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Alt 27.02.2009, 00:28
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Zetti89
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Beiträge: n/a

Standard Tieferlegen-wie viel ist erlaubt!?

Hallo alle zusammen.

ich habe mal was davon gehört, dass man sein auto um 40 mm tieferlegen kann, ohne dass es vom TÜV eingetragen bzw. abgenommen werden muss.
ist da was dran oder ist das kompletter schwachsinn?

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

lg


 


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Alt 27.02.2009, 00:29      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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VWFreak1982 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard RE: Tieferlegen-wie viel ist erlaubt!?

Zitat:
Original von Zetti89
Hallo alle zusammen.

ich habe mal was davon gehört, dass man sein auto um 40 mm tieferlegen kann, ohne dass es vom TÜV eingetragen bzw. abgenommen werden muss.
ist da was dran oder ist das kompletter schwachsinn?----->JAAAAAAAAAAAA

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

lg
VWFreak1982 ist offline  

Alt 27.02.2009, 00:33      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Zetti89
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard RE: Tieferlegen-wie viel ist erlaubt!?

schwachsinn!??!
ok, hätte mich auch sehr gewundert...

danke
 

Alt 27.02.2009, 00:37      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Wolfy
 
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Standard

Du kannst deinen Golf bis 40mm tieferlegen ohne dass du nen anderen Stabi brauchst. Aber jede Veränderung am Auto musst du eintragen lassen.

mfg
Wolfy ist offline  

Alt 27.02.2009, 00:48      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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auf welchen ATU-Tuning Treff hast du dieses Märchen erzählt bekommen?! :O
dragonflyer ist offline  

Alt 27.02.2009, 00:51      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Mehlor
 
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das gabs direkt bei Opel
Mehlor ist offline  

Alt 27.02.2009, 11:27      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Wie ein GOLF.
 
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Standard

Es gibt, soweit ich weiß, keine Grenze was das tieferlegen begrenzt, allerdings gibt es Sachen die beachtet werden müßen, wie z.b. das die Lichtaustrittskante der Scheinwerfer, das Nummernschild und die Nebelscheinwerfer eine bestimmte Höhe nicht unterschreiten dürfen. Und ich habe mal gehört, dass die Pozilei einen Abstand von 8cm unter den Fahrzeug verlangt....
Verbessert mich wenn ich falsch liege...
DerDaniel ist offline  

Alt 27.02.2009, 11:31      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
19" Dubrider
 
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Zitat:
Original von Wolfy
Du kannst deinen Golf bis 40mm tieferlegen ohne dass du nen anderen Stabi brauchst. Aber jede Veränderung am Auto musst du eintragen lassen.

mfg
auch ab 40mm braucht man nicht unbedingt einen Stabi, dass hängt davon ab welchen Motor du hast.

@ Zetti89
Ich hab auch einen 1.4er und bin ca 60mm tiefer mit Originalstabi. Schleifen tut da nichts.
silvergolf ist offline  

Alt 27.02.2009, 11:34      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
aki
ก็็็็็็็็็็็็็็็็็็็ ็ก็็็
 
Benutzerbild von aki
 
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Zitat:
Original von DerDaniel
Es gibt, soweit ich weiß, keine Grenze was das tieferlegen begrenzt, allerdings gibt es Sachen die beachtet werden müßen, wie z.b. das die Lichtaustrittskante der Scheinwerfer, das Nummernschild und die Nebelscheinwerfer eine bestimmte Höhe nicht unterschreiten dürfen. Und ich habe mal gehört, dass die Pozilei einen Abstand von 8cm unter den Fahrzeug verlangt....
Verbessert mich wenn ich falsch liege...
8cm zu karosserieteilen, 7cm zu formelastischen teilen -> so stehts im gutachten von meinem fahrwerk drin.

hatten wir aber auch schon in diversen threads durchgekaut glaube ich
aki ist offline  

Alt 27.02.2009, 12:10      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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VWFreak1982 eine Nachricht über ICQ schicken
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Mann muss 8cm haben sonst kommt man beim TÜV nicht auf die Grube
VWFreak1982 ist offline  

Alt 27.02.2009, 12:13      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
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Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
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Nen Gesetz gibts nicht..aber ne Richtlinie..die besagt 8cm zu flexiblen Teilen und 11cm zu festen teilen...zum Glück hält sich in D kaum einer an diese Richtlinie...

Was aber Kontrolliert wird ist die Lichtaustrittskante von 50cm bis zum Boden (bei sowas helfen Linsenscheinwerfer ) Und wenn du beim Tüv nicht über den Rand der Grube kommst ist meist auch der ofen aus
Freakazoid ist offline  

Alt 27.02.2009, 13:12      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Puscher
 
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Zitat:
Original von VWFreak1982
Mann muss 8cm haben sonst kommt man beim TÜV nicht auf die Grube
Ich kam da nicht drüber. Der vom TÜV sagte nur: Da hinten liegen so holzbolen. Holt die mal und dann schafft der Golf das auch rüber War ganz cool mit dem. Hatte auch nen Mann vom Fach dabei (KFZ Meister) Der mir bei so manchen dingen eher mit dem reden kann. (Einbau ect.)
Puscher ist offline  

Alt 27.02.2009, 15:42      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

naja 7cm bodenfreiheit ist n märchen. bei mir waren 3cm mit den 16" und der hat nix gesagt. als ich ihn drauf aufmerksam machte dass mit bremsenprüfstand nix sei hat er die bremsen auf der strasse getestet ohne ein wort zu verlieren. das ding mit den 7cm kommt von irgend soner tüv richtlinie die aber keine rechtliche grundlage hat und nicht in der stvzo steht. also ists immer im ermessen vom prüfer ob der die tieferlegung abnimmt. und auf die mindesthöhe der lichtaustrittskanten... wie schon beschrieben und wie man mit dem prüfer umgeht natürlich auch.
m.k. ist offline  

Alt 27.02.2009, 15:46      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
ÜBERFRANKE
 
Benutzerbild von drexd
 
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drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
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So, und dieses Thema hatten wir schon sehr oft hier im Forum.
Obere Frage wurde beantwortet. Ich schließ mal hier.

Gruß drexd

clsd


drexd ist offline  

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