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|    Stätic is my Stätus   Registriert seit: 04.01.2008  Golf 4 Rabbit 1.8T Vari ★ Octavia II VRS 2.0TSI Vari  Ort: Offebach oam Maaa  CALIFORNIA DOG WAG  Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -  
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   Is das gleiche wie ein 2er Golf mit Xenon in ori SW umgebaut vom Mini Cooper mit SRA und ALWR - in Mini legal, im Golf nich...    |  |
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|    Erfahrener Benutzer    |     Zitat:  
 @TOPIC: ALso Innenraumbeleuchtungen dürfen angebracht werden, sofern sie den Fahrer oder den Verkehr nicht beinträchtigen, blenden, stören etc! Die Led-Leiste kriegste bei eBay oder in jedem gut sortiertem Computerladen und sollte um die 15euro - 20euro liegen! Du kannst Sie an die INnenraumbeleuchtung oder an einen Kippschalter anschließen, wie es dir halt passt und wie du halt damit umgehen kannst!  |  |
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       Wenn DU das sagst muß es wohl stimmen, wa...     ![]() § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen) Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig. Besagt das man LEDs als Innenraum Beleuchtung nutzen darf - aber nicht während man sich im öff. Verkehr bewegt... Aber macht ihr mal was ihr wollt - ich hab keen streß mit der Rennleitung... ![]() ...und nu geh wieder spielen...  |  |
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 Ich bin auf einer schulung gewessen, dort habe ich sicher nicht gepennt, und weiss was ich darf, und was nicht. Schliesslich bin ich bei der Autobahnpolizei. Also, ersparme mir deine § hier von dem du keine ahnung hast. Achja, im Golf II darf man Xenon haben, solange er SRA und ALWR hat. ![]() Gruß Michael Geändert von The-Driver (28.03.2010 um 20:33 Uhr)  |  |
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 Sobald ich wieder zuahuse bin, stelle ich gerne bilder ein. Gruß Michael  |  |
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   Die kommen nämlich genau mit dem § an, weil die LED-Stripes oder Stäbe wenn sie am Fahrlicht angeschlossen sind und immer leuchten den Fahrer von der Fahrbahn ablenken, da diese immer zu hell sind... Dimmen tut sie keiner und so verbauen das es nur ein wirklich nich ablenkender Schein wird auch nich...   Ich hatte nich vor hier jemanden an den Karren zu pissen, sondern nur darüber informieren - aber nun haben wir ja die Autobahn Polizei am start, da kann sich dann jeder angehaltene auf dich berufen lieber Michael..? Macht was ihr wollt - is euer ding...   So, das wars, zerreißt mich, steinigt mich, ignoriert mich oder glaubts...Edit zum Xenon - dann zeig mir mal bitte SW mit Linse die Xenon zugelassen sind für den 2er, mal ab vom Rally-Golf mit DE-Linsen da ich von normalen SW sprach... Und das is nich legal, da wohl kaum einer seine umgebauten normalen SW beim TÜV ein Lichttechn GA erstellen lassen hat dafür...   Geändert von Pitty (28.03.2010 um 20:46 Uhr)  |  |
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                        Wie sieht das denn beim Golf3 mim Tacho aus? Wäre ja dann total verboten, da sichtfeld und meist auch recht hell?!    Bin damit 3 mal durch den Tüv gekommen und zur anfangszeit sogar Wöchentlich angehalten worden! Solange man nicht den Asi raushängen lässt und die LEDs nicht geräde komplett ins Gesicht stehen hat sagt da niemand was   der rest ist Bürokratie!
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 Ok, es gibt immer mal wieder kollegen die einen sonst was erzählen. Aber wiegesagt, im A6 oder Touareg, Phaeton ist ja auch das licht verbaut. Und im fahrzeugschein oder brief ist auch nix eingetragen. Gruß Michael  |  |
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                        Themenstarter hier.   Also aus eurer diskusion entnehm ich einfach mal, dass man es legal einbauen darf, wenn man es dementsprechent dimmt. So wollte sie es eigentlich auch... Jetzt wollt ich nur mal fragen wo man die dinger dann anschließt? Ich mein eigentlich könnte ich dann acuh einfach ein widerstand davor einlöten oder so, damit es dimmt... PS: The Driver, stell mal bilder rein    |  
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