauen, das stört niemanden. diese kannst du z.b. wenn du die tür offen hast, sprich über türkontakt anschließen.

also deine umgebauten kannste beruhigt drinnen lassen, dürfen aber auf keinen fall "blenden"
so wie du es hast, sprich über türkontakt, brauchste dir keine sorgen machen.
kannst dir notfalls sogar als einstiegsbeleuchtung eintragen lassen - denk ich jetz mal.
weiße unterbodenbeleuchtung kann mich sich auch als einstiegsbeleuchtung eintragen
Golf_Danny ist offline  

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Alt 15.03.2010, 09:41      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf_Danny Beitrag anzeigen
ich lös mal auf
innenbeleuchtung kannste bauen was du willst.
es darf aber nicht nach außen scheinen, bzw. von außen sichtbar sein.

also fußraumbeleuchtung kannste auf jeden fall ohne probleme einbauen, das stört niemanden. diese kannst du z.b. wenn du die tür offen hast, sprich über türkontakt anschließen.

also deine umgebauten kannste beruhigt drinnen lassen, dürfen aber auf keinen fall "blenden"
so wie du es hast, sprich über türkontakt, brauchste dir keine sorgen machen.
kannst dir notfalls sogar als einstiegsbeleuchtung eintragen lassen - denk ich jetz mal.
weiße unterbodenbeleuchtung kann mich sich auch als einstiegsbeleuchtung eintragen
alles klar danke für die info. Aber ich hätte sie eh nichmehr ausgebaut,weil sie ja eh kein blendet und es eh niemand sieht wenn ich fahre..und wenn ich ins auto einsteige kann es den blauen rittern ja egal sein ob ich da ne gelbe,weisse,rote oder grüne beleuchtung habe,dürfte ja niemanden stören
gti88 ist offline  

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Alt 15.03.2010, 09:57      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
RolfmitGolf
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Zitat:
weiße unterbodenbeleuchtung kann mich sich auch als einstiegsbeleuchtung eintragen
Das stimmt leider so nicht. Eine Unterbodenbeleuchtung kann nicht als Einstiegsleuchte eingetragen werden.
Das hängt zum einen damit zusammen das 95% aller verkauften Unterbodenbeleuchtungen keinerlei Materialprüfung unterliegen, das heißt es kann nicht gesichert werden das die nicht während der Fahrt abfällt, splittert, anfängt zu brennen oder ähnliches. Die Montage ist meistens auch eher als zweifelhaft zu bezeichen, die Stromversorgung ebenfalls.
Ausserdem gibts für ne Einstiegsbeleuchtung auch noch gewisse Kriterien, wie Hell ist diese? wo scheint das Licht hin? wie und wann ist diese aktiv?

Zusammenfassend muss man einfach sagen: es ist aus theoretischer sicht nahezu unmöglich sich sowas eintragen zu lassen. es gibt zwar tüv-prüfer die so etwas machen aber das bedeutet noch lange nicht das es damit auch legal ist. im zweifelsfall hat immer die Polizei das letzte Wort und das auch wenn du 5 Eintragungen hast
RolfmitGolf ist offline  

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Alt 15.03.2010, 14:44      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf_Danny Beitrag anzeigen
es darf aber nicht nach außen scheinen, bzw. von außen sichtbar sein.
Die rote Ambientleuchte ist auch von außen sichtbar, das lässt sich nicht so verallgemeinern.

Zitat:
Zitat von Golf_Danny Beitrag anzeigen
also fußraumbeleuchtung kannste auf jeden fall ohne probleme einbauen, das stört niemanden. diese kannst du z.b. wenn du die tür offen hast, sprich über türkontakt anschließen.
Entspricht auch nicht der Wahrheit. Fußraumbeleuchtungen sind eine Grauzone, weder erlaubt noch verboten. Man muss sie definitv so klemmen das sie NUR über den Türkontakt einschaltet und nicht während der Fahrt eingeschalten werden kann. Und selbst dann kannst du noch Ärger von den Grün-weißen bekommen wenn sie einen schlechten Tag haben.

Zitat:
Zitat von Golf_Danny Beitrag anzeigen
kannst dir notfalls sogar als einstiegsbeleuchtung eintragen lassen - denk ich jetz mal.
Das ist nicht so einfach. Auch dafür gibts Richtlinien um so etwas eintragen lassen zu können. Das fängt schon da an, das nur weiße Leuchten zugelassen werden.

Ist nicht böse gemeint, muss aber ja nicht falsch hier stehen
Hentschler ist offline  

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Alt 15.03.2010, 15:00      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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atzenhainer eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von Hentschler Beitrag anzeigen
Entspricht auch nicht der Wahrheit. Fußraumbeleuchtungen sind eine Grauzone, weder erlaubt noch verboten. Man muss sie definitv so klemmen das sie NUR über den Türkontakt einschaltet und nicht während der Fahrt eingeschalten werden kann. Und selbst dann kannst du noch Ärger von den Grün-weißen bekommen wenn sie einen schlechten Tag haben.
Das stimmt so nicht. Ich habe ne Fußraumbeleuchtung serienmäßig verbaut. Ist das dann auch illegal oder wie?
Mein Tüver hat mir das so erklärt das alles unterhalb der Fensterkante kein Problem darstellt. Auch nicht wenn es während der Fahrt leuchtet.
atzenhainer ist offline  

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Alt 15.03.2010, 15:05      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
RolfmitGolf
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Naja, selbst die Polizei ist sich ja nicht einig was erlaubt und was verboten ist.

Bestes Beispiel ist ja das am Tag mit Standlicht fahren erlaubt ist, aber kaum jemand das weis. Steht alles in §17 der StVO, ist aber zweideutig zu lesen.

Ähnlich verhält es sich ja mit der Fußraumbeleuchtung.
Als erinnerung: Viele Hersteller verbauen serienmässig ebenso eine Fußraumbeleuchtung, allerdings natürlich mit normalen Glühbirnchen also weißem Licht. Diese schält sich ein sobald das Innenlicht angeht bzw. eine Tür sich öffnet. Schält man nun aber das Komplette innenlicht am Schalter an leuchtet auch die Fußbodenbeleuchtung.
Da es serie ist ist es auch zugelassen. Was gilt wenn man es nachrüstet? Konnte mir noch keiner endgültig beantworten

Genauso die Ambient Beleuchtung. Auch Serie und sogar Rot! Allerdings sehr dunkel und daher unbedenklich. Es geht ja nicht darum ob das Licht bzw. die Lichtquelle zu sehen ist sondern ob der Hauptlichtkreis nach aussen scheint und so eine Blend- bzw. Signalwirkung erreicht wird.

Die Beleuchtung darf halt nicht direkt nach Aussen scheinen und auch nicht so reflektiert werden das sie nach Aussen scheint. Logischerweise je dunkler je einfacher ist das gewährleistet

Geändert von RolfmitGolf (15.03.2010 um 15:09 Uhr)
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Alt 15.03.2010, 15:05      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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philippt8 eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von philippt8: philippt8
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so leute ich glaub des ist überall verschieden xDDD

mich haben in der nacht um 4 mal die grünen aufgehalten und wollten meine papiere etc. als ich meinen führerschein nicht aus meiner mappe bekommen hab bin ich auf die idee gekommen meine leseleuchten anzuschalten die bei mir alle mit blauen leds versehen sind und ZACK sagt der Sack des gibt ne anzeige... Dann ist mir erst mal die Fresse runtergefallen.. Dann bekam ich einen Brief wegen rechtswidriger Beleuchtung am KFZ 3 Punkte und 175 Euro

Seit dem lass ich die finger von LED´s, LED Kennzeichen und Co

lg phil
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Alt 15.03.2010, 15:28      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
RolfmitGolf
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Naja, 175€ und 3 Punkte ist ja der Standardsatz für unrechtmässige Änderungen am Fahrzeug.
Das Problem ist leider das viele der Grünen doch schon einige Dienstjahre aufm buckel haben, sich aus alltagstrott oder purem desinteresse nicht mehr für veränderungen der Gesetze oder neuen Trends interessieren und daher weder auf nem aktuellen Stand sind was man darf und was nicht, was gerade so "In" ist und welche Bedingungen etwas hat.
Die sehen dann halt da leuchtet was blau, das muss Illegal sein. Und Schwupp hast die Punkte im Kasten. Und da nie jemand dagegen klagt weil sich niemand sicher ist was man nun darf und was nicht gibts dazu keine Gerichtlichen entscheidungen die die Gesetzeslage aufschlüsseln würde. Jeder der nach hilfreichen Informationen sucht findet nur halbwissen und vermutungen und erfahrungsberichte, aber keine genaue und konkrete Aussage. Und auf halbwissen basierend zieht man halt nicht vor Gericht

Unabhängig davon können die Punkte durchaus berechtigt gewesen sein.
Wenn die Innenbeleuchtung wie bei den meisten Autos hinter dem Innenspiegel am Dachhimmel ist und dort blaue LED´s angeschlossen werden können die zum einen andere Autos blenden (nicht vergessen das man im Auto weiter unten sitzt und daher nen anderen Winkel hat als wenn man neben dem Auto steht) und natürlich ist dieses intensive blau auch sehr hell und könnte unter umständen mit nem Blaulicht verwechselt werden.
So jedenfalls der Gedankengang
Vieleicht hatten die auch nur nen schlechten Tag. Nem bekannten wollten sie mal an einem Abend 12 Punkte aufdrücken. Abgefahrene Reifen, unzulässige Kombination aus Sportlenkrad und Reifen, illegales Abblendlicht und irgendwas mit dem Auspuff. Er ist sich sicher gewesen das alles vorschriftsmässig eingetragen und rechtmässig war und die Reifen waren auch nur an einer aussenseite abgefahren. Er hat sich mittels Anwalt und Gutachter dagegen gewehrt und kam letztendlich ohne auch nur einen Punkt davon weil alles legal war und die Reifen durchaus einseitig abgefahren sein dürfen. Es zählt ja die Reifenmitte.
Hätte er nix gemacht hätte er die 12 Punkte bekommen und dumm aus der Wäsche geschaut.
RolfmitGolf ist offline  

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Alt 15.03.2010, 16:23      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von atzenhainer Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Ich habe ne Fußraumbeleuchtung serienmäßig verbaut. Ist das dann auch illegal oder wie?
Mein Tüver hat mir das so erklärt das alles unterhalb der Fensterkante kein Problem darstellt. Auch nicht wenn es während der Fahrt leuchtet.
Da hatte ich extra mal beim Tüver nachgefragt und der wusste ganz gut bescheid.
Hab mich oben auf nachträgliche Einbauten bezogen. Gerade die Schaltung sei da sehr wichtig, also per Türkontakt, weil das Licht während der Fahrt stören könnte. Hatte ja auch an meinem alten Karren weiße Kathoden. Zur Sicherheit hab ich mir extra noch einen Schalter dazwischen gebaut, damit ich falls ich angehalten werde noch seperat abschalten kann und auch beim Türöffnen nichts leuchtet.
Aber wie gesagt ist das ganz einfach eine Grauzone und nicht genau geklärt wie weit das legal ist ...
Hentschler ist offline  

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Alt 15.03.2010, 21:05      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
Golf_Danny
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Zitat von Hentschler Beitrag anzeigen

Entspricht auch nicht der Wahrheit. Fußraumbeleuchtungen sind eine Grauzone, weder erlaubt noch verboten. Man muss sie definitv so klemmen das sie NUR über den Türkontakt einschaltet und nicht während der Fahrt eingeschalten werden kann. Und selbst dann kannst du noch Ärger von den Grün-weißen bekommen wenn sie einen schlechten Tag haben.

wie wir bereits gesagt haben, offiziell NUR über türkontakt erlaubt.
also tür auf - licht an
tür zu - licht aus

kann man sich dann auch eintragen lassen vom tüv als einstiegsbeleuchtung
Golf_Danny ist offline  

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Alt 15.03.2010, 21:11      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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also bei mir sah das ganze so aus...
der Tüver hats mir bemängelt.. da die led`s weiter geleuchtet haben wenn die zündung angemacht wurde.. erst wenn die tür zu war ging alles aus.... naja...

Ar2r ist offline  

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Alt 15.03.2010, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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n kumpel hat sich extrem helle eingebaut die inner nacht fast den kompletten innenraum beleuchten und auch nach aussen scheinen und hatte nie probleme, denke das kommt echt auf die polizisten und die laune an...eigentlich traurig sowas


golf4ever2010 ist offline  

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