Isch wollt mal fragen wie es möglich wäre die Ablendlichter und die Fernlichter nur einzeln leuchten zu lassen und nicht beide gleichzeitig beim Aufblenden?
Quasi analog zur H4-Birne im Bora?
Machts überhaupt sinn, also ich meine nicht obs für euch Sinn macht, interessiert mich nicht, sondern von der Ausleuchtung her?
Meiner Meinung nach brauche ich ja kein Abblend wenn's Fernlicht an ist.
ich würde es net machen, siehst du doch weniger also vorher, kannst ja mal nachts das licht aus machen und dann mal die lichthupe ziehen und dann wirste merken das du insgesamt wenigster siehst
Wie der Name schon sagt, ist das Fernlicht für die Ferne. Die Reflektoren sind für die Ferne ausgerichtet und nicht wie beim Abblendlicht für vor dem Auto und den Straßenrand. Könnte mir durchaus vorstellen, dass das beim Tüv nicht durchgeht.
Ja ich weiß, deine Frage war, ob das möglich ist ... keine Ahnung
Möglich ist das mit der richtigen Verkabelung Musst halt kurz vorm Scheinwerfer ein Relais oder so reinbauen nach dem Motto: "Wenn Fernlicht an, dann Abblendlicht aus."
Möglich ist das mit der richtigen Verkabelung Musst halt kurz vorm Scheinwerfer ein Relais oder so reinbauen nach dem Motto: "Wenn Fernlicht an, dann Abblendlicht aus."
Aber wie genau, kein Plan :P
Das ist bei meinem T5 Arbeitsauto so...scheint irgendwas kaputt zu sein.Ich rate dir lass es sein....du siehst zwar inner Ferne was aber vorm Auto nicht wirklich viel
07.12.2009, 18:43
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path83
Gast
Beiträge: n/a
Wieso wurde mein Beitrag gelöscht? Er hat gefragt ob es Sinnvoll ist, dies verneinte ich. Und natürlich funktioniert es, aber das wäre ja wie als würde ich beim Rückwärtsfahren das Licht ausschalten, die Rückleuchten brauch ich ja dann nicht mehr.
Is ja gut, hab mich geirrt.. siehe Edit oben..
Gilt für Xenon.. da muss das Abblendlicht eingeschaltet bleiben bei Fernlicht..
Zitat:
Zitat von StVZO
§50, Satz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit...
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Beim Abblendlicht gilt es nicht, da kann man es machen oder nicht...
Zitat:
Zitat von StVZO
§50, Satz 4
Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.
Der T4 hat doch noch ein Relais, was zwischen Abblend- und Fernlicht umschaltet oder?
Also nicht wie beim Bora, wo ein Umschalter im Lenkstockhebel steckt..