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Жизнь слишком коротка, Registriert seit: 14.12.2008 Golf 5 Limo/ Golf 4 Limo Ort: Im Pott ** IE 73
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Ich denke CaLiBaN geht davon aus das es im TÜV geprüften Bereich sich befindet also nich tiefer als erlaubt
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Gefahrener Benutzer Registriert seit: 27.07.2006
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Das eigentliche Problem hier sind die nachträglich geänderten 205/55/16. Es sind zwar Standardreifen, aber keine serienmäßigen Felgen. Felgen/Reifen + Fahrwerk + Lenkrad werden immer in Verbindung eingetragen. Die nachträglich verbauten Felgen (da etwas von "vor einem halben Jahr eingetragen" erwähnt wird) haben scheinbar andere Maße, als die im Gutachten erwähnten Serienfelgen - somit Einzelabnahme, die eben nicht jeder machen darf.
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.04.2010 BoraV5 & Golf4 GTI Ort: Zuhause Verbrauch: Ohne Sprit läuft der Beste Motor nicht Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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Mach doch eben ne Umfrage auf, wer bei wem das Fahrwerk eingetragen lassen hat ![]() Tüv Nord Dekra Küs und was was ich was es noch alles gibt. ![]() Am besten mit Welche tiefe und felgenGröße mit Bereifung, denke mal das es sehr hilfreich auch für andere wäre. ![]() |
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Gast
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| ![]() Ja würde ich jetzt auch sagen... Aber manche interessiert das Gutachten nich, wenns nich schleift und alles eingehalten wird. Ob das rechtens ist oder nich kann ich nich beurteilen ![]() Wenn die Felgen natürlich davor ohne Fahrwerk eingetragen wurden, muss es nochmal neu in Verbindung mit den Felgen eintragen. Auf Stahl- oder Originalfelgen die ab Werk montiert waren ist es ne ganz normale Anbauabnahme. |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Nochmal eine andere Frage im Teilegutachten steht ja das der maximal 34 cm tief sein darf von radnabe mitte bis kotflügel. Sieht aber nicht gut aus so. Bekomme ich das auch Tiefer eingetragen mit der Einzelabnahme? Bin gerade auch auf 180 weil ich habe das Auto eben vom vermessen abgeholt und er meinte der war viel zu hart hat den höher gedreht ![]() Jetzt kann ich das morgen wieder runter drehen ![]() |
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Ja, du kannst das auch tiefer eintragen lassen. Beim TÜV dann halt. Ist ne Einzelabnahme und irgendwo auch Ermessenssache beim Prüfer.
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Ok hört sich gut an. Was steht denn bei euch von der Höhe her drinne oder ist keine höhe eingetragen? Ich dreh den dann morgen mal auf 33 cm und fahr auf gut Glück hin ![]() Wenn die mir es nicht eintragen ist mein Carfreitag wohl gelaufen ![]() Geändert von F1nK (20.04.2011 um 17:12 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
So war eben bei einem anderen Tüv und der Prüfer war sau korrekt und hat es mir ohne Probleme eingetragen ganz normal per §19 Abs.3 ![]() Habe jetzt VA/HA 32,5 cm eingetragen, in wirklichkeit ist der aber 33-33,5 cm gerade, dass heisst ich kann da noch ein bisschen runter drehen ![]() |
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| ![]() Zitat:
kann man dem prüfer eventuell dadrauf hinweisen, dass das fahrzeug sich ja nocht etwas nach der zeit setzt und er somit sicherheitshalber tiefer eintragen soll??? | |
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Hätteste so weit runtergedreht wie es geht und ab zur GTÜ, die schauen nur auf die Nummern... ![]() |
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