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Alt 04.06.2008, 20:26
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Seb
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Ausrufezeichen "..in Verbindung.." Erklärung ?!

Hallo Golf4 Fahrer,

habe seit längerer Zeit meine Rad/Reifenkombination sowie Spurplatten und Fahrwerk eingetragen!

in der Eintragung vom TÜV steht der Wortlaut " Felgen xy.... in Verbindung .... Spurplattenxy...."

heisst das ich darf die Felgen nur fahren - wenn ich die Spurplatten montiert habe?!?
Darf ich die Platten einfach abmachen z.b. an der VA und ohne verbreiterung fahren obwohl sie Eingetragen ist!
Oder muss man diese wieder austragen lassen !?


Also ich weiß das sie auch ohne spurplatten 100%ig passen sowie nix schleift - bin ja vorher so gefahren.


Seb ist offline  

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Alt 04.06.2008, 20:28      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Darfst die Felgen dann wirklich nur mit den Spurplatten fahren, wenn du die Platten demontierst und nur die Felgen faehrst, oder groeßere Spurplatten montierst, und dich die Rennleitung damit erwischt, gibt es einen auf den Sack.
marcy ist offline  

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Alt 04.06.2008, 20:29      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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das kommt denk ich auch auf die bedingungen im gutachten der felgen an. das sind ja immer so anhänge dabei die man beachten soll. wenn aber nix von kanten umlegen oder radhausschale bearbeiten ohne platten dabei steht denk ich musst du nix machen. aber ruf doch einfach beim tüv an und frag nach die gegen dir da bestimmt auskunft.
Golf4anatic ist offline  

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Alt 04.06.2008, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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in verbindung heißt eben in verbindung ne bei mir steht das in verbindung z.b. nicht.
weil es könnte ja sein, dass der reifen ohne spurplatten irgendwo schleift, kann ja auch sein (bei dir is ja das nicht der fall). ist halt dumm eingetragen worden.

gruß
hardy ist offline  

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Alt 04.06.2008, 22:44      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
ÜBERFRANKE
 
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Wenn im Gutachten steht:" Felgen nur in Verbindung mit z.b. 5mm Distanzscheiben pro Rad", darfst du nur mit den Distanzscheiben die Felgen fahren. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Felgen ohne Distanzen am Fahrwerk oder irgendwo schleifen würden...

In der Eintragung vom Tüv steht es drin, da du beide Sachen abnehmen hast lassen.

Du kannst freilich die Distanzen ausbauen. Aber nur solange es nicht als Auflage für die Felgen im Felgen-Gutachten geschrieben steht.

Sollte nichts über Distanzscheiben im Felgen-Gutachten stehen, darfst du natürlich die Distanzen auch demontieren...
drexd ist offline  

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Alt 05.06.2008, 21:20      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Seb
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Idee

@drexd:

Also im Felgengutachten steht nur das bei weiteren Veränderung außer Rad/Reifenkombination die Freigängigkeit an VA/HA gewärleistet sein muss.

und das man die Felgen auch mit Spurverbreiterung fahren kann/darf...aber nicht das man Spurverbreiterung montieren muss.

was halt nur stutzig macht ist dieser wortlaut "in verbindung..." aus der eintragung vom tüvbericht.

weitere meinungen/erfahrungen? ^^
Seb ist offline  

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Alt 15.06.2008, 16:39      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Seb
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Ausrufezeichen

also in meinem felgengutachten etc. steht nichts davon das sie zwingend notwendig montiert sein müssen!

ich glaub die frage hat noch nie jemand gestellt
jemand eine Ahnung was das Austragen von Spurplatten an der VA kostet ?!!?
Seb ist offline  

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Alt 15.06.2008, 16:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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so viel denk ich wie das eintragen, denn es muss geprüft werden, ob die freigägnigkeit gewärleistet ist, wenn die platte nicht drauf ist.

gruß


hardy ist offline  

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