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Alt 13.11.2007, 20:16
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Standard Tüv abnahme

also habe jetzt mein gewindefahrwerk eingebaut.jetzt weis ich aber nicht wie tief ich es runterschrauben kann das der tüv es auch noch einträgt.worauf kommt es dem tüv-prüfer an?


Flo248 ist offline  

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Alt 13.11.2007, 20:18      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
Standard

Was für ein Gewinde hast du? Was steht im Gutachten??
drexd ist offline  

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Alt 13.11.2007, 20:21      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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die legen hinten rechts und vorne links nen "winkel-klotz" vor die räder, fahren hoch und bewerten die freigänngikeit der räder...
im gutachten stehen noch der tüuv-geprüfte bereich der verstellung und die achslasten müssen passen..
Golf82 ist offline  

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Alt 13.11.2007, 20:22      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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es kommt drauf an was im gutachten steht. meistens ein minimaler abstand koti-radmitte drin welchen du haben musst.
atzenhainer ist offline  

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Alt 13.11.2007, 20:25      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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du solltest dich danach richten was im gutachten steht. in der Regel sind die Gutachten der Fahrwerke mit 50mm tieferlegung geprüft worden. ich habe meins nach dem Tüv noch mal runter gedreht. kommt natürlich drauf an wie der prüfer die Tiefe einträgt

manche messen an der kotflügelkannte und und tragen das ein manche ändern die komplette höhe des fahrwerks das allerdings immer besser wäre
golfiv19 ist offline  

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Alt 13.11.2007, 20:25      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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steht im gutachten drinne ->wie viel restgewinde du haben musst
der_neuanfang ist offline  

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Alt 15.11.2007, 15:30      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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hi also mein Farwerk ist ein weitec hicon gt.im gutachten das min. 340mm abstand koti bis radmitte sein muss.also muss ich das doch auf die höhe drehen oder?habe aktuell auf 335mm runtergedreht.ist aber noch voll viel platz zwischen kotflügel und reifenoberkante... passen noch locker 2 finger zwischen... ist mir eigentlich noch zu hoch...
Flo248 ist offline  

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Alt 15.11.2007, 15:45      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Einzelabnahme und gut is.
dervolker ist offline  

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Alt 15.11.2007, 16:18      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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was ist ne einzelabnahme?
Flo248 ist offline  

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Alt 15.11.2007, 21:37      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Erst hatte ich von der GTÜ mein Fahrwerk eintragen lassen. Da sand Wortwörtlich;
Ziff.13 HOEHE; FZ-TIEFERLEG UM CA.50MM DURCH FAHRWERK,HERST.H&R, HAUPTFEDERN V./H. 180-70/29...,Farbe ROT u. Zusatzfedern...,
ACHSE 1; ABSTAND ZW. KLEMMSCHRAUBENMITTE U.FEDERTELLEROBERKANTE MIND.190M, ACHSE2; ABSTAND ZW. KLEMMSCHRAUBENMITTE U. UNTEREM AUFLAGEPUNKT SERIENFEDER MIND.45MM. ....

Jetz mit neuer Rad-Reifen-Kombi und von der DEKRA seht;... Abstand Radhausmitte/Radhausunterkante v./h. 330/ 330 MM...

Wie auch immer, habe am Fahrwerk nichts verändert. nur neue 18er statt 17er drauf.


Brauner ist offline  

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