Frage zu ABE von Felgen
Hey Leute,
wie dem Titel zu entnehmen ist, habe ich generelle Frage zu ABE´s von Felgen. Ich habe von mir 8x18 Zoll Felgen mit ET35 mit 225/40 Reifen zu kaufen. Nun stehen in der ABE in der Spalte mit meiner Motorisierung und Bereifung einige Auflagen. Beispielsweise K46 was bedeutet, dass der Radhausinnenkotflügel nachgearbeitet werden muss um eine Freigängigkeit der Räder zu gewährleisten. Nun zu meiner Frage: Falls ich die Räder montiere und da absolut nix schleift und der Reifen auch hinter dem Kotflügel sitzt (was ja bei der Größe und einer Tieferlegung von ung. 50/50 ja der Fall sein wird), müssen diese Auflagen dann trotzdem erfüllt werden? Oder muss ich dann zu einer Einzelabnahme in der geprüft wird, ob alles OK ist ohne was am Radkasten zu machen? Oder muss ich so oder so zu einer Einzelabnahme wegen der Tieferlegung + 18 Zoll?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mfg Suhaibo
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