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Alt 04.05.2014, 16:41
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Mitchell_V5
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Standard Neuer Tacho mit MFA - Kilometerstand übernehmen?

Hallo,

ich habe einen Highline-MFA Tacho, aber das Display kann man nicht mehr ablesen, mit Glück im dunkeln etwas. Ich habe mir jetzt überlegt einen neuen Tacho zu kaufen, mir würde auch die kleine MFA reichen. Ist es möglich den Kilometerstand des neuen Tachos an meinen anzupassen wenn ich z. B. auf dem Schrott einen finde? Meine über 300k möchte ich weiter pflegen, deshalb wärs schade wenn da was anderes steht.
Ich weiß das es bis max. 10 Km geht den Kilometerstand über VCDS (?) selber einzugeben, aber was ist mit allen anderen?


 


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Alt 04.05.2014, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Kann man machen. Nur benötigt man dazu andere Hardware und Software
1,8turbo ist offline  

Alt 04.05.2014, 16:56      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Mitchell_V5
Gast
 
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Kann man den Aufwand in etwa preislich beziffern? Habe gesehen das man für rund 100 Euro auch das Display neu bekäme, nur kann ich dies nicht auflöten, würde also insgesamt rund 150 Euro nur dafür los sein denke ich.
 

Alt 04.05.2014, 17:01      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Da müsstest du mal Leute hier im Forum anschreiben die das machen. Keine Ahnung was die so nehmen
1,8turbo ist offline  

Alt 04.05.2014, 20:37      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Aus welcher Gegend bist du denn? Du kannst mir das KI auch zusenden, ich stelle das dann auf unter 150km ein und schicke dir den Login mit. Weiteres per PN
Black_A4 ist offline  

Alt 04.05.2014, 20:54      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Mitchell_V5 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe einen Highline-MFA Tacho, aber das Display kann man nicht mehr ablesen, mit Glück im dunkeln etwas. Ich habe mir jetzt überlegt einen neuen Tacho zu kaufen, mir würde auch die kleine MFA reichen. Ist es möglich den Kilometerstand des neuen Tachos an meinen anzupassen wenn ich z. B. auf dem Schrott einen finde? Meine über 300k möchte ich weiter pflegen, deshalb wärs schade wenn da was anderes steht.
Ich weiß das es bis max. 10 Km geht den Kilometerstand über VCDS (?) selber einzugeben, aber was ist mit allen anderen?

Mit VCDS/VAS usw geht es bis zu einem GESAMT-KM-Stand von 100. EinHundert.

Nicht 10...
-Robin- ist offline  

Alt 04.05.2014, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Kaltumformer
 
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Die Kilometerstandsanpassung ist verboten. Ganz einfach. Gibt schon tausende Threats hier darüber.
Golf4-2.0 ist offline  

Alt 04.05.2014, 21:03      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Mitchell_V5
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Auch wenn ich einen neuen Tacho kaufe und diesen der original Laufleistung anpassen?! Könnts ja verstehen, wenn ich statt 300k einen mit 180k kaufe und so eingebaut lasse, aber was soll der Murks, bei dem Kilometerstand anzufangen zu betrügen? Lässt sich eh mit ein paar Klicks nachweisen, mal abgesehen davon das ich daran kein Interesse habe.
 

Alt 04.05.2014, 21:49      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf4-2.0 Beitrag anzeigen
Die Kilometerstandsanpassung ist verboten. Ganz einfach. Gibt schon tausende Threats hier darüber.
Quatsch mit Soße! Für Reparaturzwecke wie der TE das haben möchte, ist das erlaubt. Auch sonst darf ich den Tacho verstellen wie ich will, nur täuschen darf ich damit niemanden.

Deiner Ansicht nach darf VW dir auch keinen neuen Tacho einbauen und den alten KM Stand einstellen.
Black_A4 ist offline  

Alt 04.05.2014, 22:05      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Black_A4 Beitrag anzeigen
Auch sonst darf ich den Tacho verstellen wie ich will, nur täuschen darf ich damit niemanden.
Diese Aussage ist -so- falsch. Ich kann mein Tacho nicht nach Lust und Laune "verstellen". Sterbe ich/baue ich einen Unfall, zählt zb das was auf dem KM-Zähler steht. Der wahre Stand wäre verfälscht, ich könnte es vor einem Verkauf "nicht richtig machen" o.ä...

Ein wiederherstellen nach Umbau/Reparatur dagegen, die nicht das Ziel der "verfälschung des tatsächlichen Standes haben", ist nicht strafbar (siehe unten)

Zitat:
§ 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2014) (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
  2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
  3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Zitat:
Deiner Ansicht nach darf VW dir auch keinen neuen Tacho einbauen und den alten KM Stand einstellen.
Nein, das ist auch geregelt:

Zitat:
Zweck eines Wegstreckenzählers ist es, über die tatsächliche Laufleistung eines Kraftfahrzeugs Auskunft zu geben. Ein Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers liegt mithin vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

Verfassungsbeschwerde gegen 22 b Abs 1 Nr 1 StVG seitens Softwarehersteller als unzulaessig mangels ausreichender Betroffenheit abgelehnt 2 BvR 1589 05 BVerfG Beschluss 128059


Thema gabs hier aber schon mehrfach....
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Golf4-2.0 (05.05.2014)
Alt 05.05.2014, 12:55      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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@Robin
Und wie wird das gehandhabt wenn ich mit einem gebrauchten Tacho zu VW fahre? Anlernen können die aber den richtigen KM-Stand einstellen nicht. Daher wird sowas in der Historie und im Checkheft vermerkt und fertig. Aber gut dann wird ja nicht auf das Gerät eingewirkt... Aber ich will torzdem den Richter sehen der mir ans Bein pinkelt weil ich mit einem falschen Tachostand fahre aber niemanden den Tatsächlichen KM Stand verheimliche.
Black_A4 ist offline  

Alt 05.05.2014, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Black_A4 Beitrag anzeigen
@Robin
Und wie wird das gehandhabt wenn ich mit einem gebrauchten Tacho zu VW fahre? Anlernen können die aber den richtigen KM-Stand einstellen nicht. Daher wird sowas in der Historie und im Checkheft vermerkt und fertig. Aber gut dann wird ja nicht auf das Gerät eingewirkt...
Richtig, und bei NEUEN darf es zur Wiederherstellung gemacht werden. Aber auch das wird festgehalten/Protokolliert.

Zitat:
Aber ich will torzdem den Richter sehen der mir ans Bein pinkelt weil ich mit einem falschen Tachostand fahre aber niemanden den Tatsächlichen KM Stand verheimliche.
Ach, haste nen Zettel am Tacho kleben: Achtung der KM-Stand "ist nur für mich" runter gedreht?

Worst Case - Du fährst so, Herzinfarkt, Du tot.
Deine Hinterbliebenen verticken den Wagen. Der KM-Dreh wird nachgewiesen. Was ist dann? Richtig, der Richter kann Dir nicht "ans Bein pinkeln", DU bist ja tot. Aber denk mal an die, die greifbar sind.



Egal wie, auch für "sich" ist es nicht mehr erlaubt.
-Robin- ist offline  

Alt 05.05.2014, 13:08      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Mitchell_V5
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Ist schon etwas her, aber als ich noch im Autohaus gearbeitet hab, gabs bei Nissan und Kia dafür ein Feld im Serviceheft. Dort wurde eingetragen das der Wagen einen neuen Tacho bekommen hat, der alte Kilometerstand eingetragen und das wars seiner Zeit. Der Rest stand dann nur in den Garantieunterlagen online, die kann aber kein Endkunde einsehen. Und so Servicehefte gehen natürlich schnell verloren, da war früher schon leicht Schmu möglich!
 

Alt 05.05.2014, 13:14      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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ich mach des dir

Den thread ob erlaubt oder nicht, wurde doch breits geschlossen. Muss das nun wieder passieren?
Da wurde doch beschlossen im Thread das es erlaubt ist!!

Geändert von Phipz87 (05.05.2014 um 14:11 Uhr)
Phipz87 ist offline  

Alt 05.05.2014, 13:17      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Mitchell_V5
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Bekomm morgen mein Auto wieder, muss dann erst mal die genaue Teilenummer nachschauen und dann einen Tacho besorgen. Dann der Rest, wusste nicht das es hier direkt so heiß her geht. Dachte es wäre zumindest erlaubt den originalen Kilometerstand herzustellen - sagen wir mal so, ich hätte dabei keine Schuldgefühle. Aber gut, möchte auch nicht das es hier im Streit endet, also wenn nicht gewünscht, dann kann das Thema gelöscht werden, sorry.
 

Alt 05.05.2014, 13:29      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Es ist auch erlaubt den KM Stand vom Auto (karosse + Motor) an den Tacho anzupassen!
Wenn man jetzt einen Austauschmotor einbaut, dann wird dieses Im Heft vermerkt und nicht im Tacho.

Und wie du bereits schön gesagt hast, schuldgefühle beim richtigen verhalten?!
Phipz87 ist offline  

Alt 05.05.2014, 17:26      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Phipz87 das Forum hier ist kein Bazar! Ob erlaubt oder nicht, war erstens nicht die Frage des Threaderstellers sondern ob es möglich ist. Das wurde beantwortet. Hier ist zu!


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Golf4-2.0 (06.05.2014)
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