das problem is, festigkeitsgutachten würde man kreigen, aber da stehen nich die felgengrößen drin die man auf nem golf 4 fahren kann, sprich 215 oder 225..
also steht nix im gutachten--> dadurch keine eintragung oder seh ich das falsch?
du meinst die reifenbreiten oder ? das is kein ding, ich fahr vorne 215/40 und hinten 225/40, davon stand auch nichts im gutachten der felgen -> Unbedenklichkeitsbescheinigung beim reifenhersteller geholt und dass ich die in kombination fahren darf und ruck zuck eingetragen.
Wird ja dann eh ne Einzelabnahme. Wenn die Achslasten von dem Auto höher sind als deine, dann sollte es keine Probleme geben, solange die Adapter tüvgerecht sind. Das mit den Reifen wurde schon geschrieben.