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Gast
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Die Frage hier ist, ob sich die Spurbreite prozentual so ändert, das seitens des TÜV Bedenken bezüglich der Dauerfestigkeit des Achsträgers bestehen. Sowas ist zwar im Grunde - naja - an den Haaren herbei gezogen, aber es gibt seit ein paar Jahren eine Vorschrift, dass sich die Gesamtspur nur um (ich meine 2)x% verbreitern darf, sonst müßte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Festigkeitsnachweis beigebracht werden. Bei älteren Fahrzeugen wars früher egal, da ging ne Menge solange alles abgedeckt war hats gepasst. Heute siehst Du ja, was es da für Probleme gibt. Eventuell ist eine andere Prüfstelle kulanter, aber versprechen kann Dir das niemand. Edit: Habs mal für Dich gegoogelt "zulässige Spurbverbreiterung", hier gleich der 1. Eintrag: https://spurverbreiterung.de/shop_content.php?coID=108 Da steht weiter unten alles drin. Kannste nochmal nachlesen. Vlt findest Du da auch was passiges für Dein Problem. Geändert von Stephan L. (03.11.2015 um 21:46 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | sunny (03.11.2015) |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu .:R.GTI für den nützlichen Beitrag: |
Folgender Benutzer sagt Danke zu VW-Mech für den nützlichen Beitrag: | Werwolf13th (04.11.2015) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Bei einer Einzelabnahme spielen die ganzen Gutachten doch gar keine Rolle. Meine Fresse, dass diesen TÜV-Onkeln ihr Job immer erklärt werden muss! Zum Kotzen. Folgende Rollen spielen die Inhalte der Gutachten: Rolle des Gutachtens der Felgen: TRAGLAST und Anbauart (und mehr nicht!) Rolle des Gutachtens der Spurplatten/Lochkreisadapter: Festigkeit und Anbauart (und mehr nicht) Reifenfreigabe: (gibt den Reifen auf der Felgenbreite frei) Rolle des Gutachtens des Fahrwerks: Eignung, Achslasten, Anbauart (und mehr nicht!) Es ist immer wieder eine Wonne zu sehen, wie Wald und Wiesen TÜVs mit dem einfachsten Scheiss überfordert sind. Unglaublich. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu haviii für den nützlichen Beitrag: | schmiddi (04.11.2015) |
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Hi, Tipp - telefonisch die Prüfstationen abklappern, mit dem Prüfer am Telefon sprechen was Du eingetragen haben willst und ihn fragen ob er sich vorstellen kann dies einzutragen und ihn fragen was aus seiner Sicht dafür alles erfüllt sein muss.... Ihn auch explizit auf eventuelle Probleme hinweisen.... eine gemauschelte Eintragung bringt eh nix.... also dann gleich mit offenen Karten spielen... Grüße Wolfi |
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Ich durfte schon einige verschiedene Prüfer-Charaktere kennen lernen ![]() Es gibt Prüfer, die nicht wissen, was ein Ladeluftkühler ist und die sich generell vor allem fürchten, was irgendwie "nicht original" aussieht. -> Fahr zum nächsten. Dann gibt es Prüfer, die aus Bequemlichkeit oder aus Angst davor einen Fehler zu machen lieber nur Motorroller und Anhänger-HU machen. -> Fahr weiter. Es gibt auch Prüfer, die machen dir eine §21 Abnahme, dann muss aber trotzdem möglichst jede Einschränkung die für eine normale §19 Abnahme gilt, eingehalten werden (wie hier z.B. maximale Spurverbreiterung oder Mindestmaß Restgewinde, oder Reifendimensionen, oder, oder, ..) -> Dann bekommst du zwar deine Eintragung aber eben so, dass es kacke ist. -> Fahrwerk auf 34cm, min. ET25 und Ballon-Reifen Noch eine Art Prüfer: Der " ist mir alles egal, ich hasse meinen Chef, sterb sowieso bald oder verlass den Laden" -Prüfer. -> Da wirst du praktisch alles eingetragen bekommen -> Diese Gutachten sind aber mit Vorsicht zu genießen, denn wenn die Umbauten komplett irrsinnig und verantwortungslos sind, wird das früher oder später auffallen - und was dann deine "Eintragung" noch Wert ist - sei dahingestellt. Und der Traum-Prüfer: - Er kennt die Regeln, die gesetzlichen Vorgaben - Kann klar denken und technisch argumentieren - Hat eine technische Ausbildung und kann sich noch an die Grundlagen erinnern - Hat Verständnis für Tuner - Legt Wert auf Sicherheit bei Umbauten - Verlangt für seine Dienste keine Unsummen und fasst auch mal mehrere einzelne Dienstleistungen zu einer "Sammelbestellung" zusammen Eigentlich traurig, dass es so viele Nasen beim TÜV gibt und dass man als (unwissender) Autofahrer/Tuner nicht immer blind auf die Kompetenz der Sachverständigen vertrauen kann. Also besser selbst ein bischen schlau machen und ggf. den Herren Sachverständigen unter die Arme greifen ![]() | |
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Dass es immer so einen Zirkus geben muss mit den Prüfern.. Bin schon dabei einige TÜV-Stellen abzuklappern aber die ersten 3, sogar einer der in der Umgebung als ziemlich kulant für Tuner gilt, hat sofort abgelehnt. Hoffentlich kommt der erste Schnee erst in ein paar Wochen.. Falls ich aber niemanden finde oder keine Spurplatten mit 10/12mm organisieren kann, ist halt nächste Woche die Abnahme ohne Spurplatten dran. Sieht zwar hinten extrem bescheiden aus, aber naja meine 'Träume' kann ich dann wohl erstmal nur in NfS verwirklichen haha Habe hier genau den passenden Thread gefunden: http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...urplatten.html Leider ist der Typ schon länger nicht mehr online gewesen und das H&R Festigkeitsgutachten find' ich einfach nicht ![]() Geändert von sunny (04.11.2015 um 17:44 Uhr) |
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