![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 5
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
Das hängt zum einen damit zusammen das 95% aller verkauften Unterbodenbeleuchtungen keinerlei Materialprüfung unterliegen, das heißt es kann nicht gesichert werden das die nicht während der Fahrt abfällt, splittert, anfängt zu brennen oder ähnliches. Die Montage ist meistens auch eher als zweifelhaft zu bezeichen, die Stromversorgung ebenfalls. Ausserdem gibts für ne Einstiegsbeleuchtung auch noch gewisse Kriterien, wie Hell ist diese? wo scheint das Licht hin? wie und wann ist diese aktiv? Zusammenfassend muss man einfach sagen: es ist aus theoretischer sicht nahezu unmöglich sich sowas eintragen zu lassen. es gibt zwar tüv-prüfer die so etwas machen aber das bedeutet noch lange nicht das es damit auch legal ist. im zweifelsfall hat immer die Polizei das letzte Wort und das auch wenn du 5 Eintragungen hast ![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | ||
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.09.2009 VW Golf 4 1.8T Jubi Ort: Zwickau Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.323
Abgegebene Danke: 33
Erhielt 49 Danke für 40 Beiträge
| ![]() Die rote Ambientleuchte ist auch von außen sichtbar, das lässt sich nicht so verallgemeinern. Zitat:
Zitat:
Ist nicht böse gemeint, muss aber ja nicht falsch hier stehen ![]() | ||
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Feinstaubvernichter | ![]() Zitat:
Mein Tüver hat mir das so erklärt das alles unterhalb der Fensterkante kein Problem darstellt. Auch nicht wenn es während der Fahrt leuchtet. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 5
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]()
Naja, selbst die Polizei ist sich ja nicht einig was erlaubt und was verboten ist. Bestes Beispiel ist ja das am Tag mit Standlicht fahren erlaubt ist, aber kaum jemand das weis. Steht alles in §17 der StVO, ist aber zweideutig zu lesen. Ähnlich verhält es sich ja mit der Fußraumbeleuchtung. Als erinnerung: Viele Hersteller verbauen serienmässig ebenso eine Fußraumbeleuchtung, allerdings natürlich mit normalen Glühbirnchen also weißem Licht. Diese schält sich ein sobald das Innenlicht angeht bzw. eine Tür sich öffnet. Schält man nun aber das Komplette innenlicht am Schalter an leuchtet auch die Fußbodenbeleuchtung. Da es serie ist ist es auch zugelassen. Was gilt wenn man es nachrüstet? Konnte mir noch keiner endgültig beantworten ![]() Genauso die Ambient Beleuchtung. Auch Serie und sogar Rot! Allerdings sehr dunkel und daher unbedenklich. Es geht ja nicht darum ob das Licht bzw. die Lichtquelle zu sehen ist sondern ob der Hauptlichtkreis nach aussen scheint und so eine Blend- bzw. Signalwirkung erreicht wird. Die Beleuchtung darf halt nicht direkt nach Aussen scheinen und auch nicht so reflektiert werden das sie nach Aussen scheint. Logischerweise je dunkler je einfacher ist das gewährleistet ![]() Geändert von RolfmitGolf (15.03.2010 um 15:09 Uhr) |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
- Jigsaw - | ![]()
so leute ich glaub des ist überall verschieden xDDD mich haben in der nacht um 4 mal die grünen aufgehalten und wollten meine papiere etc. als ich meinen führerschein nicht aus meiner mappe bekommen hab bin ich auf die idee gekommen meine leseleuchten anzuschalten die bei mir alle mit blauen leds versehen sind und ZACK sagt der Sack des gibt ne anzeige... Dann ist mir erst mal die Fresse runtergefallen.. Dann bekam ich einen Brief wegen rechtswidriger Beleuchtung am KFZ 3 Punkte und 175 Euro Seit dem lass ich die finger von LED´s, LED Kennzeichen und Co lg phil |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer Registriert seit: 05.03.2010 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 5
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]()
Naja, 175€ und 3 Punkte ist ja der Standardsatz für unrechtmässige Änderungen am Fahrzeug. Das Problem ist leider das viele der Grünen doch schon einige Dienstjahre aufm buckel haben, sich aus alltagstrott oder purem desinteresse nicht mehr für veränderungen der Gesetze oder neuen Trends interessieren und daher weder auf nem aktuellen Stand sind was man darf und was nicht, was gerade so "In" ist und welche Bedingungen etwas hat. Die sehen dann halt da leuchtet was blau, das muss Illegal sein. Und Schwupp hast die Punkte im Kasten. Und da nie jemand dagegen klagt weil sich niemand sicher ist was man nun darf und was nicht gibts dazu keine Gerichtlichen entscheidungen die die Gesetzeslage aufschlüsseln würde. Jeder der nach hilfreichen Informationen sucht findet nur halbwissen und vermutungen und erfahrungsberichte, aber keine genaue und konkrete Aussage. Und auf halbwissen basierend zieht man halt nicht vor Gericht ![]() Unabhängig davon können die Punkte durchaus berechtigt gewesen sein. Wenn die Innenbeleuchtung wie bei den meisten Autos hinter dem Innenspiegel am Dachhimmel ist und dort blaue LED´s angeschlossen werden können die zum einen andere Autos blenden (nicht vergessen das man im Auto weiter unten sitzt und daher nen anderen Winkel hat als wenn man neben dem Auto steht) und natürlich ist dieses intensive blau auch sehr hell und könnte unter umständen mit nem Blaulicht verwechselt werden. So jedenfalls der Gedankengang ![]() Vieleicht hatten die auch nur nen schlechten Tag. Nem bekannten wollten sie mal an einem Abend 12 Punkte aufdrücken. Abgefahrene Reifen, unzulässige Kombination aus Sportlenkrad und Reifen, illegales Abblendlicht und irgendwas mit dem Auspuff. Er ist sich sicher gewesen das alles vorschriftsmässig eingetragen und rechtmässig war und die Reifen waren auch nur an einer aussenseite abgefahren. Er hat sich mittels Anwalt und Gutachter dagegen gewehrt und kam letztendlich ohne auch nur einen Punkt davon weil alles legal war und die Reifen durchaus einseitig abgefahren sein dürfen. Es zählt ja die Reifenmitte. Hätte er nix gemacht hätte er die 12 Punkte bekommen und dumm aus der Wäsche geschaut. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.09.2009 VW Golf 4 1.8T Jubi Ort: Zwickau Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.323
Abgegebene Danke: 33
Erhielt 49 Danke für 40 Beiträge
| ![]() Zitat:
Hab mich oben auf nachträgliche Einbauten bezogen. Gerade die Schaltung sei da sehr wichtig, also per Türkontakt, weil das Licht während der Fahrt stören könnte. Hatte ja auch an meinem alten Karren weiße Kathoden. Zur Sicherheit hab ich mir extra noch einen Schalter dazwischen gebaut, damit ich falls ich angehalten werde noch seperat abschalten kann und auch beim Türöffnen nichts leuchtet. Aber wie gesagt ist das ganz einfach eine Grauzone und nicht genau geklärt wie weit das legal ist ... | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Benutzer Registriert seit: 13.03.2010 Civic EG4 - Im Sommer kommt aber nen Golf 4 :) Ort: in Bayreuth
Beiträge: 40
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
wie wir bereits gesagt haben, offiziell NUR über türkontakt erlaubt. also tür auf - licht an tür zu - licht aus kann man sich dann auch eintragen lassen vom tüv als einstiegsbeleuchtung | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.01.2009 Golf 6 GTI
Beiträge: 1.194
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 8 Danke für 5 Beiträge
| ![]()
also bei mir sah das ganze so aus... der Tüver hats mir bemängelt.. da die led`s weiter geleuchtet haben wenn die zündung angemacht wurde.. erst wenn die tür zu war ging alles aus.... naja... ![]() |
![]() | ![]() |
Werbung | |
|
![]() |
| |