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Alt 19.11.2007, 19:46
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Standard gutachten unverständlich

hallo leute
war vorhin bei gtü und wollte mein gewindefahrwerk eintragen lassen.aber der prüfer wollte das nicht eintragen weil er meinte das ein abstand nicht passte und zwar der von der karossieauflage bis zum federteller an der vorderachse.jetzt wollte ich fragen ob er das vielleicht verstanden hat denn er fand das gutachten auch sehr ungenau um welche maße es geht.habe das weitec hicon gt.bitte helft mir muss mittwoch wieder hin.


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Alt 19.11.2007, 19:54      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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habe selbst das weitec hicon gt... bei mir wurde es mit 5mm restgewinde an der va eingetragen... probier mal nen anderen tüvi!!!

der tüv bereich beim weitec beträgt 50mm max tieferlegung..muss mal mein gutachten rauskramen, wie wo da gemessen wird!

ich bin ca 70-75mm tiefer an der va..

wie tief bist du denn? abstand radmitte zur kotflügelkante!?
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Alt 19.11.2007, 20:01      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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abstand von radmitte bis kotflügeloberkante ist vorne 340 mm.so stehts auch im gutachten drin das man mindestens 340 mm haben muss.und bei den anderen maßen hört sich das halt so verwirrend an.der prüfer meinte hinten ist ok aber so wie er das verstanden hat muss ich noch 10 mm höher also 350 mm radmitte bis kotflügeloberkante
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Alt 19.11.2007, 20:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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350mm wären ja nur 40mm tieferlegung und 50mm darfst du!!! also 340mm ist schon richtig...

wie gesagt fahre zu einem anderen - vielleicht hat der mehr ahnung!
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Alt 19.11.2007, 20:05      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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dachte ich ja auch.aber das maß ist halt so komisch.oder kann ich vielleicht bei weitec oder so nach fragen wo das maß genau ist und es dem prüfer zeigen?
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Alt 19.11.2007, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Flo248
dachte ich ja auch.aber das maß ist halt so komisch.oder kann ich vielleicht bei weitec oder so nach fragen wo das maß genau ist und es dem prüfer zeigen?
das steht im gutachten - soweit ich mich erinnern kann, muss man den abstand vom unteren federteller bis zur schraube vom federbein messen, der darf nen bestimmtes maß nicht unterschreiten..21cm...müsste mal nachsehen...
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Alt 19.11.2007, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ja und bei mir ist das 20cm.ja er hat gemessen von mitte dieser schraube mit der der stoßdämpfer geklemmt wird bis zum oberen rand von dieser gewindemutter... ist das die richtige stelle?
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Alt 19.11.2007, 20:22      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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der rot markierte abstand ist es... schraube bis unterer federteller!!!

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Alt 19.11.2007, 20:27      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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ja genau.das hat er gemessen... dann hat er ja doch recht.oder ich drehs jetzt einfach noch 1 cm höher bis es eingetragen ist und dann wieder runter
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Alt 19.11.2007, 20:32      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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ja genau.das hat er gemessen... dann hat er ja doch recht.oder ich drehs jetzt einfach noch 1 cm höher bis es eingetragen ist und dann wieder runter
wenn 20cm das minimal maß ist, dann ist es bei mir ca 18cm... wie gesagt, mein tüver hat mir 5mm restgewinde eingetragen!

probiere es mal woanders... der erste tüver wollte es mir auch net eintragen..ihm war der abstand felge zum federbein zu gering...
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Alt 19.11.2007, 20:40      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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aso ok.muss ich dann trotzdem für heute bezahlen als ich beim gtü prüfer war?
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Alt 19.11.2007, 20:41      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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also minimum ist 21 cm.und bei mir ist es 20
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Alt 19.11.2007, 20:42      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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hat er dir heute nix berechnet?! denke mal nicht...dann is er recht kulant...

kann man pauschal net sagen - jeder tüver is anders!
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Alt 19.11.2007, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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ich habe gesagt das ich mittwoch wieder komme wenn ich runtergedreht habe und habe dann wegen bezahlen und da meinte er machen wir mittwoch... wenn ich achsvermessung gemacht habe und dann das gewinde verstelle muss ich dann nochmal achsvermessung machen?
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Alt 19.11.2007, 20:49      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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ich habe gesagt das ich mittwoch wieder komme wenn ich runtergedreht habe und habe dann wegen bezahlen und da meinte er machen wir mittwoch... wenn ich achsvermessung gemacht habe und dann das gewinde verstelle muss ich dann nochmal achsvermessung machen?
eigentlich ja... kumpel von mir hatte auch mal nachträglich tiefer gedreht und war zum vermessen und es war nur minimal verstellt!
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Alt 19.11.2007, 20:54      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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was mach ich denn jetzt.... hochdrehen oder woanders hin?
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Alt 19.11.2007, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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musst ja noch bezahlen

musst du entscheiden... fakt is, wenn du höher drehst und später wieder tiefer als die eingetragene höhe kann es mal probs mit den grünen geben....
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Alt 20.11.2007, 16:42      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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hi also ein kollege hat mir nen tüv empfohlen bei dem es klappen müsste sagt er.dem anderen sage ich das ich es woanders gemacht habe und bezahle ihn wenn ers haben will.besser als wenn ich so hoch bin... wurde bei dir dieses maß gemessen?von der schraube zum federteller??
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Alt 20.11.2007, 16:46      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
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hi also ein kollege hat mir nen tüv empfohlen bei dem es klappen müsste sagt er.dem anderen sage ich das ich es woanders gemacht habe und bezahle ihn wenn ers haben will.besser als wenn ich so hoch bin... wurde bei dir dieses maß gemessen?von der schraube zum federteller??
habe das gewinde passend gedreht, so wie ich es haben wollte... bin 20mm aus dem tüv bereich raus und so wurde es eingetragen!!!


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